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Pfefferspray

_cloudy_

Urgestein
Moin.

Ich möchte mir ein Pfefferspray kaufen. Schon, weil ich nachts arbeite und da viel allein bin.

Letzten Sonntag habe ich auch ein Erlebnis gehabt, wo ich auch eins gebrauchen hätte können. Ich hab morgens im Untergeschoss im Ostbahnhof auf meine Sbahn gewartet, als ein lautstarker Streit zwischen 2 Schwarzen war. Der eine so ein Rasta und eher schmächtig, der andere wie eine Kampfmaschine, über 2m, 200 kg. Er ging auf einmal auf den Kleineren los, schlug ihm erst ins Gesicht, trat ihm dann richtig in den Magen, dass der hinfiel.

Ich war ca. 3m weg, schrie laut, als ich das sah, dass er aufhören soll, aber der hat mich garnicht wahrgenommen und sich wie ein Baum auf den am Boden geworfen und ihn unter sich regelrecht begraben mit seinem Gewicht.

Bis Polizei kam, bis sie zu fünft den Mann unter diesem Monstrum rausziehen konnten, konnte ich kaum glauben, dass er noch lebte. Seine Augen waren aber richtig rausgequollen.
2 Beamte haben ihn dann zu sich reingeschleift, die haben dort eine Dienststelle, und die anderen 3 haben immer noch versucht, dem Riesen Handschellen anzulegen, als ich dann ging.

Hätte ich das gedurft, als er anfangs auf den anderen Schwarzen losging, ihm eine Ladung Pfefferspray zu verabreichen?

Wann darf man es überhaupt benutzen?

Kann es irreparable Schäden anrichten?

Gibt es Qualitätsunterschiede?

Und sonst interessiert mich, was ihr über Pfeffersprays wisst, evtl. Erfahrungen damit habt..
 

Metallworker

Aktives Mitglied
Ich bin absolut kein Befürworter von Pfefferspray!

Im Notfall und in der Hektik (bei einer akuten Bedrohung bleibt keiner so cool und ruhig wie Rambo) mit zittrigen Händen kannst du dir schnell selbst den Spray ins Gesicht sprühen, oder der Angreifer entreißt dir das gute Stück und wieder bist du die Geschädigte.

Zumindest bei uns in Österreich darfst du nicht einfach so jemanden ansprühen, außer du bist selbst an Leib und Leben bedroht. Soll heißen, in der von dir beschriebenen Situation hast du alles genau richtig gemacht. Auf dich aufmerksam gemacht, Polizei gerufen, NICHT körperlich eingemischt - da du mit deiner Einschätzung richtig gelegen bist körperlich unterlegen zu sein.

Ja, ein Pfefferspray kann Schäden an den Augen und in der Lunge verursachen. In der Produktion hat mal einer aus reinem Jux einen Tisch besprüht. Fast 3 Wochen lang konnte niemand nur in die Nähe des Tisches gehen und die neugierig Kollegen (jö, ein Pefferspray - wie benutzt man den? *g*) hatten leichte Verätzungen im Rachenbereich und entzündete Augen. Der Chef ist damals zurecht ausgetickt.
 
Zuletzt bearbeitet:

_cloudy_

Urgestein
Hallo Metallworker, danke für deine Antwort.

Ja, das ist zumindest im Freien schon ein Problem, dass man sich nicht selber mitansprüht. Oder dass der Angesprühte es nicht in die Augen bekommt und dann aber umso saurer wird. Oder dass es auf einmal nicht geht.

Gibt es sonst irgendwas Gutes für den Selbstschutz?
 

hornet

Mitglied
Zumindest bei uns in Österreich darfst du nicht einfach so jemanden ansprühen, außer du bist selbst an Leib und Leben bedroht.
In Österreich ist es so, dass man nicht nur sich selber gegen einen Angriff verteidigen darf (Notwehr), sondern genau die selben Kriterien auch für die Hilfe anderer gelten (§3 StGB) . In Deutschland mag das ggf. wieder anders aussehen, bitte gut informieren vorher.

Was auch wichtig ist: in DE (so mein Wissenstand) gibt es irgendwas von wegen "nur zur Tierabwehr", anscheinend gibt es da Unterschiede zwischen Pfefferspray und CS-Gas. Steht angeblich auch auf manchen Produkten drauf: "Nur zur Tierabwehr".


Was noch wichtig ist: es gibt Spray, Strahl und Schaum. Mit Spray muss man nicht so genau zielen, aber bei Wind (draussen!) triffst du dich schnell selber und die Reichweite ist begrenzt. Strahl geht weiter, musst aber gut treffen (nur im Gesicht Wirkungsvoll), Schaum ist irgendwie ein Mittelding.

Nicht auf die Wirkung verlassen. Das Zeug brennt zwar wie Hölle, aber wenn einer auf Drogen oder stark betrunken ist, kann es passieren, dass er trotzdem noch Handlungsfähig bleibt. Und die Wirkung hält nicht ewig, die ersten starken Schmerzen lassen bald wieder nach, nur weil man (fast) nichts mehr sieht und Schmerzen hat, ist man noch nicht außer Gefecht. Also sprühen und sofort weglaufen!

Das Zeug vorher einmal probieren (draußen natürlich), einfach um Reichweite, Wirkungsradius usw. einmal zu sehen. Die paar Euros sollten es dir wert sein.

Und immer griffbereit in der (Jacken)Tasche mitführen. Nichts ist sinnloser, als wenn du das Ding erst aus dem Rucksack oder der Handtasche suchen musst.
 

Metallworker

Aktives Mitglied
Hornet, ein Polizist hat mir das mal so gesagt! Also ich halte mich da lieber dran, bevor mich so ein Trottel auch noch anzeigen kann, nur weil ich eingegriffen habe.
 

hornet

Mitglied
@ Metallworker: Du glaubst gar nicht, wie schlecht es um den Wissenstand von Polizisten und auch Verkäufer in Waffengeschäften in dieser Hinsicht oft steht, ich hab in dieser Hinsicht schon Haarsträubende Dinge gehört. Bei Polizisten kann ich es aber auch irgendwie verstehen, es ist nicht ihre eigentlich Aufgabe Rechtsauskünfte zu erteilen.

Wie gesagt, in §3 StGB steht das schwarz auf Weiß. (hier leicht einsehbar)

Nichts desto trotz geben ich dir natürlich Recht, dass die ganze Thematik um Notwehr, Nothilfe usw. eine sehr heikle ist und nicht selten passiert es, dass sich die vermeintliche Notwehr vor Gericht dann als Notwehrüberschreitung (oder noch schwerwiegender) rausstellt. Es gilt also sich gut zu informieren und zu überlegen wie weit Zivilcourage sinnvoll, gerechtfertigt und vom Gesetz gedeckt ist. Man darf sich bei der Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht nicht nur auf sein Bauchgefühl verlassen, das kann schwer ins Auge gehen.

Trotzdem stehe ich voll dazu: Recht braucht Unrecht nicht zu weichen. Das sieht auch unsere Justiz (großteils) so, auch wenn in den Medien oft Notwehr als Selbstjustiz abstempelt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Metallworker

Aktives Mitglied
In Bezug auf Hornet´s Informationen, wie wäre es einen Selbstverteidigungskurs zu besuchen, der von der Polizei veranstaltet wird? Bei so einer Veranstaltung sollten sie dann doch eher die korrekten Aussagen treffen, .... hoffe ich zumindest :D.
 
A

annakarina

Gast
Erkundige dich doch bitte bei der Polizei, welche Art von Spray du benutzen darfst. Es gibt da Unterschiede.
Aber dass du Absicherung brauchst, steht außer Frage, das zeigt deine Situation mehr als deutlich.
 

Adria78

Aktives Mitglied
Deutschland oder Österreich? Zwei verschiedene Länder.

In Deutschland darf man Pfefferspray nur für die Abwehr von Hundeattacken kaufen. Wenn man es aber trotzdem einsetzt zur Nothilfe oder Notwehr, sagt keiner etwas dagegen.

Man darf aber auch den "kleinen Waffenschein" beantragen. Damit darf man "Reizstoffwaffen" mit sich führen. Diesen Waffenschein in Deutschland ist ganz einfach zu bekommen. Du darfst nur nicht vorbestraft sein oder drogensüchtig.

Aber... ich gebe Metallworker leider Recht. Wenn man sich nicht auskennt, sind Waffen und Sprays gefährlicher als ohne. Man kann sich selbst verletzten oder vielleicht auch mal ein "Fehlschuss" auslösen.

Ich persönlich habe mich entschieden, ein Taschenalarm zu kaufen. Ersteinmal. Und dann nächstes Jahr einen Selbstverteidigungskurs mitzumachen. Das steht schon auf dem Programm fürs nächste Jahr. Wenn ich mich dann immer noch unsicher fühlen sollte, denke ich über den kleinen Waffenschein nach. Aber dann vielleicht wirklich in Verbindung mit einem Training. Ich möchte wirklich nicht, das unbeabsichtigt irgendetwas passiert.
 

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