Shadowgirl76
Mitglied
Hallo. Ich habe wieder eine Frage zum OEG. Ich bin anerkanntes Opfer ..... ( schon das Wort alleine macht mich wütend..) und bekomme die OEG Grundrente 40 Gds nun fand ich das ziemlich wenig bei komplexer Ptbs .. und habe Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt. Eine berufliche. Betroffenheit wird lt. Gutachten aber gesehen. Leider wollen Sie meine Arthrose und Depressionen nicht als Traumafolgestörung anerkennen. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Nun meine eigentliche Frage dazu . Sollte ich auf eine Anerkennung eines höheren Gds bestehen oder hebt sich die Ausgleichsrente mit dem Berufschadensausgleich sowieso wieder auf? Und man bekommt eh nichts? Noch bekomme ich eh nichts von beiden. Der Anspruch auf BSA wird noch geprüft... und das zieht sich hin.... Ausgleichsrente habe ich noch nicht beantragt weil ich mir nicht sicher bin. Weil ich ja nur 40 Gds bekommen habe. Ich weiß das in meinem Gutachten dieser Satz stand. Das eine berufliche Betroffenheit gesehen wird. Aber berechtigt mich das dann auch eine Ausgleichsrente zu beantragen?
Irgendwie hat hier keiner in meinem Umfeld eine Ahnung und ich mag nicht beim Versorgungsamt anrufen. Ich habe noch nicht einmal eine festen Sachbearbeiter. Die werden mir doch nicht freiwillig erzählen was ich noch beantragen könnte. Noch nicht mal das versorgungskrankengeld haben Sie rückwirkend nach fast 3 jahren freischalten können. Ich habe das denn selbst versucht bei der Krankenkasse. Leider muss das Versorgungsamt das freischalten. Als normal Sterbliche hat man da nichts zu sagen. Ich bin reichlich desillusioniert und weiß nicht ob es sich überhaupt lohnt auf einen höheren Gds zu pochen.. wenn man dann evtl. doch BSA bekommt..
Liebe Grüße
Shadowgirl
Irgendwie hat hier keiner in meinem Umfeld eine Ahnung und ich mag nicht beim Versorgungsamt anrufen. Ich habe noch nicht einmal eine festen Sachbearbeiter. Die werden mir doch nicht freiwillig erzählen was ich noch beantragen könnte. Noch nicht mal das versorgungskrankengeld haben Sie rückwirkend nach fast 3 jahren freischalten können. Ich habe das denn selbst versucht bei der Krankenkasse. Leider muss das Versorgungsamt das freischalten. Als normal Sterbliche hat man da nichts zu sagen. Ich bin reichlich desillusioniert und weiß nicht ob es sich überhaupt lohnt auf einen höheren Gds zu pochen.. wenn man dann evtl. doch BSA bekommt..
Liebe Grüße
Shadowgirl