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Opferentschädigung vs. Ausgleichsrente

Es ist schon eine Weile her, ob du Widerspruch einlegst, oder irgendwann einen Uberprüfungsantrag stellen willst, musst natürlich du entscheiden. Auf jeden Fall kanbst du auf das Erreichte, auch wenn du nicht alles bekommen hast, etwas Stolz sein.

Einen Überprüfungsantrag kannst du auch nach vier Jahren stellen, um eine sozialrechtliche Entscheidung aus der Vergangenheit evtl. ändern zu lassen. Liebe Shadowgirl, nur du kannst entscheiden, ob du dann bei einer Ablehnung klagen würdest, oder nicht. Dies gibt dir aber Zeit.


Bei mir ist die Depression, die traumabedingt immer gegeben ist -, aufgrund der nicht zu kontrollierenden belastenden Gefühle und Erinnerungen bei Streßauslōsern im Alltag, die immer wieder Kraft rauben- mit in die GDS eingebaut worden. Normalerweise konstruiert der Gutachter aus allen Diagnosen eine gesamte GDS, das war bei mir so. Mir ist nicht klar, wer bei Dir die 40% GDS letztendlich erstellt bezw. entschieden hat. Gutachter oder das Amt aufgrund des Gutachtens?

Die wichtigste Leistung ist aber der Berufsschadensausgleich. Sie ist definitiv am höchsten! Die Ausgleichsrente wird dir abgezogen, wenn du BSA bekommst. Aber du würdest eine höhere Grundrente bekommen, wenn du eine höhere GDS bekommst. Wenn du BSA bekommst, steht dir eigentlich 10% besindere herufliche Betroffenheit zusätzlich zu. Alles Gute!
 

Jugejolou

Mitglied
Hallo Shadowgirl76, bist du schon etwas weitergekommen. Ich war schon einmal vor dem Sozialgericht und es kam zum Vergleich von 40 auf 50. Jetzt nach 10 Jahren gehe ich weiter mit Verschlimmerungsantrag.
VG
 
S

Shadowgirl1976

Gast
Nein. Ich hab jetzt 40 % +10 % berufliche Betroffenheit und das reicht mir .. Ich mag nicht mehr kämpfen . Schlimm wird es 2024 wenn es zur Nachprüfung geht. Ich bin jetzt schon gestresst wenn ich dran denke. Dir viel Glück und Kraft für den Weg
 

TraurigeWelt

Mitglied
Das Landratsamt hat bei mir die BSB, Ausgleichsrente und die höher Bewertung der GDS abgelehnt:

mich bekomme seit Oktober 2021 die E-Rente von der Rentenversicherung , habe die letzten 10 Jahre zwei Umschulung gemacht und konnte nicht Vollzeit arbeiten.

min der Reha 2021 haben die mir geschrieben das ich nicht arbeitsfähig bin.

jetzt will das Versorgungsamt das ich eine Therapie mache, ( meine momentane Therapien langen wohl nicht) und das ich nach der Beendigung der Therapie eine weitere Umschulung mache und das dann das Landratsamt nochmal prüft ob ich Anspruch habe auf die BSB und Ausgleisrente.
 

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