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OEG u. Schwerbehindertenausweis

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,
benötigt man einen Schwerbehindertenausweis, infolge der bleibenden Schäden der Gewalttaten ?
Muss man "nach Anerkennung" demzufolge einen Schwerbehindertenausweis beantragen, ? Könnt ihr mir weiterhelfen ?

Vielen Dank.

MFG
Voice
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast,
man braucht keinen Schwerbeh.ausweis, aber er kann bei einigen
Dingen hilfreich sein.
Meiner wurde im Nachhinein verändert als klar war, ich habe
Schädigungsfolgen.
Und man kann ihn ja auch nutzen, entweder im öffentl. Nahverkehr (sofern
man das schafft und keine Ängste in Zügen etc...hat)
Ich erhalte aufgrund des Merkzeichens G im Ausweis einen Mehrbedarf,
solange ich meinen BSA noch nicht bekomme. (Erhalte SGB XII)
Aber alleine wegen OEG braucht man keinen Ausweis.
Der GDB sagt ja nicht wirklich darüber etwas aus, wie hoch der GDS ist....
Der GDS ist ja viel wichtiger um dauerhaft OEG zu bekommen und der
wird im Rahmen einer Überprüfung alle paar Jahre durch ein Gutachten
oder Anfragen bei deinen Ärzten/Psychiater etc...befragt....
Wie gesagt, er bringt durchaus Möglichkeiten und man spart etwas Geld.
Oder eben wenn man noch Einkommen hat, wofür man Steuern bezahlt,
dann hat man Steuerfreibeträge.
Trifft bei mir denke ich nicht zu, oder muss man eine EM Rente auch beim Finanzamt
eine Steuererklärung machen?
Bei mir steht auf dem Ausweis das Merkzeichen "VB" heißt Versorgungsberechtigt,
aber ich wüsste nicht, dass es mir etwas ("Vorteile") bringt....Früher stand da an der Stelle halt nix...
Ach ja, das Merkzeichen G habe ich aufgrund von Schädigungsf. und steht auch so im Bescheid.
Das bed. würde meine OEG mal wegfallen, ist das Merkzeichen auch weg...
Wobei das immer nur ein "Wunsch" der MA des VA ist, dass man womgl. innerhalb von 3 J.als "geheilt" gilt...
 
G

Gast

Gast
Das heisst, der Gutachter, der die psychischen Beschwerden festlegt, errechnet die Prozente nach einem anderen Schema, wie der des Schwerbehindertenausweises. Richtig ?

Gibt es denn hier auch Gesamtschädigungsprozente von Folgeschäden der Gewalttaten ?
Neben den psychischen Beschwerden, häufen sich meistens jedoch auch körperliche Erkrankungen.

Es tut mir leid zu hören, dass auch du von deinen Peinigern nachhaltig stark gequält worden bist. Nicht umsonst erhält man ein Merkzeichen G. Die ständigen Nachüberprüfungen setzen einem auch noch unter Druck, so dass man nie zur gewünschten Ruhe gelangen kann.

Ach, das ist ein be*.... Leben.

MFG
Voice
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast, ganz kurz:
Es gibt einen Leitfaden und der müsste schon ähnlich sein,
wie der, der bei dem Schwerbeh.ausweis beurteilt wird.
Ich selbst habe erlebt, dass nur 100%ige Diagnosen die
man nachweisen kann anerkannt werden als Schädigungsbedingt.
Ich habe auch Reizdarm und andere Erkrankungen und diese
wurden leider noch nicht als Folge anerkannt.
Ich bin deshalb im Widerspruch.
Ich habe für PTBS nun endlich 50 GdS erhalten, erst wollten sie
mich mit 30 GdS abspeisen.
Da ich aber laut den Ärzten eben noch andere Folgeschäden habe,
bin ich im Widerspruch. Wie das dann berechnet wird, weiß ich
nicht, könnte mir aber vorstellen dass es ähnlich wie beim GdB
beim Beh.ausweis gemacht wird.
Also nicht alles zusammen rechnen, sondern das schlimmste wird
zu 100% gerechnet, die anderen Schädigungen eben dann anteilig.
Ich habe 90 GdB beim Ausweis, aber eben nur 50 GdS bei OEG
und deshalb klage ich, denn
ich habe kaum körperl. Schädigungen die unabhängig sind...
Ist aber leider immer ein schwieriges Thema...
Mir wurde z.B. einfach eine Erkrankung als "Mileuschädigung"
unterstellt, das bed. wenn man Gewalt in der Familie/Kindheit erlebt
hat sind das verkehrte Erziehungsstile der Eltern und dafür
bekommt man eben keine OEG.
Nur wenn Leib und Leben massiv bedroht wurde, oder sex. MB war,
dann fließt es in das Opferentsch. Gesetz.
Nun gilt es zu beweisen, dass man die eine Sache nicht mit der anderen
gegen ein Opfer verwenden darf und auch nicht so einfach aufteilen kann..
Denn wer kann denn schon sagen welche Art von PTBS kommt von den
Folgen und welche psych. Problemen kommen von der Erziehung?
Und es gibt Gerichtsurteile die aussagen, es darf einem nicht nachteilig
ausgelegt werden.
Es müsste viel mehr auf diesem Gebiet getan werden.
Opfer erhalten zu wenig/kein Gehör bei Gerichten!
Den Soldaten soll es nun einfacher gemacht werden, dass sie ihre
Ansprüche durchsetzen können.
Betroffene von OEG werden dafür noch Jahre brauchen...
So, werde versuchen weiter zu schlafen...
Gute Nacht!
 

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