Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Obdachlos, Arbeitslos, hoch Fremdverschuldet: Ich stehe vor dem Nichts

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Maria1998

Neues Mitglied
Hm. Also müsstest Du anhand der Schuldnerliste nachvollziehen, wer welche Forderungen geltend macht?
Wenn es zB ein Hotel in Barcelona ist - aber du warst noch nie in Spanien, dann ist doch zumindest an dem Punkt was oberfaul?

Meint denn der Schuldenbarter nicht auch, dass man die Gläubiger auffordern sollte Auskunft zu geben, für welches Produkt sie Geld verlangen?
Es geht ja nun nicht nur um pauschal 13 k€ sondern darum, jede unberechtigte Forderung abzuwehren, um den Betrag zu verringern.
Davon ab bist Du erst seit 5 Jahren volljährig.
Gibts forderungen, die schon da sind seit Du zB 14 bist?
Mein Schuldenberater tut dies derzeit, er hat alle Gläubiger bereits kontaktiert, jedoch seit Monaten keine Antwort erhalten.
 

Daoga

Urgestein
Du solltest auf jeden Fall einen Beratungsschein für einen Anwalt anfordern, das geht unter Nachweis der Bedürftigkeit beim örtlichen Amtsgericht. Damit kannst - und solltest! - Du Dich rechtlich beraten lassen. Aber damit der Anwalt trotzdem nicht zu teuer kommt, solltest Du gründliche Vorarbeit leisten, damit alle Unterlagen die er braucht, möglichst bereitliegen. Zum Beispiel eine Aufstellung der Schulden, die Dein Bruder Dir eingebrockt hat, denn irgendwoher wirst Du wohl wissen wo die Schulden herkommen, und auch die Schufa muß Daten haben, wer Schulden auf Deinen Namen gemeldet hat. Stell alle Verträge und Käufe, die auf Deinen Namen liefen, zusammen zu einem Bündel, damit der Anwalt damit keine Arbeit mehr hat. Mit etwas Glück kommst Du so aus diesen Schulden heraus, denn Du bist absolut nicht verpflichtet, für Dein Bruderherz zu zahlen. Bei allen Gläubigern mit denen Du in Kontakt stehst oder kommst, solltest Du auf die psychiatrische Betreuung Deines Bruders hinweisen.
 

Styx.85

Aktives Mitglied
- Hartz4 wurde DAMALS noch abgelehnt, weil ich einen Job hatte, mit dem ich ganz knapp über der Einkommensobergrenze lag.
Das ergibt Sinn. Da gab und gibt es keine Hoffnungen auf H4 wenn man eine Bemessungsgrenze reisst.

- Zur Anzeige bringen möchte ich das, weiß aber nicht wie genau ich das organisatorisch, geldlich und emotional machen soll. Es ist und bleibt Familie, auch wenn sie mich jahrelang wie ein Spanferkel ausgenommen hat.
Falsche Einstellung... denen bist du völlig Wurst... schau zu dass du deine 13k Schulden an denjenigen abdrückst, der sie verursacht hat. Daran ist auch innerfamiliär nichts moralisch verwerflich. Ihm gebühren die Vorwürfe und der Ärger, nicht dir. Es gibt keinen Grund ihn hier in Schutz zu nehmen. Er hat dich an den Rand des Abgrunds gebracht und du schützt ihn noch?

Anzeige erstatten bei der Polizei, das kostet nichts. Es wird Ermittlungen und eine Verhandlung geben. Solltest du im Laufe dessen einen Anwalt benötigen, gibt es Gerichtskostenbeihilfe.
Du benötigst zu Nachweis erstmal keine Verträge... die Rechnungen und / oder Mahnschreiben reichen zumindest vorerst. Damit kann man bei den "Geschäftspartnern" Einsicht in Kaufverträge erlangen. Somit hättest du alle Unterlagen.
Irgendwas musst du ja haben, sonst wüsstest du von den Schulden ja nichts.

Übrigens...

Das von dir verwendete Wort FREMDVERSCHULDET gibt es nicht.

Hat man fremde Schulden und war damit einverstanden bzw. ist verpflichtet diese zu übernehmen (z. B. bei Pflege - oder Erbangelegenheiten), ist man schlicht VERSCHULDET.

Hat man fremde Schulden und wurde nicht eingeweiht, wurde man BETROGEN.

Solltest du Anzeige erstatten, verwende diese Begriffe, damit kein Zweifel bleibt, was du meinst.

- Die Frist ist nicht eingehalten, ich hab emich schon schlaugemacht und werde mich morgen an den Mieterschutzbund meiner Region wenden, mit etwas Glück kann ich aufgrund drohender Obdachlosigkeit eine Verlängerung der Frist bewirken oder generell Einspruch einlegen, hier jedoch auch wieder fraglich: Mit welchem Anwalt? Laut Amt wird mir dieser nämlich nicht bezahlt
Sehr gut... schriftlich der Kündigung widersprechen... dann nichts tun außer warten. Dein Vermieter ist derjenige der zuerst einen Anwalt braucht, nicht du. Auch sein Anwalt wird ihm das erstmal erklären... du hast 3 Monate zum Monatsende... sollte dein Vermieter bei dir aufkreuzen und Stunk suchen, einfach die Polizei rufen... du hast als Mieter Hausrecht bis zum Vertragsende es sei denn es wäre Gefahr im Verzug, was ich jetzt mal ausschließe.
Und nochmal:
Das gilt natürlich nur, wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen. Eine fristlose Kündigung ist in Ausnahmefällen möglich. Ist jedoch nix vorgefallen, hast du hier Luft.

Wahrscheinlich versucht dein Vermieter hier deine vermeintliche Unwissenheit auszunutzen um dich loszuwerden. Leider gibt es solche Leute unter den Vermietern.
Im Idealfall, kommt nach deinem Widerspruch deinerseits gar nix mehr, weil er selber die Gesetzeslage kennt und weiß dass er den Kürzeren zieht. Du behälst deine Wohnung zu den vertraglichen Konditionen.

- Der Job bei Edeka ist auf 450 Euro Basis und in Teilzeit, mit dem Jobcenter hatte ich das geklärt, das wurde im Antrag mitaufgenommen.
Sehr gut...

- Ich bin nach Verlust der Arbeit zum Amt gegangen und habe dort gesagt bekommen, dass ich Hartz4 beantragen soll (was die Sozialarbeiterin auch mit mir gemacht hat).
Hier gibt es Fristen und Fallstricke zu beachten. Magst du uns mal erzählen, wie lange du in der Zeitarbeit beschäftigt warst und wieviel du da brutto und netto verdient hast?
Das Vorgehen des Amtes KANN richtig sein, muss es aber nicht. Wir haben hier einige User, die sich recht gut mit ALG-1 und ALG-2 sowie den dahinterstehenden Regelungen auskennen. Deine anonymen Gehaltsdaten und die Anstellungszeit wären wichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 119966

Gast
es gibt sicher auch bei Dir Beratungsstellen für Arbeitslose oder für Lebensfragen
die werden meist von der Caritas oder der Diakonie angeboten und sich Kostenlos
falls Du nicht Gläubig bist mußt Du Dir keine Gedanken machen man wird nicht danach gefragt
ich war und bin Dankbar das es diese Einrichtungen gibt den mir wurde geholfen
im Alleingang kommt man so gut wie nie gegen das Jobcenter an !
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Erstmal durchatmen.
Der Busch brennt bei dir noch nicht was Obdachlosigkeit angeht.
Bis es zu einer Räumungsklage kommt ist es noch lang hin.

Ist es ein Privatvermieter oder eine
Wohnungsgesellschaft?
Welchen Grund gibt es für die einseitige Kündigung des Mietvertrages?

ALG2 (HARTZ4) und Wohngeld bekommst du nicht.
Man muss immer die vorrangige Leistung beantragen das wäre Wohngeld.
Wenn damit deine laufenden Kosten gedeckt werden können wirst du Wohngeld beziehen ansonsten aufstockende Leistungen.

Beratungsschein und Beratungsstelle wurde ja schon genannt.
Das wäre auch meine erste Idee.

Der Schuldnerberater ist an den Schulden dran das solltest du also gedanklich zur Seite packen.

Wichtig ist das du unbedingt regelmäßig die Miete und Strom zahlst.
"Trete" dem Jobcenter in den Hintern und erkläre penetrant deine prekäre Lage.
Mit Beratungsstelle im Hintergrund geht es meist leichter.
Es gibt diverse Onlineberatungen der Wohlfahrtsverbände die du erstmal nutzen kannst falls du etwas abseits wohnst.
Die können dir wohl auch die passende Beratungsstelle in deiner Nähe nennen.
 

CabMan

Aktives Mitglied
Ich will es ja versuchen und ja, meine Familie hat mein Leben zerstört, aber sie ist und bleibt Familie
Deshalb dürfen sie aber nicht mit Dir machen, was sie wollen. Du solltest ihnen deutlich Grenzen aufzeigen. Familie sollte so etwas wie eine Burg sein, die ihre Bewohner beschützen soll. Du wohnst längst nicht mehr in der Burg.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Ich würde, an Deiner Stelle, schon den Angehörigen deshalb verklagen, damit ich diese ganzen Schulden vom Hals hätte.
Der andere hatte ja auch keine Skrupel Dich mit Schulden einzudecken.
 

DerDenker

Aktives Mitglied
Du fragst wo du wohnen sollst und die Leute hier labern dich mit deinem Bruder voll 🤦‍♂️

1. Widersprich der Kündigung
2. Geh zum Amt. Hast du schon einen Sachbearbeiter? Wenn ja mach ihm Druck und sag du gehst zum Abteilungsleiter wenn er sich nicht endlich kümmert
3. Hol dir einen Wohnberechtigungsschein und such dir ne Wohnung. Die gucken nie auf die Schufa bei Sozialwohnungen
4. Kannst du zurück zu deinen Eltern?
5. In welchem mahnstadion befinden sich die Gläubiger?
Alles bis auf Mahnbescheid und klageerhebung kannst eh ignorieren.
Mahnbescheid widersprechen und bei post vom Gericht dem Richter erklären dass die Sachen dein Bruder bestellt hat.
6. Schufa kannst du eh vergessen, die ist nun leider tot.
7. P-Konto einrichten auch wenn du die pfändungsfreigrenzen wohl eh nicht überschreitest
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Mein Schuldenberater tut dies derzeit, er hat alle Gläubiger bereits kontaktiert, jedoch seit Monaten keine Antwort erhalten.
Seit Monaten keine Antwort? Wenn die eine Forderung haben, müssen sie die Beweisen. Können sie das nicht, gibt es nichts zu fordern. Insofern muss die Schufa dann die Aufstellung korrigieren.

Das ist aber eher strategisch, aktuell ist wichtig einen Job zu haben und eine Wohnung, vielleicht ein günstiges WG Zimmer.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben