"Seelisches Leid" ist wohl kein Argument, weil die Bulimie des TE ja auch nicht vom Himmel fiel, in der Familie war von Anfang an der Wurm drin und die Mutter war selber nie ein Unschuldsengel.
Allerdings halte ich es in Erbfragen generell für verkehrt, schlafende Hunde zu wecken indem man vorab ganz frech nach dem Erbe fragt, egal was andere bis dahin im Rahmen von Schenkungen bekommen, denn mit etwas Pech (für den TE) lebt die Mutter noch 20 Jahre, wird pflegebedürftig, verursacht riesige Kosten und verzehrt dafür alles was noch an Vermögen da ist. Denn das müßte sie erst mal, bevor sie sich mit Forderungen gegen die Kinder wenden kann. Kann passieren! Oder wenn nicht, könnte die Mutter dadurch auf die Idee kommen, jetzt so gut wie alles an die Schwester zu verschenken und dann noch 15 Jahre zu leben, so daß am Ende auch so gut wie kein Vermögen ihrerseits mehr da ist. Denn wenn bei Sterbefall die Fristen für eine Rückforderung von Schenkungen abgelaufen sind - sowas dürfte es auch nach dem Recht in Ö. geben - dann ist nix mehr.
Und ein "Recht" auf ein Erbe, solange der Erblasser noch lebt, gibt es nun mal nicht. Auch kein Recht auf Schenkungen. Die Ungleichbehandlung könnte allenfalls dazu führen, wenn ein Kind beschenkt wird und ein anderes nicht, daß bei Mittellosigkeit der Mutter (im Pflegefall) das beschenkte Kind zuerst herangezogen wird und das andere nicht.
Allerdings halte ich es in Erbfragen generell für verkehrt, schlafende Hunde zu wecken indem man vorab ganz frech nach dem Erbe fragt, egal was andere bis dahin im Rahmen von Schenkungen bekommen, denn mit etwas Pech (für den TE) lebt die Mutter noch 20 Jahre, wird pflegebedürftig, verursacht riesige Kosten und verzehrt dafür alles was noch an Vermögen da ist. Denn das müßte sie erst mal, bevor sie sich mit Forderungen gegen die Kinder wenden kann. Kann passieren! Oder wenn nicht, könnte die Mutter dadurch auf die Idee kommen, jetzt so gut wie alles an die Schwester zu verschenken und dann noch 15 Jahre zu leben, so daß am Ende auch so gut wie kein Vermögen ihrerseits mehr da ist. Denn wenn bei Sterbefall die Fristen für eine Rückforderung von Schenkungen abgelaufen sind - sowas dürfte es auch nach dem Recht in Ö. geben - dann ist nix mehr.
Und ein "Recht" auf ein Erbe, solange der Erblasser noch lebt, gibt es nun mal nicht. Auch kein Recht auf Schenkungen. Die Ungleichbehandlung könnte allenfalls dazu führen, wenn ein Kind beschenkt wird und ein anderes nicht, daß bei Mittellosigkeit der Mutter (im Pflegefall) das beschenkte Kind zuerst herangezogen wird und das andere nicht.