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Pflichtteil - Enterbung

Daoga

Urgestein
"Seelisches Leid" ist wohl kein Argument, weil die Bulimie des TE ja auch nicht vom Himmel fiel, in der Familie war von Anfang an der Wurm drin und die Mutter war selber nie ein Unschuldsengel.
Allerdings halte ich es in Erbfragen generell für verkehrt, schlafende Hunde zu wecken indem man vorab ganz frech nach dem Erbe fragt, egal was andere bis dahin im Rahmen von Schenkungen bekommen, denn mit etwas Pech (für den TE) lebt die Mutter noch 20 Jahre, wird pflegebedürftig, verursacht riesige Kosten und verzehrt dafür alles was noch an Vermögen da ist. Denn das müßte sie erst mal, bevor sie sich mit Forderungen gegen die Kinder wenden kann. Kann passieren! Oder wenn nicht, könnte die Mutter dadurch auf die Idee kommen, jetzt so gut wie alles an die Schwester zu verschenken und dann noch 15 Jahre zu leben, so daß am Ende auch so gut wie kein Vermögen ihrerseits mehr da ist. Denn wenn bei Sterbefall die Fristen für eine Rückforderung von Schenkungen abgelaufen sind - sowas dürfte es auch nach dem Recht in Ö. geben - dann ist nix mehr.
Und ein "Recht" auf ein Erbe, solange der Erblasser noch lebt, gibt es nun mal nicht. Auch kein Recht auf Schenkungen. Die Ungleichbehandlung könnte allenfalls dazu führen, wenn ein Kind beschenkt wird und ein anderes nicht, daß bei Mittellosigkeit der Mutter (im Pflegefall) das beschenkte Kind zuerst herangezogen wird und das andere nicht.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
So wie ich das verstanden habe, ist Funkstille. Und jetzt auf die Mutter zugehen und zu fragen wo bleibt man Pflichttteil, kann böse nach hinten losgehen.
 
A

Alböguhl

Gast
Würde da nicht so viel rein interpretieren in das Verhalten der Mutter.
Was da wirklich los war in diesem Moment, du im Rausch gesagt hast, wir waren nicht dabei.
Was sagen , das hören, das verstehen, beurteilen sind verschiedene Dinge.
Wann du dir nichts Ernsthaftes zu schulden kommen lässt, kannst du nicht enterbt werden.
Da bleibt immer der Pflichtteil, je nach Verwandtschaftsgrad:
 

Daoga

Urgestein
Bei der "normalen" Enterbung verliert man nur die Hälfte des Erbes, das man normal bekommen würde, und für eine Totalenterbung muß man sich schon sowas hartes wie Mordanschlag auf den Erblasser, Betrug auf seinen Namen oder einen generell kriminellen Lebenswandel leisten. Sich mit der Familie überwerfen oder mal auf einer Feier volllaufen zu lassen reicht dafür nicht aus (was keine Einladung für weitere Exzesse sein soll).
Daher solltest Du relaxt bleiben und es einfach abwarten. Alles kann man Dir nicht wegnehmen, der Umfang hängt davon ab, was bei Eintritt des Sterbefalls tatsächlich vorhanden ist.
 
"Seelisches Leid" ist wohl kein Argument, weil die Bulimie des TE ja auch nicht vom Himmel fiel, in der Familie war von Anfang an der Wurm drin und die Mutter war selber nie ein Unschuldsengel.
Allerdings halte ich es in Erbfragen generell für verkehrt, schlafende Hunde zu wecken indem man vorab ganz frech nach dem Erbe fragt, egal was andere bis dahin im Rahmen von Schenkungen bekommen, denn mit etwas Pech (für den TE) lebt die Mutter noch 20 Jahre, wird pflegebedürftig, verursacht riesige Kosten und verzehrt dafür alles was noch an Vermögen da ist. Denn das müßte sie erst mal, bevor sie sich mit Forderungen gegen die Kinder wenden kann. Kann passieren! Oder wenn nicht, könnte die Mutter dadurch auf die Idee kommen, jetzt so gut wie alles an die Schwester zu verschenken und dann noch 15 Jahre zu leben, so daß am Ende auch so gut wie kein Vermögen ihrerseits mehr da ist. Denn wenn bei Sterbefall die Fristen für eine Rückforderung von Schenkungen abgelaufen sind - sowas dürfte es auch nach dem Recht in Ö. geben - dann ist nix mehr.
Und ein "Recht" auf ein Erbe, solange der Erblasser noch lebt, gibt es nun mal nicht. Auch kein Recht auf Schenkungen. Die Ungleichbehandlung könnte allenfalls dazu führen, wenn ein Kind beschenkt wird und ein anderes nicht, daß bei Mittellosigkeit der Mutter (im Pflegefall) das beschenkte Kind zuerst herangezogen wird und das andere nicht.
Das war eine sehr gute Antwort! Ich danke dir!
 

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