ich habe keine ahnung wie versucht wird, die Grundrente beim Unterhalt anzurechnen.
We allerdings bereits hiervor gesagt, gibt in vielen Rechtsgebieten Streitigkeiten darum, wo eingenenltich immer entschieden worden ist, dass die Grundrente im entefekt nicht angerechnet wird.
Soweit die Grundrente angerechnet wird, was ja auch in der Prozeßkostenhilfe möglich ist, wurde entsprechend der selbe Betrag als Schädigungsbedingte Aufwendungen abgezogen und € 100,-- Einnahmen minus € 100,-- Aufwendung bleibt beim selben.
Wie du aus dem Urteil zetierst hat "die Grundrente wenn nur als Lebensunterhalt gewährt, als sie den als Mehrbedarf ausgleichen soll, der durch die Schädigung bedingt ist."
Gleichzeitig steht hier, dass es dem Gegner (also wer den Unterhalt zahlt) zu mit voll zu beweisen, dass du weniger Aufwendungen hast. Wurde das gemacht?
So wie ich das Urteil vestehe, obliegt dir nur dann eine secundäre Dahrlegungslast. Und zwar nur für den Teil der für Mehraufwendung zum Lebensunterhalt sind. Zumal wer will den jetzt die Entscheidung nehmen welcher anteil für den Teil ist, welcher zum Lebensunterahlt für die Mehraufwendungen ist. Schon dies ist individuell anders.
Dann kannst du immer noch überlegen, wie du akumentiest, dass a) der Anteil für die Mehraufwendungen für dich nur X hoch ist und dann was du alles an Schädigungsbedingten Mehraufwendungen hast und zwar alles was für du nimmst um mit der Schädigungs klar zu kommen, rein individuell und ab was im Sinne Krankheitsbezogen normalerweise gesehen wird. Also ich brauche Schädigungsbedingt, auch schon mal neh Schoki. Ich würde da alles sehen was du bereits aufgeführt hast. Ja, wenn du keine ÖVM mehr fahren kann, zählt der Mehrwert der Taifahten auch dazu. GGgf. würde ich versuchen, dies durch Ärztliche / Therapeutische Schreiben zu akumentieren.
Um einen Vollbeweis von der Gegenseite zu führen, müsten diese ja deine kompletten Ausgaben die du hast aufführen und klar machen, was grade jeder davon für den Lebensunterhalt benötigt, sprich das du auch die Grundrente nur dafür ausgibst, was du sonst auch ohne die Schädigungs ausgeben würdest. Wenn du allso vor der Schädigung immer schon den Betrag der Grundrente Schulden zu leben gemacht hast und jetzt die Grundrente genau für diese Ausgaben verwendest, dann hätte die Gegenseite eine Akumentation, dass du eben die Grundrente nicht für die Schädigungsfolgen, sondernt nur für den Lebensunterhalt der nicht schädigungsbedingt ist, aufwendest.
Die Gegenseite steht aus meiner Sicht auf dünnen Eis, wenn sie durchbekommen will, dass ein Teil der Grundrente angerechnet wird.
Gibt es Urteile vom Bundesgesetzen hierzu?
Kannst du nicht mal einen Anwalt/inn für Familienrecht, welche/r auch OEG macht befragen? Familienrecht und Opferententschdigung liegt teilweise leider nah beieinander.