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OEG wegen Misshandlungen u.a in einer KJP

Sebastisean84

Neues Mitglied
Hallo liebe Community,

Ich habe einen Opferentschädigungsantrag gestellt wegen Misshandlungen in einer in Deutschland bekannten Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ich habe Autismus und ADHS und war schon als Kind schwerst traumatisiert, und im Oktober 24 wurde bei mir eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.

Dort kam es zu Körperverletzungen, wenn ich einen Wutanfall hatte, was vermutlich ein Meltdown war, denn so wurde es auch dokumentiert. Später habe ich mich, wenn ich diese Phasen hatte, verbarrikadiert, weil ich einfach Angst hatte, am Boden geschmissen zu werden und dass mir der Arm verdreht wird, wie es die Polizei mit einem Schmerzgriff macht. Ich bin immer von dort geflüchtet. Ich hatte hohe Weglauftendenzen, wie es bei Autisten häufig der Fall ist.

Ich habe meinen Vater gesucht, weil meine Mutter und meine Schwester mich emotional und körperlich misshandelt haben. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie konnte ich darüber aber nicht sprechen, weil ich es sowieso nicht verstanden habe. Wahrscheinlich, weil ich es für normal gehalten habe. Ich konnte mich nicht an Regeln halten und mein Sozialverhalten war einfach nur abgeguckt und angepasst.

Als ich Fensterscheiben eingeschmissen habe, um zu flüchten, bin ich in einen Kellerzwischenraum gekommen und saß dort in völliger Dunkelheit, in der Regel so 45 Minuten bis 2 Stunden. Einmal wurde ich vergessen, sodass ich erst spät abends wieder zurück auf das Zimmer durfte.

Ich kam erst nach knapp zweieinhalb Jahren dort weg und hatte zwischenzeitlich noch mehrere Gewalterfahrungen und weitere Traumatisierungen erlebt, unter anderem einen Brand.

Zwei Wochen nachdem ich dort entlassen wurde, ist mein einziger sicherer Anker verstorben: mein Vater. Auch wenn er Alkoholiker war, ist er ein lieber Mensch und Vater gewesen. Er war wahrscheinlich ein Bedürfniserfüller, der uns Kindern Geschenke brachte, nur um uns sehen zu dürfen.

Ich war am Boden zerstört und hatte auf nichts mehr Lust. Ich habe sehr vieles viele Jahre lang verweigert. Meine Schwester hat mich regelmäßig geschlagen und provoziert. Später habe ich auf körperliche Schmerzen überhaupt nicht mehr reagiert. In einigen Dokumenten steht, dass ich einfach anfangen musste zu lachen, wenn man mich geschlagen hat, und ja, bei Autisten ist es auch relativ normal, dass man nicht so guten Zugriff auf den eigenen Körper hat. Später hat sie mich dann „nur“ noch gekniffen, und das hat mir häufig mehr wehgetan, als wenn sie mich getreten und geschlagen hat oder mir an den Haaren gezogen hat. Durch die Pädagogin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie war es so, dass ich, wenn sie mich am Handgelenk genommen hat, häufig sehr schrecklich vor Schmerzen geschrien habe. Wenn man mir die Tür vor den Kopf gehauen hat oder die Autotür auf die Hand geschlagen hat, kam von mir nur „alles ok“ oder „alles gut“.

Als Erwachsener kam ich dreimal zu Beginn durch meine Mutter und meine Schwester in die Erwachsenenpsychiatrie. Die haben Täter-Opfer-Umkehr betrieben, beide, und mir wurde aufgrund deren Aussagen erneut die Freiheit genommen. Über Jahre hinweg habe ich ab 2008 versucht herauszufinden, was mit mir nicht stimmt, nachdem meine Mutter mir die Schule sabotiert hatte und ich mich nicht weiterentwickeln und verselbstständigen durfte. Sie hat mir bewusst die Schule zerstört. Ich habe keinen Schulabschluss, obwohl manche davon ausgehen, dass ich hochintelligent bin. Aber was heißt schon intelligent – ich halte mich nach wie vor für dumm und naiv und fühle mich nicht selten wie ein zurückgelassenes Kind.

Weihnachten 22 erzählte mir meine Nichte, dass sie ähnliche Gewalterlebnisse mit meiner Schwester hatte. Da kamen bei mir die ganzen Traumata hoch, und ich bin dann in die Klinik gegangen, in der ich mehr oder weniger ein Durchgangspatient oder, wie man umgangssprachlich sagt, ein Drehtürpatient gewesen bin. Für die hörte sich das zu Beginn nach Trauma an. Ich war wegen meiner massiven Geräuschempfindlichkeit psychotisch gewesen, und in der Vergangenheit hatte ich auch Angst vor Licht. Sie haben das nie mit Autismus in Verbindung gebracht oder mit einer hirnorganischen Funktionsstörung. Ich war dort erneut in einem Stigmatisierung ausgesetzt und man wollte mir mit dem Vorschlaghammer meine Geräuschempfindlichkeit „behandeln“ – genau so hat es sich angefühlt.

Dort haben sie dann einen Metabolitenwert bestimmt (falls jemand das Medikament kennt: Seroquel/Quetiapin), und der war um das Doppelte erhöht bei einer Dosis von 300 mg, was bei denen viele Fragen aufgeworfen hat. Trotzdem sind sie immer noch nicht darauf gekommen, dass das mit meiner Autoimmunerkrankung zusammenhängt, die auch typisch ist für Autismus.

Jetzt hat die Täterin Aussagen gemacht, dass ich dort massiv aggressiv gewesen sei, aber meine Mutter hatte einzelne Ereignisse aufgeschrieben. Sie zieht ja ihre Energie durch ihren Sadismus, und wenn ich leiden musste, ging es ihr ziemlich gut. Aber ich habe ihr schon 94 gesagt, dass ich gelegentlich in einem dunklen Raum gesperrt werde. Erst im November 94 kam es dann zu einem massiv aggressiven Verhalten, weshalb man mich beurlaubte. Es wurde auch festgehalten, dass ich Frauen bis zur Hartnäckigkeit zurückweise und nichts mit Frauen als solchen zu tun haben will, mich aber von Männern habe versorgen lassen und eigentlich eine männliche Bezugsperson gesucht habe. Da hätten doch eigentlich bei denen schon als ich Kind war alle Alarmglocken schrillen müssen.

Jetzt stellt das LVR die Frage, ob es ein feindseliger Übergriff gewesen ist. Aber wenn man sich, dessen bewusst ist, dass man eine Straftat begeht, und diese Straftat wiederholt, dann ist das doch ab einem gewissen Zeitpunkt ein feindseliges Verhalten, wenn man diese Straftaten ignoriert, oder nicht? Ich meine, dass die Täterin sich nicht unbedingt selbst belasten muss, kann ich verstehen. Ich bin ja schon froh gewesen, dass sie bestätigt hat, dass diese Fälle dort so eingetreten sind, wie sie eingetreten sind. OEG.

Kennt sich jemand mit solchen sehr komplexen Thematiken aus? Wegen meiner familiären Situation habe ich noch keinen Opferentschädigungsantrag gestellt.

Ich wollte erst einmal abwarten, wie der Verlauf ist, und der Weiße Ring sagte, dass ich das damals auch hätte beantragen sollen.

Vielen Dank fürs Lesen und über jeden Tipp wäre ich sehr dankbar.

Lieben Gruß

Sebastian
 
Zitat:
Als Erwachsener kam ich dreimal zu Beginn durch meine Mutter und meine Schwester in die Erwachsenenpsychiatrie.
Die haben Täter-Opfer-Umkehr betrieben, beide, und mir wurde aufgrund deren Aussagen erneut die Freiheit genommen.



Warum blendest du mit solchen Aussagen dein Verhalten anderen Menschen gegenüber aus?
Wir haben ja nur deine Darstellung, keine von andern, deren Aussagen dazu.
Wo liegt der Ursprung deines Verhalten, das mit Autismus zu rechtfertigen; In die Psychiatrie kommt an nicht nur durch Aussagen von andern.
Dies bedeutet, dass die betroffene Person eine Gefahr für sich selbst (z.B. Suizidgedanken) oder für andere darstellt.
In solchen Fällen können Angehörige, der Sozialpsychiatrische Dienst, die Polizei oder das Amtsgericht die Einweisung veranlassen, auch gegen den Willen des Betroffenen.
In der Regel muss ein Arzt die Notwendigkeit einer Einweisung feststellen, und im Falle einer Zwangseinweisung muss der Betroffene innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgeführt werden, der über den weiteren Verbleib entscheidet.
Wenn das nicht mal vor Ort zu klären ist, wie soll man dir dann online helfen!
 
Liest sich von vorne bis hinten schrecklich. Mit der rechtlichen Thematik kenne ich mich nicht aus. Ich hoffe, du kannst irgendwann sowas wie Frieden erleben nach all dem.
 
Zitat:
Als Erwachsener kam ich dreimal zu Beginn durch meine Mutter und meine Schwester in die Erwachsenenpsychiatrie.
Die haben Täter-Opfer-Umkehr betrieben, beide, und mir wurde aufgrund deren Aussagen erneut die Freiheit genommen.



Warum blendest du mit solchen Aussagen dein Verhalten anderen Menschen gegenüber aus?
Wir haben ja nur deine Darstellung, keine von andern, deren Aussagen dazu.
Wo liegt der Ursprung deines Verhalten, das mit Autismus zu rechtfertigen; In die Psychiatrie kommt an nicht nur durch Aussagen von andern.
Dies bedeutet, dass die betroffene Person eine Gefahr für sich selbst (z.B. Suizidgedanken) oder für andere darstellt.
In solchen Fällen können Angehörige, der Sozialpsychiatrische Dienst, die Polizei oder das Amtsgericht die Einweisung veranlassen, auch gegen den Willen des Betroffenen.
In der Regel muss ein Arzt die Notwendigkeit einer Einweisung feststellen, und im Falle einer Zwangseinweisung muss der Betroffene innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgeführt werden, der über den weiteren Verbleib entscheidet.
Wenn das nicht mal vor Ort zu klären ist, wie soll man dir dann online helfen!

Meine Mutter und meine Schwester haben beide gemeinsam eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vom Malignen Typ also bösartig. Als Autist habe ich ein Kommunikationsproblem, bezüglich gerade bei Überforderungen schweige ich lieber, als etwas zu äußern. Die erste Einweisung erfolgte auf freiwilliger Basis, weil angedroht wurde mich Zwangsweise unterzubringen. Die zweite war erst freiwilliger Basis wurde dann aber während des Aufnahmegesprächs, nachdem ich gesagt hatte, dass ich jetzt gehen möchte, weil ein Amtsarzt auf der Polizeiwache sagte, dass ich da nur mit den Ärzten reden bräuchte und dann wieder gehen könne. Dem schenkte ich als autistischer Mensch natürlich glauben. Es kam auch kein Richter selbst laut Akte nicht, es genügte ein Fax mit einer Diagnose "Minderbegabung". Bzw. fremdaggressiver Impulsdurchbruch bei kombinierter Persönlichkeitsstörung und Minderbegabung. Ich wurde auch laut Akte keinem Richter vorgeführt anschließend. Aber es geht gerade nicht um die Erwachsenen Psychiatrie, die haben freiwillig über 2000 Blätter ausgedruckt und persönlich überreicht, weil sie auf Gerichte und Anwälte keine Lust haben oder wie es der Prof. das möchten wir nicht.
 
Im Dokument steht und anschließend was meine Mutter festgehalten hat. Die Kinder beklagten sich darüber, dass sie gelegentlich in einem dunklen Raum eingesperrt werden. Am 11.06.1994, danach laut Akte jeden Tag Entweichungen für eine Woche. Die Täterin sagte, dass ich in der Gruppe gehalten werden sollte. Der LVR schrieb, dass ich massiv aggressiv gegenüber Pädagogen und andere Kinder agiert hätte und die Maßnahme dazu diente die Kinder & Pädagogen zu schützen.
 

Anhänge:

Hallo Sebastian,

auch mir tut es sehr leid, was dir widerfahren ist!!! Ich habe etwas Erfahrungen mit dem OEG, da ich selbst einen Antrag gestellt habe und im Zuge dessen sehr viele Urteile dazu gelesen habe.
Du müsstest erstmal nachweisen bzw glaubhaft machen, dass körperliche Angriffe gegen dich stattgefunden haben. Dies ist die erste Hürde des OEG. Wenn du die genommen hast, kommt die zweite Prüfung, nämlich, ob diese körperlichen Angriffe ursächlich sind für heute noch bestehende Gesundheitsstörungen. Es kann auch sein, dass diese Angriffe deine vorher schon bestehenden Störungen verschlimmert haben, auch dies begründet einen Anspruch auf Entschädigung durch das OEG.

Leider schreibst du etwas wirr und durcheinander, so dass ich dir raten möchte, auf keinen Fall alleine einen Antrag zu stellen.

Wende dich an den Weißen Ring und bitte um die Übernahme der Kosten für eine Beratung durch einen Anwalt, der sich mit dem OEG auskennt.
Diesem Anwalt schilderst du dann, was du erlebt hast.
Du kannst auch zum Amtsgericht gehen (falls du Sozialleistungen beziehst) und dort einen Betatungshilfeschein beantragen. Das geht ganz unkompliziert, nimm den Bewilligungsbescheid deines Bürgergelds oder der Sozialhilfe und deinen Personalausweis und geh zum für dich zuständigen Amtsgericht. Dort schilderst du kurz dem Rechtspfleger deinen Fall.
Mit diesem Beratungshilfeschein kannst du dann zu einem Anwalt deiner Wahl gehen.
 


In der Regel muss ein Arzt die Notwendigkeit einer Einweisung feststellen, und im Falle einer Zwangseinweisung muss der Betroffene innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgeführt werden, der über den weiteren Verbleib entscheidet.
Wenn das nicht mal vor Ort zu klären ist, wie soll man dir dann online helfen!
Alles ein wenig die Frage wo genau wir uns auf der Zeitachse befinden, welches Bundesland ect. Einheitlich Reformiert hat sich die Sache mit den richterlichen Beschlüssen bzw. Anordnungen ja erst Richtung 2000, je nach Alter , Diagnosen aus Kindheitstagen, konnte eine Unterbringung gegen den Willen relativ schnell erfolgen- manche Menschen stellen eine Gefahr für sich und andere da - selbst da reichte schon ein „Meltdown“ - besonders im angesicht der Tatsache dass Seine Angehörigen selber relativ starke Erkrankungen haben. 2018 gab es dann ja auch eine erneute Anpassung.

Es ist also nicht abwegig, dass Narzisstische Mütter ihre eigenes Unterhaltungsprogramm auf Kosten ihrer Kinder schaffen.
Die Erfahrung, die vermutlich jeder hier mit psychischen Erkrankungen u Komplexen Diagnosen schon mal erleben musste: Man wird in Schubladen gesteckt und passt es einmal, wird es schwer für dich. Der Stempel und die Diagnosen begleiten dich bis zum Ende- es entscheidet irgendwie schon, wie das Leben läuft.

Dir, lieber Sebastian möchte ich wirklich raten, alles sauber mit einem Anwalt geordnet abzuschicken. Wen ein Anwalt zur Zeit nicht möglich ist, zumindest mit dem weißen Ring oder einer anderen Beratungsstelle alles haargenau durchgehen. Kleinste Fehler könnte den Antrag erschweren. Denk auch an den Beratungsschein für Erstgespräche beim Anwalt.

Auch die Beschlüsse würde ich versuchen einzufordern- aus einem lehrreichen Gespräch beim Gericht, erfuhr ich das Beschlüsse, Urteile ect jahrzehntelang aufgehoben werden. Früher waren auch viele Jugendämter involviert, besonders bei Einweisungen gegen den Willen, schwierige Familiensituationen- vielleicht auch da nochmal bohren.
Der WR hat mir empfohlen, diese beiden Stellen zumindest einmal anzuschauen, denn solche Einweisungen müssen begründet werden. Meine Beschlüsse wurden seitens der KJP sowie Mutter „erbeten“. Dort stand von beiden Seiten warum ich dort war, und sein musste- der WR meinte, dass es pures Gold für den Oeg ist und ich vermutlich einem Gutachter nur noch für 2020 bis jetzt erklären muss wieso ich nix mehr gemacht habe.

Alles was zeigt dass du gewillt warst zu versuchen, aber nicht geschafft hast , untermauert dir jetzt zumindest die psych. Auswirkung und das Ausmaß der Schäden, die du erlitten hast.

Das Jugendamt habe ich heute auch ganz mutig angeschrieben- innerhalb von zwei Stunden wurde ich gebeten, dem Amt ein paar Tage zu geben, dann könne ich alles was meinen Namen betrifft abholen.


Die Dokumentation deiner Mutter ist schon mal ein guter Beleg für den OEG Antrag, sie untermauert zumindest die Aussagen, warum es dir so schlecht ging und du bis heute Probleme hast. Wenn du den Antrag formlos stellst, gewinnst du Zeit und bekommst ab den jetzigen Zeitpunkt bei positiver Bewilligung die Rente rückwirkend.. Dieser formlose Antrag kann per Mail erfolgen.
Danach musst du den Antrag ausfüllen.

Ich wünsche dir viel Erfolg und starkes durchhalten!
 

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