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Opferrente wird mit Trennungsgeld verrechnet

Akinom

Mitglied
Hallo Silan,

vielen vielen vielen lieben Dank!!!!!!!!!!!!!!

Nach Deinen Infos habe ich mir nun das Urteil bei meinem Anwalt geholt und siehe da, er beruft sich auf ein Uretil, das sich auf eine Opferrente nach §17a StrRehaG stützt!!!
Der Beschluss ist vom OLG Hamm, v. 01.04.2015 - II-8 UF 26/15, 8 UF26/15.
Es hat in der Tat absolut nichts mit dem OEG zu tun!!

Wohin darf ich eine Schachtel Pralinen oder ein Fläschen Wein schicken ;-)

Ich habe das in Finanzen gepostet, da es sich ja um Finanzen handelt, besser wäre wohl OEG gewesen. Vl. können die Admins mein Thema verschieben /und auch gleich den Tippfehler in der Betreffzeile ausbessern ...? Denn das sind sicher wertvolle Infos für Bezieher einer Grundrente nach dem OEG ;-)

Herzliche Grüße
Akinom
PS: Auch danke dafür, dass sich die Grundrente NICHT verringert, wenn ich Unterhalt bekomme ;-) Ich hätte jetzt nächste Woche beim Versorgungsamt mal nachgefragt....
Mein GDS wird sich sicher nicht verändern :-(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Akinom

Mitglied
Ach ja, man hätte ja auch vor der Eheschließung im Rahmen eines Ehevertrages auf den Versorgungsausgleich verzichten können...
.... jung verliebt schwanger ... man liebt den Partner über alles, möchte das ganze Leben mit ihm verbringen, es gibt nur das hier und jetzt, das Kind und Glückseeligkeit...
Wäre mir und auch meinem Partner nie eingefallen, dass wir uns einmal auseinander leben - dass es zwar "immer sein kann" dass man sich trennen "KÖNNTE" ... sowas gilt für andere, nie für einen selbst.

Zudem ist dieser ganze Quark erst lange nach Eheschließung ans Tageslicht gekommen und auch als Gewalttat anerkannt worden.

Warum sollte irgendwer zu Beginn einer Ehe und Gründung einer Familie auf den Vesorgungsausgleich des Partners verzichten??? Hat irgendwer eine Glaskugel und kann vorhersagen, was im Laufe eines Lebens passiert? Ich habe keine und mein Partner auch nicht. Auch ich müsste für ihn bezahlen, wäre ich in der finanziell besseren Position. Daher finde ich die Rechtsprechung sehr gut, dass der bezahlt, der finanziell besser gestellt ist. Egal ob es der Mann oder die Frau ist!
 
G

Gast

Gast
AW: Oferrente wird mit Trennungsgeld verrechnet

Dann muss man halt auch damit leben, dass es jetzt so ist wie es ist.

Dann darf man auch nicht meckern und sich beschweren.
 
G

Gast

Gast
AW: Oferrente wird mit Trennungsgeld verrechnet

@Gast von Gast 1
Guter Beitrag! Guter Beitrag - ehrlich ?
Nur DARUM gehts HIER garnicht ...
Tipp: Am besten VOR Kommentaragabe erst mal lesen ?
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Mittlerweile hat man als Betroffene tatsächlich das Problem.
Alles was an Grundrente angespart wird, wird nach einem Jahr ( z. B. Nachzahlung von Grundrente) als Vermögen gesehen und nicht mehr als angesparte Grundrente.
Mir wurde erklärt, Grundrente sollte verwendet werden weil es ja etwas sein sollte was man im Normalfall auch benötigt im Monat.
Ich denke deshalb wird das zukünftig (Vorhaben am Januar 22/23?)
Im Grunde einiges weniger.
Man hat den Eindruck, dass gewollt ist dass da niemand mehr was wegsparen kann.
Hab mir das für mich mal im schlimmsten Fall durchgerechnet.
Da fehlen ganz schnell mal ca 400 Euro aufwärts....
Wie gesagt wenn man Hilfe nach Paragraph 28 BVG erhält wird immer das Vermögen angeschaut.
Angesparte Grundrente zählt zum Vermögen!
 

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