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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Huhu, hast du zwischenzeitlich schon Beratung erhalten? Finde es mega interessant, dass es diese Fallmanager tatsächlich irgendwo gibt. Wer hat die denn gefunden? Weißt du zufällig,ob die in der Verwaltung auch woanders tätig sind? Sind das bei dir Sozialarbeiter?
Das kann ich dir gar nicht beantworten. Nur, dass sie geschrieben hat, sie sei meine Fallmanagerin und dass sie mit der Sachbearbeitung nichts zu tun hat. Sie stehe mir nur beratend und uch um klärung bemüht zur Seite.
Ich hab ihr dann gleich ein paar Hilfeanfragen geschickt und sie gebeten, mich dabei zu unterstützen und schon zwei Tage später hab ich Antwort erhalten, dass sie sich mt entsprechenden Sachbearbeiten wenden werde und mr zeitnah die entsprechenden Ergebnisse mitteilen werde.
Ich habe u.a. gefragt, ob es bei Therapie ähnliche Bearbeitungszeiträume geben würde wie bei der Krankenkasse, wo Therapie als bewilligt gilt, wenn eine Antwort auf den Antrag länger als 3 Wochen dauert, mit Gutachter nicht länger als 5 Wochen. Und dass sowohl ich als auch unserr Therapeutin jetzt erst einmal annehmen, dass es beim SGB XIV genau so ist und meine Therapie als bewilligt ansehen.
Sind gespannt, wie lange die Antwort(en) auf si h warten lassen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns steht es auch auf irgendeinen Politischen Papier und wird auch gesagt, dass es zwei Fallmangerinnen geben soll. Die werden allerdings nicht bekannt gegeben, weil sonst könnte ja der Kontakt, welcher Kraft SGB XIV so aufgenommen werden soll, stattfinden. Es gibt einige Bundesländer, die sagar auf ihren Internetseite die Fallmanager mit Kontaktangaben mitteilen.

Allerdings scheint die Verwaltung hier die Auffassung zu vertetten, dass sie sich auch bei Fallmangement nicht ans Gesetzt halten. Der Sachbearbeiter dürfe Willkürlich entscheiden und damit müssen um an ein Fallmanagment zu kommen, weitere Retraumatisierungen hingenommen werden. Letzteres steht nur nirgends. Da Hilft es auch nicht weiter, wenn gesagt wird, der Anspruch ist ja Richterlich überprüfbar. Die Gerichte habe ja sonst nichts zu tun.
Wir hatten im Oktober um eine Fallmanagerin gebeten und vor ein paar Tagen dann eine Mail von ihr bekommen, dass wir ihr zugeteilt worden sind. Vielleicht sind die in deinem Bundesland einfach noch nicht soweit. Wir hatten auch erst die Auskunft (schon Mitte 2024) dass das Fallmanagement von den Sachbearbeitern gemacht werde. Aber dies ist laut unserer Fallmanagerin nicht der Fall. Sie hat geschrieben, dass sie neutral sei und uns helfen soll, mit dem neuen Gesetz zurechz zu kommen. Sie schrieb:

Sehr geehrte Frau silan,

ich habe heute Ihre Mail erhalten und möchte Ihnen meine Beratung und Unterstützung im Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) anbieten.

Das Fallmanagment steht jedem Beschädigten/ jeder Beschädigten zu. Demnach auch Ihnen. Gerne begleite ich Sie als Fallmanagerin, um Ihnen Verfahrensabläufe zu erklären, Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu unterstützen.

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt weiterhin durch Ihre zuständige Sachbearbeiterin, da ich als Fallmanagerin als „neutrale Person“ fungiere.

Sofern Sie Fragen haben oder eine weitergehende Beratung wünschen, rufen Sie mich bitte an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail mit einem Wunschtermin zusenden. Ich werde mich dann bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage Xy

So lautete die genaue Mail.
 
Hallo Silan,
deine Frage an deine Fallmanagerin ist ja klasse. Wenn deine Annahme bzgl der Antragsdauer von Therapie beim VA richtig wäre, was ich hoffe, würde das bedeuten, man hätte tatsächlich mal was in der Hand um das Verfahren dort zu beschleunigen. Dann könnten sie sich nicht Jahre für eine Entscheidung lassen.
Ich drück dir die Daumen.
 
Eigentlich müssten da gleiche Voraussetzungen gelten, aber sicherheitshalber hab ich mal nachgefragt.
Das ist ja auch etwas, was viele bei der normaken Krankenversicherung gar nicht wissen, dass es diese Bewilligungsfristen gibt. Mir hat das mal jemand erklärt, als ich einen Lymphamat beantragt habe und die KK nicht reagiert hat. Die mussten den zahlen, obwohl nach 4 Wochen die Ablehnung kam. Da die keinen Gutachter beauftragt hatten, galt die 3 Wochen-Frist und da kamen die nicht wieder raus. Das gilt für alle Therapien, ob für sowas oder Psychotherapie, das ist egal. Und da wir ja eine Zuteilung haben... wir werden sehen.
Jedenfalls hat notfalls die Krankenkasse den schwarzen Peter, weil die mich nicht über eine Ablehnung informiert haben (also sich nicht an die Frist gehalten haben) und das direkt ans VA weitergeleitet haben. Das war anfang Dezember... Durch Urlaub und Krankheit haben sich die noch bewilligten Stunden bis ende Januar rausgezogen, aber seit Februar läuft das neu beantragte Kontingent...
Werden berichten, was die Fallmanagerin sagt...
 
Hallo zusammen,

ich überlege, meine Eingliederungshilfe zu kündigen, da die Betreuung in der aktuellen Form nicht mehr bedarfsgerecht ist und mir eher schadet als hilft.

Hinzu kommt, dass die Leistung früher pauschal abgerechnet wurde, der Träger jetzt aber nur noch leistungsbezogen abrechnen darf – was dazu führt, dass ich Termine kaum absagen kann, ohne sie nachholen zu müssen. Das erzeugt Druck, auch wenn mir die Betreuung gerade zu viel ist oder nicht gut tut.

Mein GdS wurde offiziell festgestellt und soll laut Aussage der Behörde nicht mehr überprüft werden. Nun frage ich mich, ob die Kündigung der Eingliederungshilfe trotzdem Folgen haben könnte – etwa eine Neubewertung des GdS oder andere Nachteile?

Soweit ich weiß, ist der GdS unabhängig von der Inanspruchnahme der Hilfe – zumal sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Hat jemand Erfahrungen dazu?

Danke für Rückmeldungen!
 
Hallo Tulpe 88 ,
Warum machst Du nicht die Eingliederungshilfe nicht über persönliches Budget . Dann kannst Du selber über Deinen Bedarf und die nötigen Hilfen planen .
Lg Vogoge
 
Hallo Tulpe88,

Ich denke nicht, dass die Kündigung Folgen hinsichtlich deines GdS haben wird. Du kannst, sollte überhaupt mal eine Nachfrage diesbezüglich kommen, genauso wie hier schildern wieso es zu diesem Entschluss gekommen ist. Dinge ändern sich und was mal hilfreich war, kann sich mit (d)einer jeweiligen Lebensphase verändern.
Ich hatte auch kurzfristig ein persönliches Budget - es war grauenhaft, weil beide Personen (ich habe es zweimal versucht) selbst massive psychische Probleme hatten. Eine totale Belastung für mich. Ich hab’s dann auch beendet. Ich bin so gecrasht von dieser Erfahrung, ich brauche erstmal niemanden mehr bei mir zuhause, der mich mit seinen eigenen Problemen zutextet, ohne zu merken was sie da eigentlich macht.
Außerdem sind das ja trotz der vermeintlichen Hilfe durchaus anstrengende Termine, und davon braucht es neben anderen kraftraubenden Terminen (Therapien oder Arztbesuche) manchmal weniger.
So geht’s mir jedenfalls.

Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass es einen, nur weil man diese Leistung nicht mehr in Anspruch nimmt, besser gehen muss.

Außerdem hast du es schriftlich, dass dein Gesundheitszustand nicht mehr überprüft werden soll. Darauf würde ich mich immer beziehen.

Beste Grüße
Höhnchen
 
Hallo Ihr 2,

Ja, mit dem persönlichen Budget habe ich auch schon geliebäugelt – einfach weil es viel flexibler ist und man sich genau die Unterstützung organisieren kann, die man auch wirklich braucht. Leider bietet mein jetziger Träger das nicht an, und ein kompletter Wechsel ist für mich momentan einfach nicht machbar. Nach einem Unfall bin ich gerade sehr eingeschränkt und liege die meiste Zeit auf dem Sofa.

In dieser Situation spüre ich die Grenzen der klassischen Eingliederungshilfe besonders deutlich: Noch bevor ich überhaupt eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse bekommen habe, hatte ich meine Betreuerin mal gefragt, ob sie mir kurz helfen kann – ein paar Flecken wegwischen, Waschmaschine anstellen. Aber das wurde abgelehnt, weil es ja nicht zum „pädagogischen Auftrag“ gehört. Und genau da sehe ich einen der großen Vorteile des persönlichen Budgets: Ich könnte mir jemanden holen, der mich im Alltag wirklich konkret entlastet – ohne erst eine Bedarfserörterung mit pädagogischer Begründung führen zu müssen.

Was du, Höhnchen, über deine negativen Erfahrungen geschrieben hast – dass man beim Termin gar nicht richtig gesehen oder ernst genommen wird – das erlebe ich leider auch gerade. Ich hatte mehrfach das Gefühl, dass die Aufmerksamkeit gar nicht wirklich bei mir lag, obwohl es ja eigentlich um meine Situation gehen sollte.

Danke dir, Höhnchen, für deine ermutigenden Worte – du hast völlig recht, und ich hoffe wirklich, dass das Landratsamt das dann auch so sieht. Im Moment destabilisiert mich das alles eher, als dass es mir hilft 😔.
 
Hallo Tulpe88,
ich kann deine Bedenken verstehen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Versorgungsamt gern damit argumentiert -wenn keine externe Hilfe in Anspruch genommen- dass es so schlimm ja nicht sein kann.
Da dein GdS bereits feststeht, würde ich mir auch keine allzu große Sorgen machen.
Die Kündigung der Eingliederungshilfe bedeutet ja nicht, dass du keine Unterstützung benötigst, sondern, dass es für dich die falsche Form der Hilfe ist.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass mich die Termine der Eingliederungshile sehr getsresst haben, ich mich nicht ernstgenommen gefühlt habe und es mir damit auch nur noch schlechter ging. Selbst wenn das Versorgungsamt rumzicken sollte, kann man einen Wegfall der Eingliederungshilfe sehr gut begründen. In der Regel sind es ja pädagogischen "Fachkräfte", die meiner Erfahrung nach viel zu wenig Ahnung von schweren psychischen Erkrankungen haben.
Mit dem persönlichen Budget habe ich leider keine Erfahrung. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit einen Pflegegrad zu beantragen, dann könnte man sich z. B. eine Person aus dem Bekanntenkreis suchen, die einen untertützt und dafür Geld bekommt.

Liebe Grüße an alle
 
Hallo Tulpe,

Leistungsbezogene Eingliederungshilfe heißt nur, dass zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung festgestellt wird, wie hoch dein Bedarf an Stunden ist. Entpsrechend wird beschieden, dass du bis zu ... Stunden Eingliederungshilfe abrufen kannst. Weniger freut sich die Behörde und kann auch bei einer erneuten Bedarfsermittlung i.d.R. nach 2 Jahren erläutert werden, dass du z.B. an Zielen weniger erreicht hast, weil du nur weniger abrufen konntest.

Das die Bedarfsermittlung nur fiktiv ist und sich ständig verändert und individuell genutzt werden kann, hat der BSG im Urteil bei einem PB festgestellt.

Dabei ist es egal ob Persönliches Budget oder Sachleistung. Es unterscheidet sich in soweit, dass du beim Persönlichen Budget die Personen welche dir helfen selber suchst und zahlst.

Bei Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe, gibt es einmal Assistenzen, welche etwas für dich Übernehmen oder eine Teilhabübernahme machen oder wie meist bei psychischen Beeinträchtigung Hilfen, welche die anleiten etwas Eigenständig zu machen. Laut Gesetzt sind es qualifizierte Assistenzen. Hierfür müssen in der Sachleistung Fachkräfte i.d.R. pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden. Im Persönlichen Budget können, wenn Leistungen in der Sachleistung von Fachkräften gemacht werden müssen, von der Behörde gesagt werden, dass du auch Fachkräfte einsetzten musst. Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Welche Qualifikationen als Fachkraft anerkannt werden, sollte die Behörde mitteilen. Allerdings sehe ich es im Persönlichen Budget leichter zu erläutern, dass wegen des Fachkräftemangels ein breiter Rahmen als Fachkräfte anerkannt werden. Im Persönlichen Budget muss die Behörde bis zu dem Betrag zahlen, welchen sie in der Sachleistungen zahlen müsste. Soweit es in dem Bundesland eine Pauschale gibt, wäre der Pauschalbetrag, egal wieviel Stunden festgestellt werden. Weniger darf sie nur in deinem ermessen zahlen. Mehr ist nur in Ausnahmen möglich. Offen ist wie es aussieht, was zu zahlen ist, wenn es keinen Sachanbieter gibt, welcher deinen individuellen Bedarf leisten kann.

Ich habe mit dem Persönlichen Budget gute Erfahrungen gemacht. Es ist zwar heutzutage sehr scher geeignete Hilfen zu finden, doch ich bin frei wenn ich nehme und was diese machen. Wir können damit viel besser auf meinen indivduellen Bedarf eingehen. Ggf. gibt es im Rahmen des Persönlichen Budget auch Budget Assistenzen, welche die Abrechnung für die machen. Trotzdem bleibt das meiste organizatorische an dir hängen. Es gibt die möglichkeit im Arbeitsgeber Modell, die Personen einzustellen oder über Rechnung. Meist wollen die Behörden weniger zahlen und dir vorgeben, bis zu welchen Satz du einkaufen darfst. Dies entspricht allerdings nicht dem Gesetzt. Wenn das Amt z.B. in der Sachleistungen € 50,-- die Stunden zahlt und bei dir 10 Stunden in der Woche festgestellt wurden, dann müssen sie auch bis zum € 500,-- (in deinem ermessen) in der Woche dir zahlen. Damit kannst du den Eingliederungshilfebedarf decken z.B. wenn du jemanden findest der die Ziele nur mit 12 Stunden in der Woche erreichst, allerdings nur € 40,-- nimmt geht es genauso wie umgekehrt. In der Zielvereinbarung wird festgehalten, wie deine Nachweißpflichten sind, dass du mit dem Budget auch Eingliederungshilfe eingekauft hast und wie die Qualitätssicherung ist. Beides ist in Rahmen ermessensache der Behörde. In Rahmen heißt, soweit es nicht gegen die Rechtssprechung verstösst.

Es gibt sowohl in der Sachleistung als auch im Persönlichen Budget individuell welche die für dich das richtig sind, als auch viele die mehr Stress verursachen. Im Persönlichen Budget bist du unabhängig ob du einen Monat mehr und den anderen weniger einkaufst, sollange die Ziele noch verfolgt werden. In den Sachleistungen ist dies nur in gewissen Rahmen möglich. Was sich bei mir hilfreich ist, dass ich mehrere qualifierte Assistenzinnen habe. Dadurch kann ich, wenn es mal mit einer nicht so stimmt ausweichen. Ich bin aus meiner Sicht weit flexibler.

Genauso kannst du überlegen, ob evtl. ein Pflegegrad dir ggf. auch Zusätzlich entlastung bringen kann.
 

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