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Neues Entschaedigungsgesetz fuer Opfer, Stand, Fortsetzung

Es ist einiges rausgenommen worden, weil es nicht auf den ersten Blick zu sehen ist oder vielleicht weil es nicht so wichtig erschien und damit kaum welche dagegen angegangen sind bzw. die Opferschutzverbände u.ä. eventuell gewissenhaft überhört worden sind.

Bestandschutz ist zwar nicht gegeben, dass alles wie nacch dem BVG gewährt wird, allerdings sollte es bei den Geldleistungen (Grundrente, Ausgleichsrente, BSA, Alterszuschlag etc.) auch nicht zu finanziellen einbussen kommen, solange der GdS nicht niedriger festgestellt wird. Die Geldleistungen welche am 31.12.2023 bezogen worden sind, werden umj 25% erhöht. Allerdings werden die Beträge für Ehegatten- und Kinderzuschlag rausgerechnet, wenn die Voraussetzungen nicht erfühlt sind. Im gegenzug wurde allerdings vergessen, dass auch z.B. Alterzuschlag, Pflegeausgleich erst später anfallen kann und dann mit den 25% abgegolten werden.

Soweit über eine Nachprüfung der GdS anderes festgestellt wird, wird ein Wechsel in die neuen Kapitel erfolgen, womit dann der Bestandsschutz wegfällt. Wie bereits geschrieben, ist dies auch bis zum Tod möglich und stellt damit eine aus meiner Sicht grosse Verschlechterung zum BVG da, wo ab dem 55 LJ, soweit die letzten 10 Jahre keine Veränderungen eingetretten sind, keine Verringerung des GdS mehr vorgenommen werden darf. Bereits durch den Wegfall der erhöhung der beruflichen Betroffenheit, kann dies eventuell passieren. Weiterhin bekommt fast jeder im Alter, dass Problem das GdS Verschlechterungsanträge entweder auch Gegensätzliches Ergebniss (die Gutachter sind da ja bekanntlich gut den GdS zu veringern) oder eben selbst mit einer erhöhung des GdS zu geringeren Zahlungen führen kann, wenn denn nach dem nach dem BVG der Betrag höher als nach dem SGB XIV ist.

Der BMAS schreibt allerdings weiter, dass es zu keinen Verschlechterungen kommt. Die Verschlechterung ab dem 55 LJ und weitere wurden selbst bei der Sachverständingten Anhöhrung noch mitgeteilt. Vielleicht sollten hier die Betroffenen u.a. an Dr. Schmachtenberg anschreiben, und fragen wie er denn jetzt sein Wort "
Es gibt keine Verschelchterungen" einhalten will und dann eben die Verschlechterungen wie 55 LJ aufzählen. Soll der BMAS doch Schreiben erlassen wo eben das 55 LJ weiter wie nach dem BVG geführt wird.

Dagegen gibt es ein 12 monatiges Wahlrecht mit allen Leistungen rechtsverbindlich zu wechseln. Damit wird auch der GdS übernommen. Ich sehe hier allerdings auch für die Zukunft die möglichkeit, dass über Nachprüfungen dieser angepasst werden kann.

Für alle weiteren Bedarfe besteht nur Bestandschutz soweit sie laufend weitergewährt werden, was auch über weiterverlängerungsanträge gegeben ist und es nach dem SGB XIV sonst zu verschlechterungen kommt. Allerdings auch nur bis zum 31.12.2031, dann gehen sie spätestens über.

Grade da das Wahlrecht, nur wenn für alle Leistungen vorgesehen ist, kann es damit zu Problematiken und Verschlechterungen kommen.

Ein Bestandschutz für Krankenkosten und Bedarfen die nach dem 31.12.2023 beantragt werden, ist nicht gegeben. Hier sollte aufgepasst werden, entsprechend solche Bedarfe noch davor zu beantragen. Damit kann auch die Wahlfrist verlängert werden, da diese erst ab Bestandkraft der Leistungen anfängt.

Wichtig empfinde ich, die Aufnahme, dass es weiterhin ab dem 55 LJ zu keinen Verringerung des GdS mehr kommen darf und zwar sowohl für Bestandsfälle als auch insgesamt im SGB XIV.

Auch sehe ich die Verschlechterung des § 10a OEG, wonach neu auch Vermögen angerechnet wird, als Verschlechterungen, wo der Bestandschutz nicht gegeben ist. Noch eine größere Verschlechterung haben Berechtigte, die ins Ausland ausgewandert sind, sie bekommen jetzt nur noch eine Abfindung des BSA von ca. 33 Monaten, auch hier mangelt es am Bestandschutz. Dies wurde auch genau bei der Sachverstädingtenanhörung erleutert.

Ich empfinde schon die Reglungen beim Beginn der Wahlfrist, für Herrausforderung für die Berechtigten. Jeder Berechtigte muss sich selbst darum kümmern, was er/sie nach den Kapiteln 1-22 bekommen kann. Gewisse Berechtigte haben zwar ein anrecht auf Fallmangagement, wann und wie dies läuft ist allerdings fraglich, da die Auslegung/Umsetzung Ländersache ist und die Erfahrungen von anderen Gesetzten zeigt, dass auch mit Vorlaufzeit, wie hier 4 Jahre, die Umsetztung nicht mal eben läuft. Die Politiker stellen sich hier auf den Standpunkt, dass die Bestandsfälle ja auch die Vorlaufzeit bis zum Inkrafttretten haben. Wie sollen wir uns Vorbereiten, wenn wir nciht wissen, was wir dann erhalten?
 
Kann man das irgendwo nachlesen alles?
Lieben Dank für die Infos.
Dass Erholungshilfe gestrichen wurde finde ich wirklich traurig.
Ist das Geld wenn das jetzt zusammen gefasst ist dann keine Grundrente mehr?
Das würde heißen es gibt keine Rente mehr die geschützt ist?
Das wäre eine immense Verschlechterung.
Ich hoffe ich hab das nur falsch verstanden.
 
Die Entschädigungszahlung ist wie die Grundrente geschützt. Da hier alle anderen Leistungen wie Ausgleichsrente etc. enthalten ist, ist dies auch geschützt. Bei einem GdS von 30-40 können also entsprechend die € 400,-- nicht angerechnet werden. Soweit ich es sehe ist der Schutz auch in allen Artikeln/Gesetzten wo es bis jetzt geschützt worden ist aufgenommen worden. Soweit kein Wahlrecht nach den Kapiteln 1-22 besteht, sollte mind. der Teil geschützt sein, welche sich auf Renten beruft, wie dies geregelt wird geht nicht hervor.

Das SGB XIV und die weiteren Artikel wo sich daraus verändentert können im Bundesgesetzlatt 2019 Teil 1 vom 19.12.2019 nachgelesen werden. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl119s2652.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s2652.pdf%27%5D__1577232207945. Hoffe das mit dem Link abgerufen werden kann.

Der Wegfall der Erholungshilfe wurde damit begründet, dass diese ja allgemein wichtig ist und damit nicht auf Grund von Schädigungsfolgen und jeder benötigt. Inswoeit glaube ich, dass diese eben auch in der Entschädigungszahlung nach § 83 SGB XIV enthalten ist. Genaueres geht glaube ich aus den Begründungen zum Entwurf hervor, welche leider nicht im Bundesgesetzblatt aufgenommen worden sind. Nach dem BVG wird Erholungshilfe auch nur gewärht wenn diese Schädigungsbedingt notwendig ist. Da ich allerdings nicht weiß, wie dies umgestzt wird kann ich wenig dazu sagen. Erholungshilfe, Altenhilfe u.ä. werden mit den 25% höheren Abschlag abgegolten., soweit das Wahlrecht nicht ausgeübt wird.
 
Kein Mensch versteht, warum dieser Bestandsschutz mit 55 Jahren herausgenommen wurde. Der Weiße Ring und andere Verbände haben mit allen Mitteln versucht diesen Punkt weiter zu berücksichtigen. Es gab dazu verschiedene Veranstaltungen. Ich habe bus heute auch noch kein Argument gehört, warum dieser Bestandsschutz herausgenommen wurde. Da versucht man das OEG in fast allen Bereichen zu verbessern und nimmt nun auf einmal in Kauf, dass ein 70jähriger um seine GDS und Existenz bangen muss. Unfassbar..
 
Aber nochmal zur Erhöhung. Bei mir wäre die Erhöhung um 25% die wirtschaftlich bessere Variante. Wenn ich mich dafür also entscheiden sollte, habe ich nachträglich keine Möglichkeit mehr die neue Grundrente (Erhöhung) und das neue Vergleichseinkommen BSA in Anspruch zu nehmen?
 
Das Problem ist die Behörde kündigte bei einigen Gutachten an für das nächste Jahr. Ich sehe da einige gravierende Probleme auf uns alle zukommen. Was bringt eine 25 Prozent Erhöhung wenn zum einen die BBB weg fällt sind 10 Grad der Schädigung und wmgl eine neue Einstufung die einem dann womöglich keine 50 gds mehr bewilligt.
Was ist eigentlich nach dem neuen Gesetz wenn man keine 50 gds mehr hat? Wie sieht es mit bsa aus? Ausgleich Rente gibt's noch oder auch weg?
Was mich interessieren würde ab wann genau gibt's keinen Erholungsurlaub mehr?
Ich habe den regelmäßig beantragt und auch bewilligt bekommen
Das nächste Thema ist... Viele haben Erkrankungen die als Folgeschäden nicht anerkannt wurden und wahrscheinlich jetzt aber dringend anerkannt werden sollten weil man sonst Verschlechterungen fürchten muss. Hab ich das richtig verstanden?
Eigentlich hätte ich eine Verschlechterung beantragt aber nachdem es hieß es gibt ein Gutachten da ahne ich nicht schönes.
Man hat den Eindruck die Mitarbeiter müssen überall einsparen wo es geht..
Ich komme mir wie ein Bittsteller vor.
Was heißt dass die Zuständigkeit in Zukunft eine andere ist? Wenn es in Zukunft ein Sozialamt un Ort ist dann kann es nur schlimm werden. Jetzt wird meine EM Rente nicht voll angerechnet.... Im Sozialamt ist das andes. Wird alles angerechnet.
Ich weiß eigentlich brauch ich mir keine Gedanken machen weil mein Zustand ist leider aufgrund der Schädigung schlechter geworden aber das wird man u. U. Erstmal durchsetzen müssen.
... Hab mir jetzt paar Sachen durchgelesen..
Das neue Gesetz hat leider einige Nachteile... Alleine wenn ich mir den Wegfall von Erholung, der BBB und jetzt sah ich es gibt keinerlei Bestattung Hilfe mehr wenn man als geschädigter nicht an einer Schädigung folge stirbt.... Ich glaube die wissen nicht dass man an ptbs nicht sterben kann und woran man sterben kann wie Diabetes das wurde bisher nicht als Folge anerkannt....
Ich denke nicht wenn man einen Suizid begeht dass man dann Kosten für eine Beerdigung bekommt.... Aber genau das wäre z b. Bei Depressionen in Folge von ptbs etc der Punkt...
Da sollte dringend nachgebessert werden.
Aber offensichtlich spart man sich eine Menge Geld mit dem allen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann leider meinen Beitrag nicht mehr ändern.... Das mit der Bestattung steht auf Seite 39.
(6) Stirbt eine rentenberechtigte Beschädigte
oder ein rentenberechtigter Beschädigter, ohne dass
der Tod Schädigungsfolge ist, so hat diejenige
Person, die die Bestattung veranlasst hat, einen An-
spruch auf Übernahme der Kosten der Bestattung
bis zur Höhe von 920 Euro. Lagen die Bestattungs-
kosten unter 920 Euro, so wird der Überschuss als
Bestattungsgeld gezahlt. Absatz 4 Satz 3 und 4 gilt
entsprechend......
Bissl krass... Bestattung die billigste kostet 3500 Euro.
Oder ist damit nur dee Sarg und die Feuer Bestattung gemeint?
Die kostet bei uns auch schon 1000.
Weiß das weil ich gerade überlege eine Sterbegeld Vorsorge ab zu schließen.
 
Das Problem ist die Behörde kündigte bei einigen Gutachten an für das nächste Jahr. Ich sehe da einige gravierende Probleme auf uns alle zukommen. Was bringt eine 25 Prozent Erhöhung wenn zum einen die BBB weg fällt sind 10 Grad der Schädigung und wmgl eine neue Einstufung die einem dann womöglich keine 50 gds mehr bewilligt.

Gutachten die vor dem 1.1.2024 erfolgen, werden nach dem OEG, BVG gemacht. Die 25% erhöhung gibt es auf die zum 31.12.2023 festgestellten Leistungen, wenn du da allso schädigungsbedingte Beeinträchtigungen von 40 hast und eine erhöhung von 10 wegen BBB und entsprechend des GdS von 50 z.B. Grundrente, Ausgleichsrente, BSA von € 1.000,-- (nur zur Anschauung genommen) bekommst du ab dem 1.1.2024 € 1.250,-- nach § 144 SGB XIV ausbezahlt, sowie evtl. weitere Bezüge nach dem BVG, soweit sie schon genehmigt worden sind oder ein Weiterbewilligungsantrag vorliegt. Diese allerdings nur wenn es nach neuen Recht zu verschlechterungen kommt, sonst wird alles weitere nach dem SGB XIV bewilligt.

Soweit du die Geldleistungen nach § 144 SGB XIV nimmst, würdest du wenn eine Neufestsetzung nach § 149 SGB XIV kommt, nach den Kapitel 1 - 23 die Leistungen beziehen. Eine Neufeststetzung kann allerdings nur erfolgen wenn sich dein GdS verändert. Allternativ hast du ein Wahlrecht, alle Leistungen nach den 1-22 Kapiteln des SGB XIV zu bekommen, dann wird dein GdS rechtverbindlich, auch mit der erhöhung von 10 übernommen. Damit würdes du bei einem GdS von 50 € 800,-- bekommen und BSA nach dem Kapitel 10, wo da es ja nicht mehr die erhöhung durch berufliche Betroffenheit gibt, diese auch nicht mehr abgezogen werden dürfte.

Soweit ich es sehe, ist eine Neufesetztsetzung nach dem SGB X, im SGB XIV bis ins hohe Alter möglich, soweit sich die Voraussetzungen ändern, automatisch dürfte damit nicht die erhöhung der beruflichen Betroffenheit wegfallen. Unter welchen Voraussetzungen ein Wegfall möglich ist, sollte ggf. Rechtsanwaltlich geklärt werden, zumal es hier mal eben um € 400,-- gehen kann.

Was ist eigentlich nach dem neuen Gesetz wenn man keine 50 gds mehr hat? Wie sieht es mit bsa aus? Ausgleich Rente gibt's noch oder auch weg?

Nach dem kapitel 10 SGB XIV bekommst du ab einem GdS von 30, soweit berufliche Betroffenheit festgestellt worden ist und Reha ohne Aussicht, auch BSA. Die Ausgleichsrente ist in der Entschädigungszahlung mit enthalten.
Deshalb wurden diese Betragmäßig erhöht. Dabei wurde allerdings immer nur GdS alt 50 zu GdS neu 50 gegenübergestellt und nicht, wie es wenn doch die BBB weggelassen wird, ja möglich ist, GdS 50 zu GdS neu 40. Wobei eben die BBB soweit BSA bewilligt wird, dort ja sonst gegengerechnet wird, ob es damit allerdings zu gleich hohen Beträgen kommt kann ich nicht sagen.

Was mich interessieren würde ab wann genau gibt's keinen Erholungsurlaub mehr?
Ich habe den regelmäßig beantragt und auch bewilligt bekommen

Soweit du Erholungsurlaub vor dem 01.01.2024 beantragt hast, wird es nach dem BVG beschieden. Wenn du bis jetzt laufenden Erholungsurlaub genehmigt bekommen hast, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, warum du diesen soweit er Fristgerecht vor dem 1.1.2024 beantragt worden ist, nicht auch noch genehmigt bekommst. Danach fällt er allerdings weg, insoweit kann geprüft werden, ob es noch andere Bedarfe gibt, die lieber noch vorher beantragt werden sollten.

Soweit erstmal. Rest folgt.
 
Bestattergebühr liegt bei locker 2300 und der Sarg für die Feuer Bestattung liegt bei 1000 und Urne mindestens 200.
Wären wir bei locker 3500.
Wird im Normalfall selbst bei der anonymen Bestattung nicht reichen.
Das war die günstigste Variante.
Da kommt man ja selbst wenn man schädigungsbedingt stirbt mit den 1800 nicht hin....
 
Danke logig für das erklären.
Ich lese von keiner BBB mehr ergo fällt es wohl weg ab 1.1.24 und damit hat man automatisch 10 gds weniger. Zumindest verstehe ich das so.
Das mit der wahlfreiheit muss ich mir noch mal anschauen. Hab ich noch net verstanden.
Ich habe auch was gelesen dass es nach paragr. 26 oder 27 Hilfe das 8.fache von regelbedarf 1 gibt. Wie soll man das verstehen? Einmalig und dann nix mehr? Mir fehlt der Paragraph mit der Hilfe im Haushalt steht nur für Hinterbliebene....
Auch Hilfe in besonderen Lebenslagen gibts auch nicht mehr.... Zumindest hab ich nix gefunden.
Die KFZ Hilfe hab ich gefunden.
Genaue Höhen von Beträgen hab ich gar nix gefunden.
BSA wäre wirklich interessant wie der zukünftig berechnet wird.
Man kann nur hoffen, dass man durch schlechte Begutachtungen nicht auch dort noch sich verschlechterte Leistung erhält.
Man möchte endlich keine Kämpfe mehr.... Einfach nur Ruhe. Man sollte einen GDS einführen sobald man mit den Ämtern sich streiten muss...
 

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