Grundrente wird als einkommen erstmal angesetzt, wenn nicht extra aufgenommen worden ist, dass die Grundrente nicht als Einkommen zählt. Auch in der Prozeßkostenhilfe wird so wie ich es verstanden habe Grundrente als Einkommen gezählt, allerdings dagegen dann Ausgaben in der selben Höhe abgezogen.
Kein Einkommen, sind z.B. durchlaufende Posten, dies sind allerdings fast nur gegeben wenn du z.B. zweckgebundende Gelder bekommst, z.B. um deinen Arzt zu bezahlen. Solche Durchlaufenden Posten müssen ja auch nicht angegeben werden.
Natürlich wäre es leichter, wenn einfach Anlog dem Sozialrecht gesagt wird, Grundrente zählt nicht als Einkommen. Dann hätte aber die Bürograthie sowenig zu tun, also warum leicht, wenn es auch umständlich geht.
1. Arbeitsschritt, Grundrente muss angegeben werden.
2. Arbeitsschritt, Grundrente wird als Einkommen angesetzt
3. Arbeitsschritt, Ausgaben in Höhe der Grundrente werden abgesetzt
Super ABM Massnahme, oder? Nur leider zu Lasten, von in diesem Fall dir.
Müsstest du es erst gar nicht angeben, müstest du dir auch keine Sorge machen, dass jemand sich überlegt nur geringere Ausgaben für angemessen zu finden. Dazu kommt noch die Gegenseite, sie sieht es und wittert ihre Chance, es zu vergessen abzusetzten oder eben dir unterzujubeln, dass du weniger Ausgaben hast. Was dann widerrum nochmehr Brurograthie eventuell verursacht, jetzt bekommen nicht nur Anwälte Arbeit, nein eventuell dürfen sich auch Richter über den unnötig höheren Berg ihrer Ab arbeitungsfälle freuen. Dann kommt noch die Überlegen, du vergisst es anzugeben, weil ja eh nichts bei rauskommt, ja dann ..
Wenigstens haben viele etwas zu tun und ein Berechtigter des OEG wird ein weiteres mal belastet. Aber ich sage dir, sie wollen es gar nicht wissen oder sich überlegen was es bedeutet.
Hoffe das dich die Anwältin unterstützt und sich damit auskennt.
Kein Einkommen, sind z.B. durchlaufende Posten, dies sind allerdings fast nur gegeben wenn du z.B. zweckgebundende Gelder bekommst, z.B. um deinen Arzt zu bezahlen. Solche Durchlaufenden Posten müssen ja auch nicht angegeben werden.
Natürlich wäre es leichter, wenn einfach Anlog dem Sozialrecht gesagt wird, Grundrente zählt nicht als Einkommen. Dann hätte aber die Bürograthie sowenig zu tun, also warum leicht, wenn es auch umständlich geht.
1. Arbeitsschritt, Grundrente muss angegeben werden.
2. Arbeitsschritt, Grundrente wird als Einkommen angesetzt
3. Arbeitsschritt, Ausgaben in Höhe der Grundrente werden abgesetzt
Super ABM Massnahme, oder? Nur leider zu Lasten, von in diesem Fall dir.
Müsstest du es erst gar nicht angeben, müstest du dir auch keine Sorge machen, dass jemand sich überlegt nur geringere Ausgaben für angemessen zu finden. Dazu kommt noch die Gegenseite, sie sieht es und wittert ihre Chance, es zu vergessen abzusetzten oder eben dir unterzujubeln, dass du weniger Ausgaben hast. Was dann widerrum nochmehr Brurograthie eventuell verursacht, jetzt bekommen nicht nur Anwälte Arbeit, nein eventuell dürfen sich auch Richter über den unnötig höheren Berg ihrer Ab arbeitungsfälle freuen. Dann kommt noch die Überlegen, du vergisst es anzugeben, weil ja eh nichts bei rauskommt, ja dann ..
Wenigstens haben viele etwas zu tun und ein Berechtigter des OEG wird ein weiteres mal belastet. Aber ich sage dir, sie wollen es gar nicht wissen oder sich überlegen was es bedeutet.
Hoffe das dich die Anwältin unterstützt und sich damit auskennt.