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OEG Verfahren Gutachten Gerichtsverfahren

E605

Mitglied
Einfach nur mitteilen, ich bin verzweifelt.
Der LVR hat meinen Widerspruch abgelehnt und ich muss Klage einreichen. Meine Anwältin hat daraufhin einen Rückzieher gemacht. Ich stehe jetzt also ohne da. Nach kurzem Schock habe ich mich tatsächlich alleine auf den Weg gemacht und Klage beim Sozialgericht erhoben gegen die Ablehnung meines Widerspruchs.
Ich habe von meiner Anwältin das Gutachten, das tatsächlich nach Aktenlage entschieden wurde, erhalten.
Es macht mich sprachlos was darin zugrunde gelegt wird. Autosuggestion und finanzielle Vorteile.
Wenn ich das hier auch nur ansatzweise lese wie Gerichtsverfahren ablaufen wird mir Angst und Bange was mich erwartet.
 

logig

Mitglied
Hallo E605,

aus welchen Gründen hat deine Anwältin zurückgezogen?

Wenn du Fristfahrend Klage eingereicht hast, kannst du immer noch mit einer Anwältin weiter vortragen. Soweit ich mich errinnere ist es bei dir erstmal wichtig, abzuwegen über welchen Weg am besten vorgegangen wird.

Sprich ist es besser über die jetzt schon anerkannten Taten einen höheren GdS durchzubekommen oder ist dies nur möglich wenn auch die Taten in der Kindheit anerkannt werden.
 

E605

Mitglied
Hallo logig,
ich musste mich schnell entscheiden da meine Anwältin erst nicht reagiert hat und dann 1 Tag vor Fristablauf, auf nochmalige Frage wie es weiter geht , sagte das es keinen Sinn mache auch wegen der Kosten. Ich habe da nicht weiter nachgefragt. Vor Gericht geht es jetzt darum die Klage zu begründen und das Gutachten anzufechten. Ich weiß noch nicht wie ich das mache.
Welcher Weg der bessere ist kann ich absolut nicht sagen ich habe niemanden an der Hand der sich damit auskennt. Ich hoffe ich habe etwas Zeit das Gericht wird jetzt erst einmal Akteneinsicht nehmen.
 

°grisou°

Aktives Mitglied
Ich würde dir raten, dich an den Weißen Ring zu wenden und dir die Adresse von einem Opferanwalt/einer -anwältin geben zu lassen.

Bitte nimm das nicht persönlich. Hier geht es um finanzielle Aspekte. Da werden durchaus Punkte konstruiert, um den Fall abzulehnen. Es heißt dich niemand willkommen. An der Stelle musst Du bereit sein, um Dein Recht zu kämpfen. Am besten mit jemand an deiner Seite, der Erfahrungen hat.
 

°grisou°

Aktives Mitglied
Dann würde ich mich mit denen noch mal in Verbindung setzen und die Situation schildern. Ich finde es nicht okay, dass sie Dich an diesem Punkt im Stich lässt, wenn es nicht klar darum ging, Dich vor etwas zu schützen. Es ist Deine Entscheidung, wie weit Du gehen willst.
 

E605

Mitglied
Gute das du das sagst, ich bin tatsächlich sehr unsicher ob ich den Weißen Ring nochmal in Anspruch nehmen darf/kann. Es ist kein gutes Gefühl diese Hilflosigkeit. Sie führen einen wieder an die Punkte die man eigentlich hinter sich lassen möchte.
 

logig

Mitglied
Wichtig ist, dass du erstmal Klage Fristgerecht eingereicht hast. Eine Klage dauert meist recht lange, da denke ich, aber nur von meinem Laiengefühl, sollte es kein Problem sein, wenn du etwas brauchst um dich nach neuer Anwältin umzusehen. Es gibt zwar wenige und noch weniger mit Kapazitäten, doch ich denke ich mit Anwältin im Hintergrund wird solch ein belastendes Verfahren einfacher. Gerade beim OEG denke ich arbeiten einige mit dem Weißen Ring. Dem Weißen Ring ist es egal, welchen Rechtsanwalt du nimmst, er braucht nur einen Antrag vom Anwalt und das Erfolgsaussichten sind. Ansonsten hast du auch die möglichkeit über Proßezkostenbeihilfe.

Ich denke schon Akteneinsicht zu bekommen, wird von dir umständlicher. Kannst du da deine Anwältin fragen ob sie dir Aktenkopien von der Akteneinsicht gibt, welche sie teoretisch doch wenn sie dich bis jetzt vertretten hat, haben sollte? Ansonsten soltes du erstmal Akteneinsicht benatragen. Ich weiß nur nicht wie es bei einem Laien läuft, bei Anwälten wird meine ich für ein paar Tage die Akte rausgesandt. Evtl. kannst du bei der Behörde einsehen und da ggf. Kopieren (Kosten allerdings a Kopie), ggf. kannst du auch abfotographieren. Aber vielleicht gibt es auch eine Möglichkkeit per E-Post, dann allerdings wahrscheinlich nur mit "sicherer" Verbindung.

Erstmal wird wahrscheinlich der Antragsgegner um Stellungsnahme gefragt und evtl. von dir Befunde etc. von Ärzten erfragt. Kommt allerdings wohl auf den Fall drauf an.
 

E605

Mitglied
Das Gericht fordert jetzt wohl erstmal die Akten an zur Einsicht. Ich nehme nochmal Kontakt mit dem Weißen Ring auf vielleicht bringt das ja was. Befunde hat der LVR ja alle oder meinst du das Gericht?
Ist die Rechtsanwältin nicht befugt mit die Akten zu geben? Das Gutachten hat sie mir ja geschickt per Mail.
 

logig

Mitglied
Soweit die Anwältin die Akten hat, sollte sie sie dir auch geben können. Da bei mir immer alles über Anwält*in lief hat diese alles immer automatisch bekommen. Wobei sie am Anfang von Behörde Akteneinsicht gefordert hat. Soweit ich wei bekommen Anwälte diese für ein paar Tage zur ansicht, ob sie sich dann alle Kopieren oder nur die welche sie für wichtig halten kann ich nicht sagen.

Neben dem Gutachten denke ich wird es noch weitere Unterlagen geben, wonach und weshalb die Behörde auf ihr Ergebniss gekommen ist.

Bei mir fordern RA immer als erstes Akteneinsicht ein, egal welche Unterlagen ich einreiche.

Ich hoffe du findest eine Anwältin.
 

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