Wie bereits oben mitgeteilt, sind halbjährliche Beratungsgespräche wenn Pflegegeld bezogen wird Pflicht. Hiermit soll geprüft werden ob die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt ist. Soweit sie nicht sichergestellt wäre, was soweit mir gesagt wurde z.B. bei Verwahrlosung der Fall wäre, soll die Pflegekasse anregen, dass du Pflegesachleistungen nimmst. Wobei ich mich frage wie dies Praktisch umsetzbar ist, wenn es keinen bzw. kaum ambulanten Pflegedienst gibt, welcher bei psychischen Pflegebedarf leisten kann. Eigentlich soll die Pflegekasse sicherstellen, dass es genügend Pflegeanbieter gibt und ansonsten einen Vertrag mit einer geeigneten Pflegekraft abschließen (meine weigert sich bei beiden). Insoweit kann auch ggf. nur der Teil der Pflege sichergestellt werden, welcher mit dem Pflegegeld eingekauft werden kann.
Wenn du Pflegegeld erhältst, musst du nicht zwingend eine Pflegeperson nennen. Du musst lediglich die Pflege privat sicherstellen. Wie du dies machst ist dir überlassen. Sprich du kannst irgendjemanden nehmen, der dich pflegt, egal ob Pflegekraft, entgeltlich, unentgeltlich oder teoretisch auch mit einem Hund. Lediglich wenn du Verhinderungspflege in Anspruch nimmst, benötigst du eine Pflegeperson.
Würde jemand auf eine eingetragenen Pflegeperson angewiesen sein müssen und hätte keinen, der sich eintragen lässt, würde dies dazu führen, dass es weit mehr Pflegeanbieter bräuchte bzw. die Pflege wäre noch weniger Sichergestellt. Hier ist es mitlerweile so, dass tw. bei Pflegegrad 3 gar keine ambulante Pflege mehr angeboten werden kann, also auch soweit körperliche Beeinträchtigungen im Vordergrund stehen.
Für das Beratungsgespräch kannst du dir einen Pflegeanbieter aussuchen. Wobei ich "Beratung" hier das verkehrte Wort finde, da es eigentlich darum geht um zu klären ob die Pflege sichergestellt wird.
Weiß jemand wie es aussieht, wenn in dem Kalenderhalbjahr der Termin nicht zustandekommt und dann erst im nächsten nachgeholt wird?