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OEG Verfahren Gutachten Gerichtsverfahren

E605

Mitglied
Ich hatte gestern Kontakt zu einer Anwältin die die Sache hoffe ich übernehmen wird mit Erfolg.
Ich bin gerade am Limit mehr ist kaum zu ertragen. Das Gutachten hat ein Trümmerfeld hinterlassen.
Natürlich muss ich die Kosten selber tragen für das Verfahren vor Gericht. Wenn es denn hilft.
 
O

O²dell

Gast
Einfach nur mitteilen, ich bin verzweifelt.
Der LVR hat meinen Widerspruch abgelehnt und ich muss Klage einreichen. Meine Anwältin hat daraufhin einen Rückzieher gemacht. Ich stehe jetzt also ohne da. Nach kurzem Schock habe ich mich tatsächlich alleine auf den Weg gemacht und Klage beim Sozialgericht erhoben gegen die Ablehnung meines Widerspruchs.
Ich habe von meiner Anwältin das Gutachten, das tatsächlich nach Aktenlage entschieden wurde, erhalten.
Es macht mich sprachlos was darin zugrunde gelegt wird. Autosuggestion und finanzielle Vorteile.
Wenn ich das hier auch nur ansatzweise lese wie Gerichtsverfahren ablaufen wird mir Angst und Bange was mich erwartet.
Wie soll das jemand in einem Laien Forum wissen, beurteilen können?
Die meisten Gutachten werden auf diese Art erstellt, das Gute ist da die Ausnahme, nicht die Regel.
Ein Richter spricht ja kein Recht in so einer Verhandlung, sondern ein Urteil.
Kann sich ja nur an dem orientieren was ihm vorliegt, halbes Recht haben gibt es nicht.
Wer nicht das Ganze umfasst, greift gar nichts.
Man kommt mit seinen Mitmenschen besser aus, wenn es einem nicht aufs Recht haben ankommt.
 
E

Eva Zwickler

Gast
Ich hatte gestern Kontakt zu einer Anwältin die die Sache hoffe ich übernehmen wird mit Erfolg.
Ich bin gerade am Limit mehr ist kaum zu ertragen. Das Gutachten hat ein Trümmerfeld hinterlassen.
Natürlich muss ich die Kosten selber tragen für das Verfahren vor Gericht. Wenn es denn hilft.
Wir wissen ja nicht mal um was es geht, und wenn die Anwältin ablehnt wird das wohl Sinn machen.
Erfolg wird nie garantiert, wer kann schon Hellsehen!

Ein Gutachten ist anfechtbar wenn der Anwalt weiß, wie.
Er muss alle inhaltlichen und fachlichen Fehler finden und aufzeigen.
Das gilt besonders, wenn er gar in einer zweiten Instanz seine Anfechtung fortsetzen will.
Im Allgemeinen wird ein Anwalt mit höherer Kompetenz und Chance den Bescheid respektive das Sachverständigen-Gutachten anfechten vor Gericht.
Er kann auch wesentlich besser einschätzen, wann ein Gegengutachten sinnvoll ist, kennt den Richter und dessen Erwartungen.
Das alles sind beste Voraussetzungen, um eine Klage erfolgreich abzuschließen.
Sachverständigen-Gutachten anfechten | Wir helfen! (deutsche-schadenshilfe.de)
 

logig

Mitglied
Da hier Klage eingereicht wurde, sollte der Amtsermittlungsgrundsatz zählen. Damit sollte, dass Gericht ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Bis dahin bleibt abzuwarten. Die Gutachter vom Amt haben mehr zum Auftrag herauszufinden, dass sowenig wie möglich bezahlt werden muss.

Bei mir waren zwischen den Gutachten bzw. Aussagen von OEG-Ämtern (wird je Bundesland von verschiedenen Ämtern gemacht) und Gerichtlichen Gutachtern Welten.

Es ist immer Haarsträubend mit welchen Begründungen / Aussagen die Ämter nicht nur ablehnen sondern Verschlechterungen bei den Betroffenen leichtfertig hinnehmen.
 

E605

Mitglied
Wie soll das jemand in einem Laien Forum wissen, beurteilen können?
Die meisten Gutachten werden auf diese Art erstellt, das Gute ist da die Ausnahme, nicht die Regel.
Ein Richter spricht ja kein Recht in so einer Verhandlung, sondern ein Urteil.
Kann sich ja nur an dem orientieren was ihm vorliegt, halbes Recht haben gibt es nicht.
Wer nicht das Ganze umfasst, greift gar nichts.
Man kommt mit seinen Mitmenschen besser aus, wenn es einem nicht aufs Recht haben ankommt.
???????
 

E605

Mitglied
@ logig
das macht wenigstens etwas Hoffnung auf eine kleine Chance das das Gericht es doch anders
sehen könnte und ein Gegengutachten in Auftrag gibt.
 
Ja, es können von dir oder besser einer Anwältin die Fehler und unmenschlichen Einschätzungen der Gutachten von Amt kritisiert werden, in Bezug auf Recht und Gesetz.

Die meisten Antragssteller werden durch Gutachten/„Schlechtachten“ erstmal abgelehnt, und das Gericht muss auf diese Argumente zwar eingehen, kann die Argumente dann zurecht rücken, und zu deinen Gunsten urteilen, wenn du in deinen Rechten verletzt worden bist. Die Chance ist da, wenn das doch nicht beim Sozialgericht nicht ganz gelingt, ist der Instanzenweg da. Es kann aber in der ersten Instanz gelingen.

Der weiße Ring kann dir einen anderen kompetente Anwalt/Anwältin vermitteln können.
 

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