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Nebenkostenabrechnung 2022 kein Brief erhalten.

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
wann
also bis zum 31.12. kann man die Nebenkosten an den Mieter übermitteln,
danach hat der Vermieter keinerlei Ansprüche mehr.
Interessant wäre allerdings was ist, wenn der Mieter was zurück bekommen würde....
ob das dann auch verfällt, wenn er die NK-Abrechnung nicht macht?
habe gerade nachgesehen, die Ansprüche des Mieters verfallen, im Gegensatz zu den Ansprüchen des Vermieters, nicht.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
ist - weil wie soll der Mieter an Sylvester um 16 Uhr Rechtsbeistand finden, falls etwas nicht stimmig ist?
@CrystalX
eigentlich gilt für alle sich (Rechts-)Geschäfte/Eingänge etc. anschließenden Fristen
immer der Poststempel bzw. eben die Datierung des "Eröffnungsschreibens", je nachdem.
Der Punkt, an dem das dann zugestellt wird, ist meist sekundär, nicht immer,
aber meistens. Das gilt nicht nur für Mietsachen. Weil die Übergabe etc. ja oft nicht nachvollziehbar ist. Es gibt nicht umsonst Zeitbriefkästen, die dann zumachen, wenn Frist erreicht ist oder auch Einschreiben, wo das alles genau vermerkt wird, aber der Versender kann die Frist komplett ausnutzen, das Rechtsgeschäft muss nicht bis zur Abgabefrist abgeschlossen sein;

insofern: wenn eine Frist Tag X ist, bedeutet das nicht, dass man keine Chance mehr hat, darauf zu reagieren, nur weil es auch am Tag X gemacht worden ist.
Hier: 12 Monate Widerspruchsfrist gegen Abrechnungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 127459

Gast
Also um es nun ganz genau auszuklabüstern:

Eine Nebenkostenabrechnung in der Regel beginnt am 01.01. und endet am 31.12. - lt. Gesetz hat der Vermieter Sorge zu tragen, dass diese innerhalb von 12 Monaten beim Mieter eingeht, auch wenn z.B. ein Abrechnungspartner geschludert hat muss diese Frist eingehalten werden.
Fällt der 31.12. auf einen Samstag/Sonntag gilt der nächstmögliche Werktag, danach ist Sense.

Es gibt div. Urteile über die Sylvesterzustellung - ist halt immer die Frage ob es sich lohnt den Krieg anzuzetteln. Kommt natürlich auch auf den Richter an ;-) - in meinem speziellen Fall wurde ich ja viele Jahre um mein Guthaben betrogen und erst wo Kleinstbeträge im Minus waren, kamen Abrechnungen - von daher war ich in Bezug Gericht ganz entspannt.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Abrechnungspartner geschludert hat muss diese Frist eingehalten werden.
Fällt der 31.12. auf einen Samstag/Sonntag gilt der nächstmögliche Werktag, danach ist Sense.

Es gibt div. Urteile über die Sylvesterzustellung - ist halt immer die Frage ob es sich lohnt den Krieg anzuzetteln. Kommt natürlich auch auf den Richter an ;-)
hmh,
also eigentlich nicht.
am 31.12. muss der Mieter die Abrechnung nachweislich in Händen halten, egal, ob 7, 16 oder 23:59 Uhr.
Und dann beginnen 12 Monate Widerspruchsfrist.
Was bringt das dem Mieter, wenn die Abrechnung im Mai, August oder November kommt? Ist alles dasselbe wie der 31.12., 23:59 Uhr.

und dein Guthaben ist nur verloren gewesen, weil du dich nicht gerührt hast :)
 
M

Markaros

Gast
Generell mal: Zahlen eigentlich in Wohnsiedlungen die Wenigverbraucher für die Vielverbraucher mit (passt ja irgendwie zum Thema)?
Mir kommts langsam seltsam vor, dass Leute, die heizen wie hulle, nie eine Nachzahlung leisten müssen, während die, die sparen, wo sie nur können, ständig zur Kasse gebeten werden....
Zahlen wir für die anderen etwa mit??
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
das kann schon sein,
das hängt davon ab, welcher Schlüssel angewendet wird;
ist die Vorauszahlung/der Sockel betrag immer 30% vom Gesamtverbrauch des ganzen Hauses und der eigentliche Verbrauch sind die restlichen 70%,
steht man als Wenigverbraucher natürlich besser da, als wenn der Sockelbetrag 50% ist und dann nur noch 50% nach individuellen Verbrauch abgerechnet werden.
Gibt auch 20/80...
das steht in deinem Mietvertrag bzw. dein Vermieter kann dir das sagen, denn der Schlüssel wird bei der Eigentümerversammlung festgelegt.
Bei manchen Häusern, in denen noch heizende Leitungen durchgehen (simpel ausgedrückt), müssen manche Wohnungen nie heizen, denn wenn der Nachbar aufdreht, die Wärme auf dem Weg zu diesem auch die eigene Wohnung heizt.
 

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