Hallo Gast, ganz kurz:
Es gibt einen Leitfaden und der müsste schon ähnlich sein,
wie der, der bei dem Schwerbeh.ausweis beurteilt wird.
Ich selbst habe erlebt, dass nur 100%ige Diagnosen die
man nachweisen kann anerkannt werden als Schädigungsbedingt.
Ich habe auch Reizdarm und andere Erkrankungen und diese
wurden leider noch nicht als Folge anerkannt.
Ich bin deshalb im Widerspruch.
Ich habe für PTBS nun endlich 50 GdS erhalten, erst wollten sie
mich mit 30 GdS abspeisen.
Da ich aber laut den Ärzten eben noch andere Folgeschäden habe,
bin ich im Widerspruch. Wie das dann berechnet wird, weiß ich
nicht, könnte mir aber vorstellen dass es ähnlich wie beim GdB
beim Beh.ausweis gemacht wird.
Also nicht alles zusammen rechnen, sondern das schlimmste wird
zu 100% gerechnet, die anderen Schädigungen eben dann anteilig.
Ich habe 90 GdB beim Ausweis, aber eben nur 50 GdS bei OEG
und deshalb klage ich, denn
ich habe kaum körperl. Schädigungen die unabhängig sind...
Ist aber leider immer ein schwieriges Thema...
Mir wurde z.B. einfach eine Erkrankung als "Mileuschädigung"
unterstellt, das bed. wenn man Gewalt in der Familie/Kindheit erlebt
hat sind das verkehrte Erziehungsstile der Eltern und dafür
bekommt man eben keine OEG.
Nur wenn Leib und Leben massiv bedroht wurde, oder sex. MB war,
dann fließt es in das Opferentsch. Gesetz.
Nun gilt es zu beweisen, dass man die eine Sache nicht mit der anderen
gegen ein Opfer verwenden darf und auch nicht so einfach aufteilen kann..
Denn wer kann denn schon sagen welche Art von PTBS kommt von den
Folgen und welche psych. Problemen kommen von der Erziehung?
Und es gibt Gerichtsurteile die aussagen, es darf einem nicht nachteilig
ausgelegt werden.
Es müsste viel mehr auf diesem Gebiet getan werden.
Opfer erhalten zu wenig/kein Gehör bei Gerichten!
Den Soldaten soll es nun einfacher gemacht werden, dass sie ihre
Ansprüche durchsetzen können.
Betroffene von OEG werden dafür noch Jahre brauchen...
So, werde versuchen weiter zu schlafen...
Gute Nacht!