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Opferentschädigung vs. Ausgleichsrente

Shadowgirl76

Mitglied
Hallo. Ich habe wieder eine Frage zum OEG. Ich bin anerkanntes Opfer ..... ( schon das Wort alleine macht mich wütend..) und bekomme die OEG Grundrente 40 Gds nun fand ich das ziemlich wenig bei komplexer Ptbs .. und habe Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt. Eine berufliche. Betroffenheit wird lt. Gutachten aber gesehen. Leider wollen Sie meine Arthrose und Depressionen nicht als Traumafolgestörung anerkennen. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Nun meine eigentliche Frage dazu . Sollte ich auf eine Anerkennung eines höheren Gds bestehen oder hebt sich die Ausgleichsrente mit dem Berufschadensausgleich sowieso wieder auf? Und man bekommt eh nichts? Noch bekomme ich eh nichts von beiden. Der Anspruch auf BSA wird noch geprüft... und das zieht sich hin.... Ausgleichsrente habe ich noch nicht beantragt weil ich mir nicht sicher bin. Weil ich ja nur 40 Gds bekommen habe. Ich weiß das in meinem Gutachten dieser Satz stand. Das eine berufliche Betroffenheit gesehen wird. Aber berechtigt mich das dann auch eine Ausgleichsrente zu beantragen?
Irgendwie hat hier keiner in meinem Umfeld eine Ahnung und ich mag nicht beim Versorgungsamt anrufen. Ich habe noch nicht einmal eine festen Sachbearbeiter. Die werden mir doch nicht freiwillig erzählen was ich noch beantragen könnte. Noch nicht mal das versorgungskrankengeld haben Sie rückwirkend nach fast 3 jahren freischalten können. Ich habe das denn selbst versucht bei der Krankenkasse. Leider muss das Versorgungsamt das freischalten. Als normal Sterbliche hat man da nichts zu sagen. Ich bin reichlich desillusioniert und weiß nicht ob es sich überhaupt lohnt auf einen höheren Gds zu pochen.. wenn man dann evtl. doch BSA bekommt..

Liebe Grüße
Shadowgirl
 

Lady-G.

Aktives Mitglied
hi, ich kenn mich leider nicht damit aus, überlege aber auch sowas zu beantragen.

mir wurde sowas mal in einer klinik empfohlen.

Vielleicht könntest du dich beim "weissen ring" informieren oder eine email dorthinschreiben? wurde mir auch empfohlen.

falls es quatsch ist, was ich schreibe, ab in die tonne damit...😬

auf jeden fall alles liebe und gute dir
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo. Ich habe wieder eine Frage zum OEG. Ich bin anerkanntes Opfer ..... ( schon das Wort alleine macht mich wütend..) und bekomme die OEG Grundrente 40 Gds nun fand ich das ziemlich wenig bei komplexer Ptbs .. und habe Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt. Eine berufliche. Betroffenheit wird lt. Gutachten aber gesehen. Leider wollen Sie meine Arthrose und Depressionen nicht als Traumafolgestörung anerkennen. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Nun meine eigentliche Frage dazu . Sollte ich auf eine Anerkennung eines höheren Gds bestehen oder hebt sich die Ausgleichsrente mit dem Berufschadensausgleich sowieso wieder auf? Und man bekommt eh nichts? Noch bekomme ich eh nichts von beiden. Der Anspruch auf BSA wird noch geprüft... und das zieht sich hin.... Ausgleichsrente habe ich noch nicht beantragt weil ich mir nicht sicher bin. Weil ich ja nur 40 Gds bekommen habe. Ich weiß das in meinem Gutachten dieser Satz stand. Das eine berufliche Betroffenheit gesehen wird. Aber berechtigt mich das dann auch eine Ausgleichsrente zu beantragen?
Irgendwie hat hier keiner in meinem Umfeld eine Ahnung und ich mag nicht beim Versorgungsamt anrufen. Ich habe noch nicht einmal eine festen Sachbearbeiter. Die werden mir doch nicht freiwillig erzählen was ich noch beantragen könnte. Noch nicht mal das versorgungskrankengeld haben Sie rückwirkend nach fast 3 jahren freischalten können. Ich habe das denn selbst versucht bei der Krankenkasse. Leider muss das Versorgungsamt das freischalten. Als normal Sterbliche hat man da nichts zu sagen. Ich bin reichlich desillusioniert und weiß nicht ob es sich überhaupt lohnt auf einen höheren Gds zu pochen.. wenn man dann evtl. doch BSA bekommt..

Liebe Grüße
Shadowgirl
Hallo Shadowgirl,
du solltest vesrsuchen beides zu beantragen, also Ausgleichsrente undBSA. Für die Ausgleichsrente benötigst du allerdings einen GDS von 50, also 40 plus 10für die berufliche Betroffenheit. Wenn du dann doch Anspruch auf BSA hast wird zwar die berufliche Betroffenheit nicht mehr berücksichtigt und der Anspruch auf Ausgleichsrente entfällt, aber wenn der BSA nicht bewilligt wird hast du vielleicht Anrecht auf Ausgleichsrente und der Antrag läuft bereits. Ist einfach eine Zeitrechnung.
Wenn du BSA bekommst, wird da die Ausgleichsrente eingerechnet, also vom BSA wieder abgezogen. Das höchste was du erhalten kannst, ist eben BSA plus Grundrente. Aber das ist dann doch eh egal. Angenommen, die Ausgleichsrente beträgt 300€ und der BSA beträgt 1000 €, bekommst du bei
a) Ausgleichsrente 300€ + Grundrente
b) Berufsschadensausgleich 1000€ + Grundrente
c) Ausgleichsrente + BSA 300€ + 700€ + Grundrente. (700€ BSA, da sind die 300€ von der Ausgleichsrente abgezogen)

Die Beträge stimmen übrigens nicht, bieten sich als Beispielrechnung aber an...
 

Shadowgirl76

Mitglied
Hallo Silan. Dürfte ich dich um deine Meinung bitten?
Ob ich darauf pochen sollte und klagen,das meine Depressionen auch als Folgestörung in die Anerkennung mit einfließen ? Einen höheren Gds wird es dafür nicht geben. Das ist mir schon klar, aber irgendwie finde ich das es ungerecht ist, wenn es nicht anerkannt wird .. ich könnte ja klagen vor dem Sozialgericht und würde PKH bekommen, diese müsste ich dann aber wenn ich BSA bekommen würde, bestimmt zurückzahlen ! Kann ich mir die Krankheit auch zu einem späteren Zeitpunkt noch " anrechnen" lassen ? Ich bin irgendwie müde und mag nicht mehr kämpfen..😔
Lg
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Silan. Dürfte ich dich um deine Meinung bitten?
Ob ich darauf pochen sollte und klagen,das meine Depressionen auch als Folgestörung in die Anerkennung mit einfließen ? Einen höheren Gds wird es dafür nicht geben. Das ist mir schon klar, aber irgendwie finde ich das es ungerecht ist, wenn es nicht anerkannt wird .. ich könnte ja klagen vor dem Sozialgericht und würde PKH bekommen, diese müsste ich dann aber wenn ich BSA bekommen würde, bestimmt zurückzahlen ! Kann ich mir die Krankheit auch zu einem späteren Zeitpunkt noch " anrechnen" lassen ? Ich bin irgendwie müde und mag nicht mehr kämpfen..😔
Lg
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Shadowgirl 76
Ich rate Dir beim Weißen Ring einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt
zu holen und das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen. Der weiße Ring unterstützt
dann auch beim Gerichtsverfahren wenn der Anwalt Chancen sieht.
Das Amt muss bei einem OEG Antrag generell alle Ansprüche automatisch prüfen.
Bei mir hatten sie das nicht getan und mussten dann einige Jahre nachzahlen.
Aus welchem Bundesland bist Du?
ich könnte Dir eine gute Anwältin empfehlen.
Lg Vogoge

Bei mir hatten sie nach Aktenlage GDS 30% gegeben .Nach Wiederspüchen und Klageweg
bin ich nun bei 80 % GDS
Nicht aufgeben !! Damit rechnen sie nämlich !!
 

logig

Mitglied
Hallo,

wie Silan schon mitgeteilt hat wird Ausgleichsrente erst ab einem GdS von 50 bewilligt. Wenn der Gutachter allerdings einen GdS nach § 30 (1) BVG (gesundheitlicher GdS nach Versorgungsmedizinischen Grundsätzen) von 40 genannt hat und die besondere Berufliche Betroffenheit, müsste du auch damit schon 40 + 10 Erhöhung also 50 bekommen und hättest damit auch Anspruch auf Ausgleichsrente. BSA wird extra bewilligt, soweit dies der Fall ist, würde die Ausgleichrente und ggf. die Erhöhung auf die BSA angerechnet werden.

Die erhöhung des GdS wegen der besonderen beruflichen Betroffenheit hätte das Versorgungsamt auch jetzt schon vornehmen müssen. Hast du neben dem Gutachten, evtl. auch den Ärztliche Stellungsnahme bekommen bwz. stand in der Begründung zum Widerspruch etwas wegen der bBB? Oder kannst du irgendwo sehen wie sich der GdS zusammensetzt?

Wurde im Widerspruchsbescheid geschrieben das deine Depressionen nicht anerkannt wurden sind? Weil ich befürchte, das häufig nur auf die Gesundheitsstörungen gesehen wird, welche für den GdS wichtig sind, kann mich da aber irren. Wenn bei dir eine PTBS anerkannt worden ist, schließt diese doch häufig auch ein das immer mal Depressionen vorhanden sind. Für die Ämter zählt, da immer nur was Finanzielle Auswirkung hat, dass moralische wird leider häufig nicht entsprechend gewürdigt. Dazu kommt die Problematik das die Gutachter häufig gar nicht die zeit haben, jeden einzelne Gesundheitsstörung (ICD-Code) zu ermitteln. Wo dir die Anerkennung von Depressionen, wenigsten ab SGB XIV, etwas bringen kann, ist bei den Heilbehandlungkosten oder wenn du ansonsten ausschließlich wegen der Depressionen etwas benötigst. Nach jetziger Rechtssprechung, werden allerdings noch Gesundheitsstörungen die auf Grund von anerkannten Schädigungsfolgen entstanden sind, mit gesehen. Sprich wenn die Depression auf Grund der PTBS verursacht worden ist, sollte sie dazu gehören.

Das es für dich wichtig ist, dass auch alle Schädigungsfolgen anerkannt werden, ist mehr als verständlich. Ob soweit sich der GdS damit nicht erhöht, allerdings eine belastende langjährige Klage lohnt, kannst du nur selber entscheiden. Ob allerdings wirklich der GdS von 40 gegeben ist, oder du nicht eigentlich einen höheren GdS hättest, sollte dir ein erfahrenden Arzt sagen können. Wie Vogoge sagt, kann über Klage ein weit höherer GdS rauskommen, je nach dem was für Einschränkungen du hast.

Wenn ein Gutachter nur pauschal schreibt, dass GdS X ist, währe ich vorsichtigt, ob damit auch die bei dir worhandenen Einschränkungen nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, mit Kreterien hierzu, genommen wurden sind. Grade bei einer PTBS ist schwer zu sagen, ob es sich um eine schwere Psychische Erkrankung die erst ab GdS 50 anfängt, handelt oder nicht.

Wie hier schon erwähnt, kannst du dir beim weißen Ring einen Erstberatungsschein holen, und damit erstmal einen Rechtsanwalt fragen. Gleichzeitig kann der Weiße Ring auf Antrag auch das Kostenrisiko für die Klage übernehmen, wenn Aussicht auf Erfolg und du keine andere Möglichkeit hast (weil PKH z.B. abgelehnt oder über Ratenzahlung).

Bei einer Klage sollte bei einem Gutachten vom Gericht alles überprüft werden. Evtl. kannst du hier auch die höherbewertung der bBB gesondert aufführen. Wie es in deinem Fall wegen der Ausgleichsrente aussieht, sprich ob dies im Erstantrag enthalten war und ggf. mit beklagt werden kann, wird ein Anwalt sagen können.
 
Hallo Shadowgirl 76
Ich rate Dir beim Weißen Ring einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt
zu holen und das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen. Der weiße Ring unterstützt
dann auch beim Gerichtsverfahren wenn der Anwalt Chancen sieht.
Das Amt muss bei einem OEG Antrag generell alle Ansprüche automatisch prüfen.
Bei mir hatten sie das nicht getan und mussten dann einige Jahre nachzahlen.
Aus welchem Bundesland bist Du?
ich könnte Dir eine gute Anwältin empfehlen.
Lg Vogoge

Bei mir hatten sie nach Aktenlage GDS 30% gegeben .Nach Wiederspüchen und Klageweg
bin ich nun bei 80 % GDS
Nicht aufgeben !! Damit rechnen sie nämlich !!
Liebe Vogoge, ich gratuliere Dir, dass du dies für dich erstreiten konntest. Deine GDS-Höhe ist gut, oftmals wird er zu niedrig angesetzt. Ich finde, die meisten Opfer liegen bei 70% - 90%, aber schwierig, dass durchzukriegen.
 

Vogoge

Mitglied
Liebe Vogoge, ich gratuliere Dir, dass du dies für dich erstreiten konntest. Deine GDS-Höhe ist gut, oftmals wird er zu niedrig angesetzt. Ich finde, die meisten Opfer liegen bei 70% - 90%, aber schwierig, dass durchzukriegen.
Hallo Weltenbummler,
ja das war ein Kampf der sich gelohnt hat. Das Wichtigste war mir ,dass Sie mir keinen Vorschaden
unterstellen konnten.
Lg Vogoge
 

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