Dalmatiner
Aktives Mitglied
Natürlich kannst du dieses "Praktikum" machen. Für das Jobcenter hast du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen, da du mehr als 450€ brutto verdienst. Und die Tätigkeit ist auch nicht geringfügig, da mehr als 15 Stunden in der Woche. Im Ergebnis hast du ganz normal eine Arbeit aufgenommen, und das teilst du dem Jobcenter mit. Verbieten oder sanktionieren können sie es auf keinen Fall!
Dann wird der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft (du und dein Mann) mit deinem Einkommen verglichen. Das macht das Jobcenter. Liegt der Bedarf höher als dein Einkommen, dann wird der Rest weiterhin vom Jobcenter übernommen. Ihr könnt von deinem Einkommen dann allerdings 100€ zusätzlich behalten und vom Rest 20 Prozent.
Zweite Möglichkeit: Dein Einkommen liegt höher als der Bedarf für euch beide. Dann stellt das Jobcenter die Leistungen ein.
Im Ergebnis ist es kein Risiko, den Job anzunehmen. Du hast in keinem Fall weniger als vorher und verweigern kann es das Jobcenter auch nicht.
Was wichtig ist: wenn du einmal angefangen hast mit arbeiten, kannst du nicht einfach so kündigen. Dann kriegst du auf deinen eigenen Bedarf vom Jobcenter 12 Wochen Sperrfrist. Hast du aber einen wichtigen Grund, etwas gesundheitlicher Art, entfällt die Sperrfrist.
Mit der Trennung von deinem Partner hat die Geschichte nichts zu tun- das ist ein Extraproblem. Ich würde das nicht miteinander vermengen. Es gilt aber das Gleiche wie oben, nur eben für dich allein.
Mietkaution wird vom Jobcenter nur als Darlehen übernommen, Umzugskosten nach einer Pauschale.
Dann wird der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft (du und dein Mann) mit deinem Einkommen verglichen. Das macht das Jobcenter. Liegt der Bedarf höher als dein Einkommen, dann wird der Rest weiterhin vom Jobcenter übernommen. Ihr könnt von deinem Einkommen dann allerdings 100€ zusätzlich behalten und vom Rest 20 Prozent.
Zweite Möglichkeit: Dein Einkommen liegt höher als der Bedarf für euch beide. Dann stellt das Jobcenter die Leistungen ein.
Im Ergebnis ist es kein Risiko, den Job anzunehmen. Du hast in keinem Fall weniger als vorher und verweigern kann es das Jobcenter auch nicht.
Was wichtig ist: wenn du einmal angefangen hast mit arbeiten, kannst du nicht einfach so kündigen. Dann kriegst du auf deinen eigenen Bedarf vom Jobcenter 12 Wochen Sperrfrist. Hast du aber einen wichtigen Grund, etwas gesundheitlicher Art, entfällt die Sperrfrist.
Mit der Trennung von deinem Partner hat die Geschichte nichts zu tun- das ist ein Extraproblem. Ich würde das nicht miteinander vermengen. Es gilt aber das Gleiche wie oben, nur eben für dich allein.
Mietkaution wird vom Jobcenter nur als Darlehen übernommen, Umzugskosten nach einer Pauschale.