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Ohne Worte

  • Starter*in Starter*in MagicSun
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Für weitere Antworten geschlossen.
Ich stelle den Text des § 130 StGB gerne nochmal ein, falls es jemand nicht gesehen hat:

------------------

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
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Der Text des Bildes ist: Stoppt Tierversuche! Nehmt Kinderschänder dafür.
Meiner Ansicht nach ist das eben eine Aufforderung.
Zwar schreibt der Verfasser unter das Bild, das es keine politische Aussage oder eine Aufforderung wäre - aber: Man kann Gesetze nicht ausschließen.
 

Hallo mikenull,

schau mal hier: Ohne Worte. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Ich stelle den Text des § 130 StGB gerne nochmal ein, falls es jemand nicht gesehen hat:

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§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
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Der Text des Bildes ist: Stoppt Tierversuche! Nehmt Kinderschänder dafür.
Meiner Ansicht nach ist das eben eine Aufforderung.
Zwar schreibt der Verfasser unter das Bild, das es keine politische Aussage oder eine Aufforderung wäre - aber: Man kann Gesetze nicht ausschließen.


Hier wird oft Volksverhetzung betrieben. Habe oft selber diese Feststellung gemacht. Gehe es um Muslims, Ausländer, Religion etc.

Muss aber feststellen, dass die betreffenden Protagonisten heute nicht mehr die Qualität habe, wie die jenigen, mit denen man vor einem Jahr beschäftigt war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch erstaunlich, wie aus einem nichtssagenden Bildchen, so endlose Diskussionen entstehen können.

Dieser Thread war von Anfang an eigentlich nicht einen Satz wert.
 
Wahrscheinlich weil Du Dich - ganz zu Recht übrigens - in einer Minderheit befindest.... Und wenn Dich meine Art ankotzt - dann wasch Dich doch!

Sollte das jetzt witzig sein?🙄

Irgendwie versteht es keiner, ist aber nicht mein Problem. Es sind sowieso nur dieselben hier, die andere, die nicht ihre Meinung teilen, beleidigen müssen und niedermachen müssen. Was solls?

Da soll ich noch drauf antworten? Ich, die grosse Heuchlerin???
Einmal hab ich drüber gelacht, wenn man ständig so betitelt wird tuts nur weh. Aber nein, der W... beleidigt ja nicht, nein er ist ja so toll!

Das mein ich mit Grüppchenbildung. Macht was ihr wollt, ehrlich

Ist OT, löscht es meinetwegen.
 
Unser schlimmster persönlicher Feind

kann uns nicht so sehr schaden

wie unsere unklugen Gedanken.

Keiner kann uns so sehr helfen

wie unsere eigenen

mitfühlenden Gedanken




aus Buddhas kleines Weisungsbuch
 
ohjeee da hab ich ja was verpasst ^^
aber ich muss schon sagen es ist bemerkenswert wie die TE einfach was in die runde wirft und es nicht für nötig hält sich an der diskussion zu beteiligen....*kopfschüttel*
 
ohjeee da hab ich ja was verpasst ^^
aber ich muss schon sagen es ist bemerkenswert wie die TE einfach was in die runde wirft und es nicht für nötig hält sich an der diskussion zu beteiligen....*kopfschüttel*


brauchst doch nicht mit dem Kopf zu schütteln...net das noch Schüttelfrost bekommst*mirSorgenmach!*!!🙂

Sie wollte ja auch erstmal unsere Reaktionen abwarten...schrieb ja zu Beginn ihres Threads, dass sie "gespannt" ist.

Lass uns doch auch mal gespannt sein-ob noch was "nachkommt"....
...nur net so ungeduldig....wir sind schließlich alle nicht mehr die Jüngsten....😀🙂😛😉
 
Auf eine weitere Reaktion der TE warte ich, seit ich gepostet habe. Inzwischen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass die TE provozieren und "genießen" wollte. Da sich die Diskussion aber auf eine völlig andere Ebene begeben hat, wird eine Reaktion wohl auch nicht mehr erfolgen. Ich finde diese Art der Effekthascherei schlicht widerlich.
 
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