Dalmatiner
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Sie stellt Strafanzeige. Das macht sie nicht weil der Influencer Fake news verbreitet hat, sondern weil sie z.B. beleidigt oder bedroht wurde.Dem tut auch unsere Bundesregierung keinen Gefallen indem z.B. Frau Baerbock jeden Influencer verklagt, der was gegen sie sagt.
"Verklagen" wäre etwas privatrechtliches. Etwa Scadenersatz fordern, weil durch die Berichterstattung ein Vermögensschaden entstanden ist. Das betrifft Politiker aber weniger.
Nein, so einfach ist es nicht. Diese Auflage, gegen Desinformation vorzugehen, haben nur sehr grosse Plattformen. Auf den kleineren Palltformen und rein privat kann jedermann weiterhin ein Video teilen in dem behauptet wird, es gäbe keine Vögel. Dad sind nämlich von der Regierung ausgesetzte Spionagedrohnen. Das erkennt man daran, sas sie meist im Schwarm auftreten und zum aufladen der Batterie auf Srommasten und Überlandleitungen landen.Das Problem: Es ist aktuell eine Umkehr des Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo". Weil sich die Anbieter selber strafbar machen, löschen sie jeden Inhalt der User, der auch nur strafbar sein könnte.
Es ist also einer Privatperson in der EU weiterhin erlaubt, Unsinn und Lügen zu verbreiten. Man kann das an alle Belannten und Verwandten verschicken und auch an kleinere Plattformen. Nur die sehr grossen Plattformen dürfen es nicht weiterverbreiten, sondern löschen es.