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Opferrente wird mit Trennungsgeld verrechnet

Akinom

Mitglied
Hallo,

ich beziehe Opferrente und habe nun erfahren, dass im Falle einer Trennung mein Partner davon profitiert.

Ich wurde als Kind jahrelang misshandelt und bin Opfer von Gewalttaten. Wie lange man kämpft um Opferrente zu erhalten, muss ich wohl niemanden sagen. Am Ende des Kampfes (ohne Hilfe meines Partners) hatte ich die Diagnose "Krebs"...
Mein Partner hatte die schönste Kindheit auf Erden, wurde nicht misshandelt, hatte alles was sich ein Kind nur wünschen kann. Er musste in seinem ganzen Leben noch nie um etwas kämpfen - mein Leben bestand nur aus Kampf...
Wenn ich mich nun von meinem Ehepartner trennen möchte, ist er der strahlende Sieger. Ich habe mein Opferrente auf ein Sparkonto angelegt, was nun bedeutet, dass dem Partner 50% meiner angesparten Opferrente zustünden.

Zudem würde meine laufenden mtl. Rente mit zu meinem eigenen Einkommen gerechnet werden, ergo ist mein Partner wieder fein raus, er bekommt sozusagen dann diese 250 EUR mtl. "erlassen" / sprich, ich zahle ihm meine Opferrente! Zumindest moralisch...

Da ich trotz meiner Opferrente und voller Erwerbsunfähigkeitsrente noch wesentlich weniger mtl. zur Verfügung habe wie mein Partner, müsste er Trennungsunterhalt zahlen. Was wiederrum bedeutet, dass ich dann mit aller Wahrscheinlichkeit keinen oder nur noch gemindert Anspruch auf Opferrente hätte...

Kann mir irgendwer sagen, welchem Richter da im BGH der Verstand abhandengekommen ist, um so einen Präzedenzfall zu schaffen?

1 x Opfer = Opfer für immer! Wie kann ein Richter im Familiengericht entscheiden, dass ein Opfer diese Rente mittelbar oder unmittelbar an eine andere Person weiter zu bezahlen hat????

Ergo; ich als Opfer habe also nun die Möglichkeit vor den Zug zu springen um aus der Beziehung zu kommen oder aber ich zahle meinen Partner dafür, dass ich Opfer von Gewalttaten wurde!!!

Nirgends wird diese Opferrente angerechnet, aber genau in dem Bereich, wo es oft auch auf Grund dieser erlittenen Gewalttaten zu Problemen führen kann, nämlich in einer Beziehung, wird dem Opfer diese Rente weggenommen und der Partner, der nicht einen feuchten Kehricht mit den erlittenen Gewalttaten zu tun hat, ist der strahlende Sieger....

Ist das unser Rechtssystem???
 
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G

Gast

Gast
Warst du schon bei einem guten Anwalt, vielleicht kann er dir weiter helfen. Ich würde es gut finden, wenn du diese Rente behalten könntest, wenn es deinem Partner gut geht, kann er auf deine Opferrente nicht einfach verzichten?
 
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Bierdeckel111

Aktives Mitglied
[...] Du kannst dagegen rein rechtlich wahrscheinlich nichts machen. Du kannst nur in die Medien gehen und deinen Fall in der Öffentlichkeit anprangern. Vielleicht werden die Gesetze so geändert und zukünftige Opfer wie du verhindert.
 
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Akinom

Mitglied
1. Was ich mit der Rente mache bleibt meine Angelegenheit. Sollte man meinen dürfen ...
Es gibt Sitiationen wo man mal auf ein Polster zurueckgreifen muss. Wenn man dem Tod schon mehrmals von der Schippe gesprungen ist macht man sich auch ueber Beerdigungskosten Gedanken, wenn man diesen Batsen nicht seiner Familie aufbuerden will spart man eben den Betrag an... Oder aber man greift Familienmitgliedern finanziell unter die Arme, wenn sie Not haben ...
ABER es ist und bleibt MEINE Entscheidung und das wird mir bei einer Trennung genommen - ich werde buchstäblich "entmündigt" was ich mit dem Geld zu tun und zu lassen habe, machen möchte, will und darf... Mir schreibt der Staat vor, dass ich es Unbeteiligten geben mus..!!!

2. Ich goenne meinem Partner jede glueckliche Sekunde in seiner Kindheit und in seinem Leben. Jedes Kind sollte gluecklich ohne Sorgen und Gewalt und mit viel elterlicher Liebe aufwachsen koennen!
(Warum wusste ich, das mir unterstellt wird, dass ich meinem Partner das nicht gönnen würde...?)

Trotzdem darf ich sagen dass ich es reichlich geschmacklos finde, dass ihm meine Opferrente in Falle einer Trennung zusteht.

3. Ein guter Anwalt hat mir das mitgeteilt...
 
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Silan

Aktives Mitglied
Hallo Akinom,
handelt es sich dabei um die Grundrente oder bekommst du auch Ausgleichsrente oder BSA?
Die Grundrente ist unantastbar, auch wenn du sie gespart hast. Da hat dein Mann keinen Anspruch drauf. Du musst nur nachweisen können, dass du das Geld immer monatlich gespart hast in dem Rahmen wie du Grundrente bekommst (oder halt weniger). Wenn es auf einem Sparkonto liegt, ist das ja relativ einfach nachzuweisen. Und auch auf deine laufende monatliche Rente darf die Grundrente nicht angerechnet werden und dein Mann darf die ebenfalls nicht auf zu zahlenden Unterhalt anrechnen.
Ausgleichsrente und BSA dürfen angerechnet werden.
 
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Bürge

Aktives Mitglied
es ist mir etwas unklar, wieso du meist, von deiner Opferrente etwas zahlen zu müssen Es wird dir als Einkommen angerechnet und wenn er mehr Einkommen hat, bekommst du i.g, 3/7tel vom Unterschied eurer Einkommen als Trennungsunterhalt zugesprochen. Da hat er zu zahlen . Dass dir deine Opferrente angerechnet wird ist dann okay.
Es müsste dir von seiner späteren Rente auch ein Betrag zugesprochen werden.
Deine Sparbeträge, die nicht gemeinsam auf ein Konto gingen und vor Eheschließung schon z.T. bestanden, dürfe er
auch nichts angerechnet bekommen. Nur für die Zeit der Ehe. Allgemein Zugewinngemeinschaft.

Habe festgestellt, dass einige Anwälte nicht gut rechnen können, daher nochmal alles genau prüfen.
 
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Mustang

Aktives Mitglied
Hm irgendwie kommt mir da ein wenig die Logik quer vor. Du bekommst Trennungsunterhalt von deinem Mann, die Opferrente+EU-Rente. Das Problem was du jetzt hast ist, dass dein Mann 250€ weniger zahlen muss als wie wenn du keine Opferrente hättest. Wieso spielt das für dich eine Rolle? Du würdest mit oder ohne Opferrente den gleichen Betrag bekommen, einzig dein (Ex?)-Mann spart in dieser Situation etwas Geld.
 
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Akinom

Mitglied
Hallo,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten!
Ich versuche das mal zu beantworten ;-)

Silan:
handelt es sich dabei um die Grundrente oder bekommst du auch Ausgleichsrente oder BSA?
Die Grundrente ist unantastbar, auch wenn du sie gespart hast. Da hat dein Mann keinen Anspruch drauf. Du musst nur nachweisen können, dass du das Geld immer monatlich gespart hast in dem Rahmen wie du Grundrente bekommst (oder halt weniger). Wenn es auf einem Sparkonto liegt, ist das ja relativ einfach nachzuweisen. Und auch auf deine laufende monatliche Rente darf die Grundrente nicht angerechnet werden und dein Mann darf die ebenfalls nicht auf zu zahlenden Unterhalt anrechnen.
Ausgleichsrente und BSA dürfen angerechnet werden.


Antwort:
Es handelt sich um die Grundrente ohne Ausgleichsrente und ohne BSA.
Dafür hätte ich jedes Verständnis, dass AGR und BSA als Einkommen im herkömmlichen Sinne angerechnet wird, denn es hat unmittelbar mit der Berufsausübung und somit Beruf / Einkommen zu tun.

Ich kann natürlich nachweisen, dass es sich bei der Ansparsumme um diese Opferrente handelt, und einen Betrag, den ich als Entschädigung für erfahrene Gewalttaten erhalten habe. Das was also auf dem Sparkonto liegt hat ausschließlich mit der Gewalt zu tun, die mir zugefügt wurde. Vl. versteht jetzt mancher, dass ich mich so dagegen wehre, dass mein Mann 50% davon bekommen soll. Mein Anwalt sagte, der Sparsame ist bei einer Trennung immer der Dumme.. Mag sein, aber dass auch Schmerzensgeld, Entschädigungen und eben die OPFERrente für erfahrene Gewalt auch dem Partner zustehen soll geht mir partout nicht in den Kopf.

Ein Richter von einem BSG hat das wohl so entschieden, mit der Begründung, dass die Opferrente für entstandenen Schaden gezahlt wird, der sich auch beruflich auswirkt. Leider habe ich das Urteil nicht vorliegen. Ich werde versuchen es zu bekommen.

Hast Du evtl. Urteile darüber oder nen Link wo ich das mal nachlesen könnte? Ich suche mir nen Otto im I-Net und finde nichts :-(

Bürge
es ist mir etwas unklar, wieso du meist, von deiner Opferrente etwas zahlen zu müssen Es wird dir als Einkommen angerechnet und wenn er mehr Einkommen hat, bekommst du i.g, 3/7tel vom Unterschied eurer Einkommen als Trennungsunterhalt zugesprochen. Da hat er zu zahlen . Dass dir deine Opferrente angerechnet wird ist dann okay.

Es müsste dir von seiner späteren Rente auch ein Betrag zugesprochen werden.
Deine Sparbeträge, die nicht gemeinsam auf ein Konto gingen und vor Eheschließung schon z.T. bestanden, dürfe er
auch nichts angerechnet bekommen. Nur für die Zeit der Ehe. Allgemein Zugewinngemeinschaft.
Habe festgestellt, dass einige Anwälte nicht gut rechnen können, daher nochmal alles genau prüfen.

Antwort:
Genau DAMIT habe ich (m)ein Problem! Es ist nach meinem Rechtsempfinden NICHT ok, weil es eben KEIN Einkommen im herkömmlichen Sinne darstellt!
Wenn es nicht auf mein eigenes Einkommen angerechnet werden würde, bliebe mir dieses Geld nach wie vor als das, für das ich es bekomme - ZUSÄTZLICH als OPFERRENTE.
Wenn es als Einkommen mit angerechnet wird, habe ich dieses Geld nicht mehr zusästlich und Nutznießer ist mein Partner, der sich ja nun diese 250 Euro spart, ergo kann er es für sich ausgeben / verjubeln / ansparen und damit z. B. eine schöne Reise machen ....

Ich kann es nicht mehr ansparen, und dann ggf. diese Reise machen, weil es ja mein Partner zuerkannt bekommt, indem er 250 EUR mtl. weniger bezahlen muss.
Mir fehlt es schlichtweg, weil ich z. B. für meine Traumreise den Betrag nun vom regulären Unterhalt wegsparen müsste.
Verstehst Du jetzt wo der "Casus Knaktus" liegt? Würde ich diese Opferrente nicht bekommen, müsste er zwangsweise 250 EUR mtl.mehr bezahlen und ich hätte den gleichen Stand wie ohne Opferrente.
Ich habe für diese Rente gekämpft und hatte am Ende Krebs... Kann mir irgendwer plausiebel erklären, warum nun mein unbeteiligter Partner der Nutznieser von alledem, von meinem Kampf, von meiner Erkrankung, von der an mir ausgeübten Gewalt sein soll???

Meine Ansparungen aus der Opferrente sind alle ausschließlich innerhalb der Ehe angespart worden, Ich weiß, dass bei einer Trennung normale Sparguthaben aufgeteilt werden. Doch warum muss ich ihm nun auch das Opfergeld geben??? Nur weil es auf einem Sparbuch liegt und "Spareinlage" genannt wird?
Hätte ich es unter mein Kopfkissen gelegt würde es genau so da sein aber eben nicht als Zahl auf einem Sparbuch erscheinen. Hätte ich es verjubelt wäre auch nichts da.
Das mit der Rente seinerseits ist noch in weiter Ferne.... die bekäme ich erst nach einer Scheidung, nicht aber bei einer Trennung ohne Scheidung. Und solange ich mit ihm verheiratet bin sammelt er aber auch ich sogenannte Rentenpunkte an. Sollte ich vor ihm sterben hat er für jedes Jahr indem wir verheiratet sind, Anspruch auf meine Rentenpunkte. Klar könnte er auch vor mir streben - aber das glaube ich nun mal auf Grund meiner Erkrankungen nicht - und ich gönne ihm ehrlich und von Herzen jeden einzelen Euro aus meiner Rente!

Mustang:
Hm irgendwie kommt mir da ein wenig die Logik quer vor. Du bekommst Trennungsunterhalt von deinem Mann, die Opferrente+EU-Rente. Das Problem was du jetzt hast ist, dass dein Mann 250€ weniger zahlen muss als wie wenn du keine Opferrente hättest. Wieso spielt das für dich eine Rolle? Du würdest mit oder ohne Opferrente den gleichen Betrag bekommen, einzig dein (Ex?)-Mann spart in dieser Situation etwas Geld

Antwort:
Genau!!!!!!!!!!!!!! Du hast es auf den Punkt gebracht :)
ER!!! SPART!!! Siehe meine Erklärung bei Bürge oben ;-)
 
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Silan

Aktives Mitglied
Hallo,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten!
Ich versuche das mal zu beantworten ;-)

Silan:
handelt es sich dabei um die Grundrente oder bekommst du auch Ausgleichsrente oder BSA?
Die Grundrente ist unantastbar, auch wenn du sie gespart hast. Da hat dein Mann keinen Anspruch drauf. Du musst nur nachweisen können, dass du das Geld immer monatlich gespart hast in dem Rahmen wie du Grundrente bekommst (oder halt weniger). Wenn es auf einem Sparkonto liegt, ist das ja relativ einfach nachzuweisen. Und auch auf deine laufende monatliche Rente darf die Grundrente nicht angerechnet werden und dein Mann darf die ebenfalls nicht auf zu zahlenden Unterhalt anrechnen.
Ausgleichsrente und BSA dürfen angerechnet werden.


Antwort:
Es handelt sich um die Grundrente ohne Ausgleichsrente und ohne BSA.
Dafür hätte ich jedes Verständnis, dass AGR und BSA als Einkommen im herkömmlichen Sinne angerechnet wird, denn es hat unmittelbar mit der Berufsausübung und somit Beruf / Einkommen zu tun.

Ich kann natürlich nachweisen, dass es sich bei der Ansparsumme um diese Opferrente handelt, und einen Betrag, den ich als Entschädigung für erfahrene Gewalttaten erhalten habe. Das was also auf dem Sparkonto liegt hat ausschließlich mit der Gewalt zu tun, die mir zugefügt wurde. Vl. versteht jetzt mancher, dass ich mich so dagegen wehre, dass mein Mann 50% davon bekommen soll. Mein Anwalt sagte, der Sparsame ist bei einer Trennung immer der Dumme.. Mag sein, aber dass auch Schmerzensgeld, Entschädigungen und eben die OPFERrente für erfahrene Gewalt auch dem Partner zustehen soll geht mir partout nicht in den Kopf.

Ein Richter von einem BSG hat das wohl so entschieden, mit der Begründung, dass die Opferrente für entstandenen Schaden gezahlt wird, der sich auch beruflich auswirkt. Leider habe ich das Urteil nicht vorliegen. Ich werde versuchen es zu bekommen.

Hast Du evtl. Urteile darüber oder nen Link wo ich das mal nachlesen könnte? Ich suche mir nen Otto im I-Net und finde nichts :-(
Dein Anwalt wird sich vermutlich nicht mit dem OEG auskennen. Und das Urteil über BSG ist völlig irrelevant für die Grundrente. Grundrente ist und bleibt unantastbar, auch wenn sie gespart wird. Sag deinem Anwalt, er soll sich da kundig machen, notfalls soll er beim Versorgungsamt anrufen. Oder such dir einen Anwalt, der sich mit dem OEG auskennt. Bei Schmerzensgeld bin ich mir nicht sicher, da soll sich dein Anwalt auch drum kümmern, aber soweit ich weiß ist auch Schmerzensgeld unantastbar. Urteile hab ich leider nicht. Ich weiß das mit der Grundrente aus persölicher Erfahrung.

Bürge
es ist mir etwas unklar, wieso du meist, von deiner Opferrente etwas zahlen zu müssen Es wird dir als Einkommen angerechnet und wenn er mehr Einkommen hat, bekommst du i.g, 3/7tel vom Unterschied eurer Einkommen als Trennungsunterhalt zugesprochen. Da hat er zu zahlen . Dass dir deine Opferrente angerechnet wird ist dann okay.

Es müsste dir von seiner späteren Rente auch ein Betrag zugesprochen werden.
Deine Sparbeträge, die nicht gemeinsam auf ein Konto gingen und vor Eheschließung schon z.T. bestanden, dürfe er
auch nichts angerechnet bekommen. Nur für die Zeit der Ehe. Allgemein Zugewinngemeinschaft.
Habe festgestellt, dass einige Anwälte nicht gut rechnen können, daher nochmal alles genau prüfen.

Antwort:
Genau DAMIT habe ich (m)ein Problem! Es ist nach meinem Rechtsempfinden NICHT ok, weil es eben KEIN Einkommen im herkömmlichen Sinne darstellt!
Wenn es nicht auf mein eigenes Einkommen angerechnet werden würde, bliebe mir dieses Geld nach wie vor als das, für das ich es bekomme - ZUSÄTZLICH als OPFERRENTE.
Wenn es als Einkommen mit angerechnet wird, habe ich dieses Geld nicht mehr zusästlich und Nutznießer ist mein Partner, der sich ja nun diese 250 Euro spart, ergo kann er es für sich ausgeben / verjubeln / ansparen und damit z. B. eine schöne Reise machen ....

Ich kann es nicht mehr ansparen, und dann ggf. diese Reise machen, weil es ja mein Partner zuerkannt bekommt, indem er 250 EUR mtl. weniger bezahlen muss.
Mir fehlt es schlichtweg, weil ich z. B. für meine Traumreise den Betrag nun vom regulären Unterhalt wegsparen müsste.
Verstehst Du jetzt wo der "Casus Knaktus" liegt? Würde ich diese Opferrente nicht bekommen, müsste er zwangsweise 250 EUR mtl.mehr bezahlen und ich hätte den gleichen Stand wie ohne Opferrente.
Ich habe für diese Rente gekämpft und hatte am Ende Krebs... Kann mir irgendwer plausiebel erklären, warum nun mein unbeteiligter Partner der Nutznieser von alledem, von meinem Kampf, von meiner Erkrankung, von der an mir ausgeübten Gewalt sein soll???

Meine Ansparungen aus der Opferrente sind alle ausschließlich innerhalb der Ehe angespart worden, Ich weiß, dass bei einer Trennung normale Sparguthaben aufgeteilt werden. Doch warum muss ich ihm nun auch das Opfergeld geben??? Nur weil es auf einem Sparbuch liegt und "Spareinlage" genannt wird?
Hätte ich es unter mein Kopfkissen gelegt würde es genau so da sein aber eben nicht als Zahl auf einem Sparbuch erscheinen. Hätte ich es verjubelt wäre auch nichts da.
Das mit der Rente seinerseits ist noch in weiter Ferne.... die bekäme ich erst nach einer Scheidung, nicht aber bei einer Trennung ohne Scheidung. Und solange ich mit ihm verheiratet bin sammelt er aber auch ich sogenannte Rentenpunkte an. Sollte ich vor ihm sterben hat er für jedes Jahr indem wir verheiratet sind, Anspruch auf meine Rentenpunkte. Klar könnte er auch vor mir streben - aber das glaube ich nun mal auf Grund meiner Erkrankungen nicht - und ich gönne ihm ehrlich und von Herzen jeden einzelen Euro aus meiner Rente!

Mustang:
Hm irgendwie kommt mir da ein wenig die Logik quer vor. Du bekommst Trennungsunterhalt von deinem Mann, die Opferrente+EU-Rente. Das Problem was du jetzt hast ist, dass dein Mann 250€ weniger zahlen muss als wie wenn du keine Opferrente hättest. Wieso spielt das für dich eine Rolle? Du würdest mit oder ohne Opferrente den gleichen Betrag bekommen, einzig dein (Ex?)-Mann spart in dieser Situation etwas Geld

Antwort:
Genau!!!!!!!!!!!!!! Du hast es auf den Punkt gebracht :)
ER!!! SPART!!! Siehe meine Erklärung bei Bürge oben ;-)
Deine Grundrente (Ich nenne sie so, wie sie heißt, denn "Opferrente" hat so eine negative Belegung und aus dem "Opferding" wollen wir doch eigentlich raus...) darf ebenso nicht auf deinen dir zustehenden Unterhalt angerechnet werden. Auch hier ist die Grundrente unantastbar. Dein Mann hat in keinster Weise irgend welche Ansprüche an deine Grundrente. Sprich auch hierüber noch einmal mit deinem Anwalt und sage ihm noch einmal ausdrücklich, dass es sich um die GRUNDRENTE nach dem OEG handelt. Vielleicht ist er auch einfach mit dem Ausdruck "Opferrente" überfordert, da das nicht die richtige Bezeichnung für deine Rente ist.

Da du hier im Forum "Finanzen" schreibst, wirst du hier von manchen Usern Antworten bekommen, die sich mit dem OEG und der Sonderstellung der Grundrente nicht auskennen und daher deine Frage gar nicht richtig nachvollziehen können. Daher verstehen manche nicht, dass du deine Grundrente nicht so wie eine normale Rente anrechnen lassen musst.

Liebe Grüße
Silan
 
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Silan

Aktives Mitglied
...
Da ich trotz meiner Opferrente und voller Erwerbsunfähigkeitsrente noch wesentlich weniger mtl. zur Verfügung habe wie mein Partner, müsste er Trennungsunterhalt zahlen. Was wiederrum bedeutet, dass ich dann mit aller Wahrscheinlichkeit keinen oder nur noch gemindert Anspruch auf Opferrente hätte...
Hallo Akinom,
beim nochmaligen lesen deines Eröffnungsposts ist mir dieser Abschnitt aufgefallen, den ich bis jetzt überlesen hatte...

Wenn dein Partner Trennungsunterhalt zahlen muss, wird das NICHT auf die Grundrente angerechnet. Die Grundrente ist IMMER eine nicht anrechenbare Leistung, selbst wenn du Millionen auf dem Konto hättest. Die Grundrente kann nur vermindert oder gestrichen werden, wenn sich dein GDS senkt oder wegfällt.
 
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