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Petition im Bundestag zwecks Art.4b Religionsfreiheit

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Ich muß eben nicht den Koran lesen. Ich habe das Recht, mich auf die staatsschützenden Organe - die den Koran lesen müssen - zu verlassen. Sei das in der BRD oder in jedem anderen Rechtsstaat. Und da dieses Teil nicht verboten ist, kann es den deutschen Staat nicht gefährden.

Ja, nicht nur Du siehst ein Problem - wo entweder nur ein kleines oder gar keines ist. Ich habe ja gefragt, wieviele Tote muslimische Anschläge bisher in der BRD hinterlassen haben. Ich würde mich nicht wundern, wenn dann gleich noch nebulöse Antworten mit abstrakten "Dunkelziffern" kommen.
Man muß einfach mal realistisch sein und die Bedrohung da einordnen, wo sie ist: In einem kleinen Bereich.
 
Mhm, ganz spontan würde ich es gut finden, dass wir das Grundrecht der Religionsfreiheit so abändern, dass es nur noch auf die Einzelperson anwendbar ist und keine religiösen Gruppen daraus Rechte ableiten können.
 
Dabei vergißt Du aber, wer im Bundestag die Gesetze macht. Darauf kommt es an. Und diejenigen haben nun mal nicht diesselben Vorstellungen wie unsereiner.
 
Da sprechen wieder die Atheisten.😉🙂

Der Jurist in spe hat mir eine Seite der Zentrale für politische Bildung geschickt. Die passt ganz gut zur Diskussion hier.
Zivile oder herrschaftliche Religion? - Aus Politik und Zeitgeschichte (B 18/2002)

(...)Von besonders hoher Sprengkraft ist der Konflikt zwischen herrschaftlicher Religion und Zivilgesellschaft, wenn es um fundamentale zivilisatorische Normen geht, so etwa die Stellung der Frau. Wird Artikel 4, Absatz 2 Grundgesetz (Ungestörte Religionsausübung) im Sinne kollektiver Regelmacht von Religionen interpretiert, so könnten hiermit auch Regelungen gerechtfertigt werden, die den Fundamentalnormen der [FONT=verdana,arial,geneva]Gleichheit[/FONT] vor dem [FONT=verdana,arial,geneva]Gesetz[/FONT] (Artikel 3, Absatz 1 GG) und der Gleichstellung von Mann und Frau (Artikel 3, Absatz 2 GG) zuwiderlaufen. In der Praxis geschieht dies im Umfeld moslemischen Lebens sichtbar nicht nur in Ausnahmefällen, sondern im Sinne einer soziokulturellen Charakteristik.
(...)
Was Frauen betrifft, die in der zivilgesellschaftlichen Ordnung gleiche Rechte wie Männer haben und darauf gestützt, zumindest der verfassungsgeleiteten Idee nach, um ihre praktischen Lebenschancen kämpfen können, betrifft Abhängige, so [FONT=verdana,arial,geneva]Kinder[/FONT] und [FONT=verdana,arial,geneva]Jugendliche[/FONT], in noch stärkerem Maße: Geraten sie in eine Zwangssituation religiös-herrschaftlicher Erziehung, so können sie damit nicht nur viele Chancen zivilgesellschaftlicher Entfaltung verlieren, sondern sogar leicht Sozialisationsmustern unterliegen, die den Prinzipien und Verfahren der Zivilgesellschaft gegenüber gegnerisch oder gar feindlich eingestellt sind.
(...)
Angesichts der prekären Beziehungen zwischen herrschaftlichen Religionsformen und Zivilgesellschaft jedoch das Verfassungsrecht der freien Religionsausübung beschneiden zu wollen wäre trotz der dargestellten Problematik verfehlt. Denn dies würde die Glaubwürdigkeit der zivilen Gesellschaftsordnung selbst beschädigen. Anders als theokratische Systeme, in denen konkurrierende religiöse oder weltliche Überzeugungen nicht offen vertreten werden oder bestenfalls ein Recht zweiter [FONT=verdana,arial,geneva]Klasse[/FONT] für sich beanspruchen können, [FONT=verdana,arial,geneva][23][/FONT] garantiert der moderne Zivilstaat die individuelle Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie das Recht zur freien Religionsausübung für alle [FONT=verdana,arial,geneva]Bürger[/FONT].
 
Na ja, sag ich doch. Und Querkopf bestätigt es auch. Wegen ein paar böser Moslems darf der Rechtsstaat gerade nicht aufgegeben werden.

PS: Ich bin kein Atheist! Ich weiß ( ICH WEISS ES!!!!! ) das ich eines fernen Tages im nächsten Leben zusammen mit D.Duck im Himmel Taler putzen werde.
 
Ich muß eben nicht den Koran lesen. Ich habe das Recht, mich auf die staatsschützenden Organe - die den Koran lesen müssen - zu verlassen. Sei das in der BRD oder in jedem anderen Rechtsstaat. Und da dieses Teil nicht verboten ist, kann es den deutschen Staat nicht gefährden.

Dein Vertrauen in die Regierung/en in Ehren. Jedoch kann man sich natürlich auf dieser Basis mit dir wenig unterhalten wenn du fundamentaler Kenntnisse in dieser Angelegenheit nicht kundig bist.

Ja, nicht nur Du siehst ein Problem - wo entweder nur ein kleines oder gar keines ist. Ich habe ja gefragt, wieviele Tote muslimische Anschläge bisher in der BRD hinterlassen haben. Ich würde mich nicht wundern, wenn dann gleich noch nebulöse Antworten mit abstrakten "Dunkelziffern" kommen.
Man muß einfach mal realistisch sein und die Bedrohung da einordnen, wo sie ist: In einem kleinen Bereich.

Deine nebulösen Vermutungen kannst du mal geruht stecken lassen. Wir wollen ja hier nichts und niemanden was unterstellen. Nicht wahr?

Zum anderen ging es bisher immer (zumindest in meiner Argumentation) um Dinge die da von Benjamins Juristen in spe schön ausführlich formuliert und dargelegt wurden. Frauen und Kinder.....hinzufügen könnte ich noch Buddhisten, Hinduisten (sprich Ungläubige) Atheisten, Agnostiker und Homosexuelle...Tut mir leid, dass du meinen Ausführungen in dieser Hinsicht nicht folgen konntest. Ich sprach nie von Toten wenn gleich mir auch ein paar einfallen würden, die du aber zwecks fehlender Grundkenntnisse in dieser Angelegenheit widerum nicht nachvollziehen könntest.
 
Um wieder zum Thema zurück zu kommen:
Ich hab grad einen angehenden Juristen gefragt. Der meint, es ist sehr aufwendig zu beurteilen ob die Petition erforderlich ist, oder ob die Verfassung schon präzise genug ist.

Genau das kommt bei mir auch so an, es ist für mich als Laien sehr undeutlich zu erkennen wo die Religionsfreiheit aufhört, dass ihr bereits Grenzen gesetzt sind ist mir klar.....doch wo die Grenze beginnt....??????
 
Ich muß eben nicht den Koran lesen. Ich habe das Recht, mich auf die staatsschützenden Organe - die den Koran lesen müssen - zu verlassen. Sei das in der BRD oder in jedem anderen Rechtsstaat. Und da dieses Teil nicht verboten ist, kann es den deutschen Staat nicht gefährden.

Ja, nicht nur Du siehst ein Problem - wo entweder nur ein kleines oder gar keines ist. Ich habe ja gefragt, wieviele Tote muslimische Anschläge bisher in der BRD hinterlassen haben. Ich würde mich nicht wundern, wenn dann gleich noch nebulöse Antworten mit abstrakten "Dunkelziffern" kommen.
Man muß einfach mal realistisch sein und die Bedrohung da einordnen, wo sie ist: In einem kleinen Bereich.

Hallo mikenull,

Ich finde schon dass Du dich mit dem Koran und auch den anderen Hauptreligionen auseinandersetzen solltest wenn du Dich so intensiv an dieser Diskussion beteiligst.
Ich bin weiterhin der Meinung das der Koran keine Ehrenmorde vorschreibt das ist alles Hetzerei von Extremisten. Genauso wie Relgionsgruppen die teilweise konventionelle medizinische Behandlungsmethoden verbieten und beknackte Eltern die einer solchen Gruppe angehören es fertig gebracht haben ihren eigenen Kindern notwendige medizinische Versorgungen zu verweigern, es sind dadurch schon Kinder zu Tode gekommen.
Wo die Vernunft ein Ende hat finde ich sollte ein Riegel vorgeschoben werden und ohne eine Petition kommt das Thema offiziell nicht zur Sprache weil unsere Politiker lieber um Lappalien rumeiern anstatt sich um wichtige Dinge zu kümmern.

Schönen Gruss von
lowhope
 
Nein, das muß ich wirklich nicht. Denn selbst "Ihr Belesenen" könntet dieses Teil vermutlich auswendig lernen und hättet immer noch das Problem das es von bestimmetn Religionsführern völlig anders gedeutet wird - und wenn schon, dann folgen denen die Massen. Und halt nicht Euch.
Als Staatsbürger muß ich mich darauf verlassen können, daß "mein" Staat und seine Organe bestimmte Gruppen im Auge behalten. Und vor allen Dingen, mit dem ganzen Apparat dahinter, mehr davon verstehen wie ich.

Ich bleibe bei meiner Meinung, daß eine solche Petition nicht notwendig ist und auch nicht das geringste bringen wird. Aber auf der anderen Seite ist es auch für manche Leute eine schöne Beschäftigung, geistige Arbeit hält das Gehirn frisch, und deßhalb kann man es machen.

PS: Ehrenmorde sind selbstverständlich verboten und der deutsche Staat greift sehr wohl ein, wenn ein Zeuge Jehove seinem Kind den Artzbesuch nicht ermöglicht. Der Staat muß es halt wissen, ja, aber da helfen auch keine Petitionen, oder?
 
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