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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Hastest du davor eine Gegenüberstellung erhalten?

Da der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass das Amt sofort zum 01.01.2024 Bescheide, mit Aufklärung, ggf. der möglichkeit Fallmanagerin und Gegenüberstellung raussenden und dann wir ein Jahr Frist haben, denke ich ist die Problematik "Zinsen" gar nicht bedacht wurden.

Besonders in den Fällen, bei dennen noch gar keine rechtskräftigen OEG / BVG bescheide vorliegen, kann sich alles noch viele Jahre hinstrecken.

Nach dem SGB X sollen Zinsen ein halbes Jahr nach Ablauf des Vollständigen Antrages bezahlt werden. Hier liegt das Problem, selbst wenn das Wahlrecht als Antrag gewährtet wird, würde erst ab diesem nach einem halben Jahr Zinsen evtl. bezahlt werden. Allerdings kann der Antrag auf Wahlrecht in den meisten Fällen noch nicht gestellt werden, da die Grundvoraussetzungen (z.B. rechtskräftige höhe BVG Leistunge und damit 125% SGB XIV, Gegenüberstellung, Auswirkungen auf andere Leistungen) noch nicht bekannt sind. Auch gibt es nicht die möglichkeit eines vorläufigen Antrages auf Wahlrecht (z.B. wenn die Gegenüberstellung und anderen Leistungen zu den 125%
aus rechtskräftigen BVG Leistungen besser und höher sind, dann Antrag auf vorsorglich Wahlrecht).

Hast du dein Wahlrecht bereits vor über einen halben Jahr gestellt?
 
Hallo Logig
Ich hatte die Gegenüberstellung im Oktober erhalten ,und dann das Wahlrecht in Anspruch genommen .
Die angekündigte Nachzahlung ist bis heute noch nicht überwiesen .🤔
 
Ich würde den anmahnen, wenn das länger als 5 Wochen auf sich warten lässt. Vielleicht ersteinmal ''inoffiziell'' den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen und dann eine Woche später schriftlich per Einschreiben. Damit du einen Nachweis hast, dass das eingegangen ist.
Vielleicht ist das ''einfach untergegangen''...
Ich hab neulich eine doppelte Zahlung bekommen und zwei Wochen später eine Rückzshlungsaufforderung per Einschreiben...
 
Ja, das hieß hier auch mal so. Hab da einfach hingeschrieben, dass ich einen Fallmanager will, weil der mir zugesagt wurde mit Eintritt des neuen Gesetzes und gestern hat sie mich dann einfach mal angeschrieben.
Hat auch gleich dazu geschrieben, dass sie eine neutrale, beratende Funktion hat und dass für die Bearbeitung weiterhin die Sachbearbeiter zuständig sind. Mal sehen, was das dann für eine beratende Tätigkeit sein wird...ich werde berichten.
 
Ja, das hieß hier auch mal so. Hab da einfach hingeschrieben, dass ich einen Fallmanager will, weil der mir zugesagt wurde mit Eintritt des neuen Gesetzes und gestern hat sie mich dann einfach mal angeschrieben.
Hat auch gleich dazu geschrieben, dass sie eine neutrale, beratende Funktion hat und dass für die Bearbeitung weiterhin die Sachbearbeiter zuständig sind. Mal sehen, was das dann für eine beratende Tätigkeit sein wird...ich werde berichten.

Huhu, hast du zwischenzeitlich schon Beratung erhalten? Finde es mega interessant, dass es diese Fallmanager tatsächlich irgendwo gibt. Wer hat die denn gefunden? Weißt du zufällig,ob die in der Verwaltung auch woanders tätig sind? Sind das bei dir Sozialarbeiter?
 
Bei uns steht es auch auf irgendeinen Politischen Papier und wird auch gesagt, dass es zwei Fallmangerinnen geben soll. Die werden allerdings nicht bekannt gegeben, weil sonst könnte ja der Kontakt, welcher Kraft SGB XIV so aufgenommen werden soll, stattfinden. Es gibt einige Bundesländer, die sagar auf ihren Internetseite die Fallmanager mit Kontaktangaben mitteilen.

Allerdings scheint die Verwaltung hier die Auffassung zu vertetten, dass sie sich auch bei Fallmangement nicht ans Gesetzt halten. Der Sachbearbeiter dürfe Willkürlich entscheiden und damit müssen um an ein Fallmanagment zu kommen, weitere Retraumatisierungen hingenommen werden. Letzteres steht nur nirgends. Da Hilft es auch nicht weiter, wenn gesagt wird, der Anspruch ist ja Richterlich überprüfbar. Die Gerichte habe ja sonst nichts zu tun.
 

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