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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Lieben Dank für eure Antworten und Hilfe!
Ich bin froh, gefragt zu haben.

Hat man mit psychischen Einschränkungen überhaupt eine Chance auf einen (anerkannten) Pflegegrad?
Wie sieht es zum Beispiel mit der Komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung aus?
Macht ein Antrag in diesem Fall Sinn?
Was meint ihr?
 
Lieben Dank für eure Antworten und Hilfe!
Ich bin froh, gefragt zu haben.

Hat man mit psychischen Einschränkungen überhaupt eine Chance auf einen (anerkannten) Pflegegrad?
Wie sieht es zum Beispiel mit der Komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung aus?
Macht ein Antrag in diesem Fall Sinn?
Was meint ihr?
Ja, auf jeden Fall. Seit einigen Jahren gelten psychische Erkrankungen auch als Grung. Ich habe Pflegegrad 3 bekommen und kenne mehrere, die aufgrund PTBS mindestens Pflegegrad 2 haben. Mir weniger würde ich persönlich in den Widerspruch gehen.
 
Aus meiner Erfahrung hast du mitlerweile mit psychischen Erkrankung bzw. komplex PTBS Chancen einen Pflegegrad 2 oder sogar 3 zu bekommen.

Am besten gehst du die Module durch und prüft, was bei dir vorliegt. Es gibt auch Ausführungen, wann z.B. selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig bewertet wird. Es gibt auch verschiedene Pflegeberatungsstellen, welche sich tw. auch mit psychischer Pflegebedürftigkeit auskennen. Auch kann ein Pflegetagebuch sinnvoll sein.
 
Angenommen man bekomnt einen Pflegegrad. Gilt dieser dann für immer oder kann die zuständige Behörde nach ein paar Jahren eine neue Begutachtung fordern? Erfolgt die Begutachtung in Form eines persönlichen Gespräches?
 
Angenommen man bekomnt einen Pflegegrad. Gilt dieser dann für immer oder kann die zuständige Behörde nach ein paar Jahren eine neue Begutachtung fordern? Erfolgt die Begutachtung in Form eines persönlichen Gespräches?
Hallo Cairo
Das Gutachten wird vom medizinischen Dienst der Krankenkasse gemacht . In der Regel persönlich . Zu Coronazeiten wurde es telefonisch gemacht .
Da entscheiden sie dann, obedient erneute Begutachtung notwendig ist oder nicht . Das Gutachten kannst Du Dir zusenden lassen .
Das einzige, wenn Du einen Pflegegrad 2 erhältst ( mit Pflegegeld) ist ,dass Du halbjährlich ein Beratungsgespräch durch einen Pflegedienst Deiner Wahl machen musst . Da geht es darum, dass die Dich beraten ,welche Möglichkeiten der Unterstützung Du hast .
Lg Vogoge
 
Hallo Cairo
Das Gutachten wird vom medizinischen Dienst der Krankenkasse gemacht . In der Regel persönlich . Zu Coronazeiten wurde es telefonisch gemacht .
Da entscheiden sie dann, obedient erneute Begutachtung notwendig ist oder nicht . Das Gutachten kannst Du Dir zusenden lassen .
Das einzige, wenn Du einen Pflegegrad 2 erhältst ( mit Pflegegeld) ist ,dass Du halbjährlich ein Beratungsgespräch durch einen Pflegedienst Deiner Wahl machen musst . Da geht es darum, dass die Dich beraten ,welche Möglichkeiten der Unterstützung Du hast .
Lg Vogoge

Wozu überhaupt das Beratungsgespräch mit einem Pflegefienst? Ist das Pflicht?
 
Wozu überhaupt das Beratungsgespräch mit einem Pflegefienst? Ist das Pflicht?
Das ist Pflicht wenn Du Pflegegeld erhälst. Wenn Du Pflegegeld beantragst , musst Du angeben wer Dich privat unterstützt wenn Du dann keinen Pflegedienst in Anspruch nimmst . Dann ist das halbjährliche Beratungsgespräch Pflicht . Damit soll sichergestellt werden dass Du gut versorgt bist ,und Beratung über Unterstützungsmöglichkeiten . Das ist nicht schlimm ,sondern Hilfestellung über die Verorgungsmöglichkeiten.
Hoffe ich habe es verständlich gemacht .
Lg Vogoge
 
Wozu überhaupt das Beratungsgespräch mit einem Pflegefienst? Ist das Pflicht?
Ja. diese Beratungsgespräche sind Pflicht. Das Pflegegeld wird eingestellt, wenn man die nicht in Anspruch nimmt.
Aber die sind nicht dramatisch. Da wird nicht geschaut, ob der Pflegegrad noch stimmt sondern einfach ob die Pflege tatsächlich gesichert ist. Und nachgefragt ob man ws braucht an unterstützung. Man kann sich die ganzen zusatzleistungen nochmal erklären lassen und sowas. Die Gespräche sind in der Regel wohlwollend und relativ kurz. Ca 5 - 10 min.
 
Wie bereits oben mitgeteilt, sind halbjährliche Beratungsgespräche wenn Pflegegeld bezogen wird Pflicht. Hiermit soll geprüft werden ob die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt ist. Soweit sie nicht sichergestellt wäre, was soweit mir gesagt wurde z.B. bei Verwahrlosung der Fall wäre, soll die Pflegekasse anregen, dass du Pflegesachleistungen nimmst. Wobei ich mich frage wie dies Praktisch umsetzbar ist, wenn es keinen bzw. kaum ambulanten Pflegedienst gibt, welcher bei psychischen Pflegebedarf leisten kann. Eigentlich soll die Pflegekasse sicherstellen, dass es genügend Pflegeanbieter gibt und ansonsten einen Vertrag mit einer geeigneten Pflegekraft abschließen (meine weigert sich bei beiden). Insoweit kann auch ggf. nur der Teil der Pflege sichergestellt werden, welcher mit dem Pflegegeld eingekauft werden kann.

Wenn du Pflegegeld erhältst, musst du nicht zwingend eine Pflegeperson nennen. Du musst lediglich die Pflege privat sicherstellen. Wie du dies machst ist dir überlassen. Sprich du kannst irgendjemanden nehmen, der dich pflegt, egal ob Pflegekraft, entgeltlich, unentgeltlich oder teoretisch auch mit einem Hund. Lediglich wenn du Verhinderungspflege in Anspruch nimmst, benötigst du eine Pflegeperson.

Würde jemand auf eine eingetragenen Pflegeperson angewiesen sein müssen und hätte keinen, der sich eintragen lässt, würde dies dazu führen, dass es weit mehr Pflegeanbieter bräuchte bzw. die Pflege wäre noch weniger Sichergestellt. Hier ist es mitlerweile so, dass tw. bei Pflegegrad 3 gar keine ambulante Pflege mehr angeboten werden kann, also auch soweit körperliche Beeinträchtigungen im Vordergrund stehen.

Für das Beratungsgespräch kannst du dir einen Pflegeanbieter aussuchen. Wobei ich "Beratung" hier das verkehrte Wort finde, da es eigentlich darum geht um zu klären ob die Pflege sichergestellt wird.

Weiß jemand wie es aussieht, wenn in dem Kalenderhalbjahr der Termin nicht zustandekommt und dann erst im nächsten nachgeholt wird?
 

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