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Nicht selbstverschuldete Mietschulden - HILFE!!! was tun???

Mayleenchen

Mitglied
Hallo Leute,

ich kann seit tagen nicht mehr schlafen und weiß nicht, was ich noch machen soll. :(

Mitte Februar hab ich mich von meinem Ex-Freund getrennt und bin mit unserm damaligen 3 wochen altem baby mit sack und pack augezogen und zu meinem vater ins haus. Dort gab es aber streit usw weil mein kleiner Koliken hatte und nachts nur am schreien war. Gut, hab wohnung gesucht und bin anfang März mit dem kleinen dann in unsere eigene wohnung gezogen. Da ich ja vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hatte, musste ich natürlich für die wohnung eine "erlaubnis einziehen zu dürfen" von der ARGE holen. ARGE bestätigte, angemessen für uns beide...alles schriftlich, nichts einzuwenden, dürfen einziehen. Gesagt, getan! NUN mein eigentliches Problem... Man muss ja elterngeld beantragen...unterhalt...kindergeld und wohngeld (alle bescheide brauch die ARGE und berechnen zu können) So, kindergeld war nach 2 wochen da...sowie unterhalt... Elterngeldbescheid kam erst MITTE MAI!!!! und wohngeld hab ich immernoch kein bescheid weil die den neuen bescheid der ARGE haben wollen, die ARGE aber erst den Wohngeldbescheid zur berechnung. Das hab ich nun mittlerweile geklärt! Nun hatte ich anfang Juni mit meiner vermieterin telefoniert ihr das alles erklärt was ich vorher auch schon gemacht hatte und sie hat gesagt, ist okay, sie wartet noch. NUN kam aber vor 1 woche die fristlose Kündigung ins Haus geflattert!!! Die ARGE hat immernoch nichts berechnet -.- ich kann nicht von 300€ elterngeld und 184€ kindergeld im monat noch 340€ miete abdrücken denn dann bleibt uns ja kein cent mehr und ein baby ist verdammt teuer. Der ARGE hab ich mir der Vermieterbescheinigung nun auch die Kündigung zukommen lassen. Ich mein, wenn die ARGE das nicht hinkriegt zu berechnen weil ein amt vom anderen was was haben will, die aber ohne die berechnung nichts machen, kann ich doch scheiße nichts dafür, wenn da kein geld kommt!!! nun wende ich mich an euch, was kann ich tun? Kündigung läuft zum 30.06....ich hab keine neue wohnung, geschweige denn was von der ARGE bekommen, meine Vermieterin lässt mich net reden, sie schreit nur immer unverständliches ins Telefon und legt dann auf...
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Hallo Mayleenchen!

Ich würde beim Jobcenter ordentlich Druck machen, die müssen dir einen Vorschuss geben. Falls nicht?! Mach dich gleich auf dem Weg zum Sozialgericht und beantrage dort eine einstweilige Verfügung, damit die zahlen. Ist alles kostenlos!


Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen des Jobcenters (Sozialamtes)
Auch in der ständigen unpünktlichen Zahlung der Miete kann ein „wichtiger Grund" zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 BGB liegen. Wie im Fall der „nachhaltigen Störung des Hausfriedens" hängt die Wirksamkeit einer auf die unpünktlichen Mietzahlungen gestützten fristlosen Kündigung davon ab, ob die Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter bei umfassender Interessenabwägung - insbesondere unter Berücksichtigung eines Verschuldens - nicht mehr zugemutet werden kann. Im Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - hatte der BGH nun zu entscheiden, ob wiederholte unpünktliche Mietzahlungen eines Jobcenters (Sozialamtes) an den Vermieter, dem Mieter als eigenes Verschulden zugerechnet werden kann.
Entgegen der bislang überwiegend von den Instanzgerichten vertretenen Auffassung kam der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass das Jobcenter bei der Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters gegenüber dem Vermieter handelt. Das Jobcenter nimmt mit der Zahlung hoheitliche Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge wahr. Der hilfebedürftige Mieter schaltet das Jobcenter insoweit nicht als Hilfsperson zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber seinem Vermieter ein, sondern um selbst die notwendigen Mittel für den eigenen Lebensunterhalt zu erhalten. „Wiederholt unpünktliche Mietzahlungen" einer staatlichen Stelle können daher nicht dem Mieter zu Last gelegt werden.

Quelle:Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen des Jobcenters (Sozialamtes)
http://www.mietrechtaktuell.de/2010022285/eigenbedarf-der-nichte.htmllg.
 

Mayleenchen

Mitglied
Mir geht es ja nichtmal ums geld bzw vorschuß vom jobcenter sondern einfach nur darum, das die die scheiß Miete zahlen! Ich war jetzt schon 3 mal dort und hab druck gemacht. Sozialgericht...machen die das sofort?? ich hab noch ganze 6 tage dann muss ich aus der wohnung hier raus ;'( ich hab ja nun auch schon gelesen das, wenn 1 monat nach kündigung das geld eingeht, ist die kündigung aufgehoben... es steht auch in der Kündigung: Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses wird über den genannten Zeitraum hinaus ausdrücklich nach §545 BGB widersprochen... ich krieg die krise hier :(
 

weidebirke

Urgestein
Naja, das ist wirklich problematisch, v.a. mit dem Baby.

Das Problem ist, dass Wohngeld und ALG II sich widersprechen, man kann nicht beides beziehen. Jetzt versucht es eine Behörde auf die andere anzuwälzen.

Ich würde mich umgehend beraten lassen. Miterschutzbund, Arbeitslosenberatungsstellen und Co, auch beim städtischen Sozialamt und beim Jugendamt, weil Du ja das Baby hast. Der Kündigung schriftlich widersprechen, mit Hinweis auf ihre eigene Aussage am Telefon und auf Deine Lage mit Bezug auf Härtefall :

[FONT=Verdana, Arial, Geneva, Helvetica]Kündigungsgründe des Vermieters
[/FONT] [FONT=Verdana, Arial, Geneva, Helvetica] Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, muss der Vermieter innerhalb von zwei Wochen eindeutig erklären, dass er mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht einverstanden ist – sonst wird die Kündigung unwirksam. Um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen, darf der Vermieter zum Beispiel nicht einfach das Türschloss auswechseln. Hat er einen anerkannten Kündigungsgrund, klagt er vor Gericht auf Räumung. Das Gericht prüft die Kündigungsgründe des Vermieters und die Gegenrechte des Mieters. Denn auch bei einer berechtigten Vermieterkündigung kann der Mieter wohnen bleiben, solange er sich auf Härtegründe berufen kann, die schwerer wiegen als das Kündigungsinteresse des Vermieters. [/FONT]


[FONT=Verdana, Arial, Geneva, Helvetica] [FONT=Verdana, Arial, Geneva, Helvetica] Härtegründe
[/FONT] Auf die folgende Härtegründe kann sich ein Mieter berufen, die gerichtlich anerkannt sind:
hohes Alter
Individualität
Gebrechlichkeit
körperlicher oder seelischer Schwächezustand
lange Mietdauer und Verwurzelung in der Wohngegend
Schwangerschaft
Kinder
Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel
geringes Einkommen
[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Geneva, Helvetica] bevorstehendes Examen [/FONT]

Quelle: Mietkndigung: Grnde und Hrteflle - Recht + Steuern - DAS HAUS Online

Wann hast Du die Kündigung denn bekommen?
 

Mayleenchen

Mitglied
Kündigung kam am 07. Juni, da ich aber erst seit dem 13. Juni ausm krankenhaus mit dem kleinen zurück bin, hab ich die dann erst gelesen, hab ja soweit keinen, der mein postkasten leert usw. Wohngeld bekommt wenn!!! dann nur mein kleiner!!! Er bekommt dann auch nur WG weil er ja sozusagen ein "einkommen" hat durch die 133€ unterhaltsvorschuss und das kindergeld. Ich selber bekomm dann Alg II. kenne jmd, der das genauso hat, nur kein kontakt mehr zu ihr... bei ihr läufts genauso... sie bekommt alg II und ihre tochter wohngeld, unterhalt usw....
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Mir geht es ja nichtmal ums geld bzw vorschuß vom jobcenter sondern einfach nur darum, das die die scheiß Miete zahlen! Ich war jetzt schon 3 mal dort und hab druck gemacht. Sozialgericht...machen die das sofort?? ich hab noch ganze 6 tage dann muss ich aus der wohnung hier raus ;'( ich hab ja nun auch schon gelesen das, wenn 1 monat nach kündigung das geld eingeht, ist die kündigung aufgehoben... es steht auch in der Kündigung: Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses wird über den genannten Zeitraum hinaus ausdrücklich nach §545 BGB widersprochen... ich krieg die krise hier :(
Kannst deine aufgescheuchte Federn beruhigen. In 6 Tagen sitzt nicht auf der Strasse. Da vergeht noch einige Zeit bis die Räumungsklage durch ist vom Vermieter. Ich würde mich eher drum kümmern, dass das GELD für die MIETE erhälst damit die fristlose Kündigung unwirksam wird. Dafür meinte ich den VORSCHUSS! EV ist ein Eilantrag, und kann dir nicht sagen wie lange das Sozialgericht im Zeitrahmen rumeiert -es ist auch nur eine vorläufige Entscheidung um die Notlage abzuwenden. JobCenter zahlen die Miete direkt wenn man im KDU-Anlage die Bankverbindung vom Vermieter/in angibt. Ohne Bewilligung auch keine Zahlung/Überweisung.

lg.
 

Mayleenchen

Mitglied
Ich hab sogar diese erklärung abgegeben...meine vermieterin hats denen auch schon 3 mal gefaxt das des geld gleich rüber zur wohnungverwaltung geht. Heute pack ichs nimmer in die stadt zu fahren (wohn aufm dorf). Sagen wir mal so, ich fahre montag zum jobcenter, die sagen das die die miete bezahlen... läuft alles, schulden beglichen bei der wohnungsverwaltung... Nun trau ich aber meiner vermieterin zu, das die am donnerstag nächste woche bei mir um zehn auf der matte steht und den schlüssel haben will... was denn?? ich mein, die wohnung ist gekündigt ich hab ja eigentlich kein wohnrecht mehr sozusagen... das macht mich verrückt... wenn die auch noch das jugendamt informiert... damit hatte sie auch gedroht... ich will um nichts auf der welt meinen kleinen hergeben :eek:
 

Rufender

Aktives Mitglied
Mayleenchen, gaaaanz ruhig. Du wirst Dein Kind nicht abgeben müssen, weil Du Schwierigkeiten mit Deiner Vermieterin hast. Ich finde es allerdings völlig skandalös einer frischen Mutter mit solchen Schritten wie "Kontakt zum Jugendamt" zu drohen. Das ist unfassbar. Dennoch darfst Du Dich davon nicht verrückt machen lassen. Und wenn Deine Vermieterin plötzlich vor Deiner Tür steht und den Schlüssel will, dann schickst Du sie weg. Wenn sie nicht geht, dann rufst Du die Polizei. So lange es keinen Räumungstitel gibt, bist Du "sicher". Natürlich musst Du alles dafür tun, damit Du die Probleme so scnell wie möglich lösen kannst. Ein Gang zum Sozialgericht oder auch Kontakt zur Härtefallkomission sind dringend geboten.

Kümmere Dich gut um Dein Würmchen und versuche den Stress von dem kleinen Kind fernzuhalten :)

Viel Glück!
 

Mayleenchen

Mitglied
Wenn das Jobcenter jetzt die fälligen mieten zahlt, kann ich in unserer wohnung bleiben? ohman, der kleine ist nichtmal n halbes jahr alt und schon 3 mal umgezogen :( das kann man ihn doch net zumuten ><
 

Rufender

Aktives Mitglied
Ich würde auf jeden Fall - sobald sich alles ein wenig beruhigt hat - noch mal umziehen. Deine Vermieterin scheint mir kein netter Mensch zu sein, dort würde ich nicht wohnen wollen. Mit der Jugendamt-Drohung hat sie eine rote Grenze überschritten.

Auf jeden Fall wird man Dich nicht mal eben auf die Straße setzen können, hab' da keine Angst.
 

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