Hawekeye: ja der Schutz nach dem BVG, dass ab dem 55 Lebensjahr keine Verbesserungen mehr eingreten sind, sich der GdS nicht mehr senken darf, ist nach dem Entwurf nicht übernommen worden. Da allerdings mit dem Regeierungsentwurf wenigstens eine alle 5 Jahre durchzuführende Begutachtung weggefallen ist, dürfte eine Überprüfung nur noch nach dem SGB X erfolgen. Wie es bis jetzt im BVG war, weiß ich leider nicht. Die Wiederaufnahme ab dem 55 LJ ist auch von den Verbänden in Ihren Eckpunkten aufgenommen worden. Am Montag den 04.11.2019 erfolgt die öffentliche Anhörung der Sachverständigen. Bei Intresse kann diese über die Mediathek vom Bundestag gesehen werden. Es bleibt zu hoffen, dass es dann noch weitere positive Nachbesserungen des Entwurfes geben wird. am 07.11.2019 soll über das Gesetz im Bundestag abgestimmt werden.
Habe mir schon vorgestellt, wie es ist mit 90 Jahren zum Gutachten eingeladen zu werden, hoffe aber, dass die Regelung ab dem 55 LJ auch nach dem neuen Gesetzt angewand wird und nicht unnötig Belastende Begutachtungen vorzunehmen.
Vermisst: Wurde dir mitgeteilt auf welcher Grundlage du begutachtet werden sollst? Vielleicht gibt es damit eine möglichkeit die Begutachtung zu umgehen. Solltest du bereits 55 Jahre alt sein, dürfte das Versorungsamt dich nicht mehr besser Begutachten. Soweit dies nicht der Fall ist und anhaltspunkte vorliegen, dass sich dein Zustand verändert hat, bewürchte ich dass, das Versorungsamt dies auch überprüfen lassen kann. Nun ist "anhaltspunkte" ein dehnbarer Begriff ist. So wie du sagst, sind allerdings Verschlechterungen eingetretten, solten diese auch der Gutachter sehen würdest du auch einen entsprechend höheren GdS bekommen. Da die Gutachter vom Versorgungsamt ja so ihre eigene Meinung haben und sich nicht unbedingt an die Rechtssprechung zu sozialen Anpassungsschwirkkeiten halten, kannst du versuchen entsprechend gut zu versuchen, dass alles von deinen Ärzten klar gemacht wird. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass alles nach Aktenlage überrprüft wird und nur wenn diese eine Verbesserung ergibt, eine Persönliche Begutachtung vorgenommen wird. Bis Frühjahr ist ja glücklicherweise noch etwas Zeit.
Gibt es eine Möglichkeit, dass du dich noch mal bei deinem damaligen Rechtsanwalt ergüntigst, welche mglichkeit es gibt, dass jetzt nicht wieder abweichend der Ansichten über die Klage, der GdS festgesetzt wird?
Leider wird immer wieder übersehen, welche Belastung und Gefahr der Retraumatisierung bei erneuten Begutachtungen besteht und das es grade damit auch zu einen höheren GdS führen kann. Zumal damit auch immer wieder die Gefahr besteht , wieder in ein Aufwändiges Rechtsverfahren gehen zu müssen. Da wäre es einfach besser, wenn wirklich nur begutachtet wird, wenn berechtigte Anhaltspunkte vorliegen, dass es zu einer Verbesserung gekommen ist. Da würde es aus meiner Sicht reichen, entsprechende Unterlagen von den Behandenden Ärzten / Psychotherapeutin geben zu lassen und im Zweifel von einer Begutachtung abzusehen, wenn danach es sogar zu Verschlechterungen gekommen ist und von dir keine Begutachtungen zur ggf. erhöhung des GdS gewünscht wird.
Aberr vielleicht kennt sich ja hier noch jemand mit Nachbegutachtungen aus.
Nachtrag: Habe mal nachgelesen, also so leicht soll es nicht sein, dass der GdS auf Grund einer Verbesserung veringert. Grade wenn schon 10 Jahren alles gleichgeblieben ist und bereits ein Gerichtsgutachten vorhanden ist. Habe ich allerdings nur im Forum für UV-Opfer gelesen, kann ich also auch verkehrt verstanden haben.
Habe mir schon vorgestellt, wie es ist mit 90 Jahren zum Gutachten eingeladen zu werden, hoffe aber, dass die Regelung ab dem 55 LJ auch nach dem neuen Gesetzt angewand wird und nicht unnötig Belastende Begutachtungen vorzunehmen.
Vermisst: Wurde dir mitgeteilt auf welcher Grundlage du begutachtet werden sollst? Vielleicht gibt es damit eine möglichkeit die Begutachtung zu umgehen. Solltest du bereits 55 Jahre alt sein, dürfte das Versorungsamt dich nicht mehr besser Begutachten. Soweit dies nicht der Fall ist und anhaltspunkte vorliegen, dass sich dein Zustand verändert hat, bewürchte ich dass, das Versorungsamt dies auch überprüfen lassen kann. Nun ist "anhaltspunkte" ein dehnbarer Begriff ist. So wie du sagst, sind allerdings Verschlechterungen eingetretten, solten diese auch der Gutachter sehen würdest du auch einen entsprechend höheren GdS bekommen. Da die Gutachter vom Versorgungsamt ja so ihre eigene Meinung haben und sich nicht unbedingt an die Rechtssprechung zu sozialen Anpassungsschwirkkeiten halten, kannst du versuchen entsprechend gut zu versuchen, dass alles von deinen Ärzten klar gemacht wird. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass alles nach Aktenlage überrprüft wird und nur wenn diese eine Verbesserung ergibt, eine Persönliche Begutachtung vorgenommen wird. Bis Frühjahr ist ja glücklicherweise noch etwas Zeit.
Gibt es eine Möglichkeit, dass du dich noch mal bei deinem damaligen Rechtsanwalt ergüntigst, welche mglichkeit es gibt, dass jetzt nicht wieder abweichend der Ansichten über die Klage, der GdS festgesetzt wird?
Leider wird immer wieder übersehen, welche Belastung und Gefahr der Retraumatisierung bei erneuten Begutachtungen besteht und das es grade damit auch zu einen höheren GdS führen kann. Zumal damit auch immer wieder die Gefahr besteht , wieder in ein Aufwändiges Rechtsverfahren gehen zu müssen. Da wäre es einfach besser, wenn wirklich nur begutachtet wird, wenn berechtigte Anhaltspunkte vorliegen, dass es zu einer Verbesserung gekommen ist. Da würde es aus meiner Sicht reichen, entsprechende Unterlagen von den Behandenden Ärzten / Psychotherapeutin geben zu lassen und im Zweifel von einer Begutachtung abzusehen, wenn danach es sogar zu Verschlechterungen gekommen ist und von dir keine Begutachtungen zur ggf. erhöhung des GdS gewünscht wird.
Aberr vielleicht kennt sich ja hier noch jemand mit Nachbegutachtungen aus.
Nachtrag: Habe mal nachgelesen, also so leicht soll es nicht sein, dass der GdS auf Grund einer Verbesserung veringert. Grade wenn schon 10 Jahren alles gleichgeblieben ist und bereits ein Gerichtsgutachten vorhanden ist. Habe ich allerdings nur im Forum für UV-Opfer gelesen, kann ich also auch verkehrt verstanden haben.
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