Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Nur zur Beerdigung oder auch zum Leichenschmaus gehn?

G

Gast

Gast
Hallo, vom Mann meiner Tante ist die Mutter gestorben.

Ich elbst habe zu Ihm aber ein angespanntes verhältniss. Seine Tochter wurde vergewaltigt als Sie 16 war und ich hatte den Täter geschützt, weil es mein Freund war damals ( bin jetzt 28 meine Cousine 25) . wir beide haben ein normnales verhätlniss wieder zueinander, wenn man das so sagen kann. Doch das haus meienr Patentante darf ich nicht betreten.

Jetzt ist eben am Freitag die beerdigung seiner Mutter,. ich wollte da schon hin gehen, nun meinte mein vater ich solle zu der beerdigung hin gehen aber niocht zum essen es sei denn mein "onkel" ladet mich ein.

was sollte ich eurer meinung nach tun?
 
G

Gast

Gast
Selbstverständlich gehst du NICHT zum "Leichenschmaus", da dein Onkel dich hochkantig rausschmeißen dürfte.
Dass du bei der Vorgeschichte überhaupt darüber nachdenkst, finde ich schon erstaunlich.
Auf der Beerdigung wirst du im besten Falle geduldet.
Ich möchte mich nicht zu dem Umstand äußern, dass du einen Vergewaltiger gedeckt hast und der auch noch dein Partner war.
Das widert mich dermaßen an, dass mir die anständigen Worte fehlen.
Mit einem schlichten Rausschmiss wärst du auf jeden Fall noch gut bedient.
Und vor diesem Hintergrund ist das familiäre Verhältnis nicht "angespannt". Sondern tot.
 
G

Gast

Gast
wenn Du nicht eingeladen bist, gehst Du nicht hin. Und den bestesten Kumpel des Vergewaltigers meiner Tochter müsste ich auch nicht im Haus und auf irgendwelchen Familienzusammenkünften haben.

Warum willst Du da hin? Hattest Du so ein enges Verhältnis zu der Verstorbenen?
 
P

primavera7

Gast
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du auf der Beerdigung willkommen bist. Für dein früheres Verhalten fehlt auch mir jedes Verständnis, gelinde gesagt. Es ist für alle Beteiligten besser, wenn du fernbleibst. Dass die Verstorbene unbedingt gewollt hätte, dass du zu ihrer Beerdigung kommst, scheint in Anbetracht dieser Umstände auch eher abwegig zu sein. Du bist ja nicht einmal mit ihr verwandt, sondern bestenfalls sehr weitläufig verschwägert gewesen. Über eine Teilnahme am anschließenden Leichenschmaus würde ich schon gar nicht nachdenken.

Hast du dich eigentlich jemals bei deiner Cousine und ihren Eltern für dein Verhalten entschuldigt oder ansatzweise so etwas wie eine Wiedergutmachung versucht?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Meinst du nicht das er schon traurig genug ist weil seine Mutter tot ist,
muss du ihm auch noch bei der Beerdigung seiner Mutter daran erinnern was seiner Tochter passiert ist.
Ganz ehrlich lass sie in ruhe, du kannst auch nachher zum Grab gehen und dich verabschieden.
Leichenschmaus würde ich auch ausfallen lassen an deiner Stelle.
Mir tun die Leute die mit dir zu tun haben einfach nur leid. Lass sie in ruhe!!!
 
G

Gast

Gast
Ich kannte die Verstorbene eben so gut wie man eben die Oma seiner Cousine kennt.
zuletzt gesehen habe ich Sie 2014 im Februar. Ich finde es gehört sich halt wenn man da hin geht.
Und ja viellicht möchte ich ein wenig provozieren
Er meint ja nachievor ich hätte ihr ebenfalls was angetan ( also meiner cousine). Ich habe damals dann nur in aller Ruhe ihm ins gesicht gesagt, dass ich ihr nichts getan hätte und wenn ich es getan hätte dann wäre Sie nichtmehr da ( mir ist das damals rausgerutscht weil mir die ständigen unterstellungen auf die nerven gegangen sind).
Wobei ich nachwievor einräumen muss das mich die vorstellung seine hochnässige tochter in irgendeiner art leiden zu sehen irgendwie anmacht. Sie hat mich in unserer Schulzeit ein paarmal gekränkt auch den Freund ausgespannt ect. ich habe mich selbst ja mehrfach gefragt was mit mir nicht stimmt das ich da manchmal totale Hassphantasien bekomme bis hin zu Vergewaltigungs und Tötungsabsicht. Aber nachdem ich mich da mal hineingelesen habe in das Thema scheint das irgendwie völlig normal zu sein und jeder so was manchmal zu haben. Versteht mich nicht falsch,. dass verhältniss ist nur zu Ihm so schlecht, seine Frau , Tochter und Sohn kommen mit mir super klar.
[.....]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

bird on the wire

Aktives Mitglied
Nein, es gehört sich eben nicht.

Es gehört sich nicht, zu einer Beerdigung zu gehen, wenn der engste Angehörige des Toten das nicht möchte und ihn das sehr aufwühlen würde.

Es sein denn, man hat ein sehr enges und inniges Verhältnis zu der Verstorbenen gehabt und ist in tiefer Trauer. Dann könnte ich ausnahmsweise verstehen, daß man sich ganz hinten, wo man von den Angehörigen kaum wahrgenommen wird, bei der Zeremonie aufhält.


Ich habe eher den Eindruck, daß Dir die Teilnahme wichtig ist, um zu beweisen, daß alles ok ist. Daß es keinen Grund gibt, Dich abzulehnen und Du auch nciht abgelehnt wirst. Als Demonstration quasi, daß Deine damalige Haltung vergeben und vergessen ist. Und Du kein Unrecht begangen hast. So ist es aber nicht. Du mußt mit Deiner moralischen Schuld leben. Sie wird nicht kleiner.


So wie Du über ihre Enkeltochter sprichst, würde sich die Oma im Grab umdrehen, wenn Du bei ihrer Beerdigung erscheinst.


Und zum Leichenschmaus geht man übrigens sowieso nur, wenn man eine ausdrückliche Einladung der Angehörigen erhalten hat. Das ist ja wohl nicht der Fall.


Kurz und gut, Du bist nicht erwünscht, das hat seinen guten Grund und es gehört sich nicht, daß Du dort erscheinst.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben