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Nebenkostenabrechnung und Bautrockner

Raphaela

Mitglied
Wir wohnen zur Miete, und letztes Jahr beim Hochwasser lief der Keller voll. Die Miete haben alle Parteien erst um 25 Prozent gemindert und jetzt nur noch um 5, da "nur" noch die Kellerabteile unbenutzbar sind.

So weit ok. Bisher kostete der Hausstrom pro Partei etwa 7 Euro jährlich, jetzt aber über 30. Den Grund sehen wir in den monatelang laufenden Bautrocknern, die natürlich vorrangig eingesetzt wurden, um das Eigentum der VM zu schützen, damit also im Keller nichts schimmelt.

Das zu bezahlen sehen wir aber nicht ein, da wir auch in Eigenleistung ohne Hilfe der VM und zudem unentgeltlich den Schlamm entfernt haben, musste ja gemacht werden, bevor er hart wird, auch wenn die VM nicht erreichbar waren (sie waren privat selbst betroffen).

Was können wir tun?
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
.
Vermutlich meint sie 7 € bzw. jetzt 30 € pro m²
Ich verstehe 7€ pro Monat für Flurlicht, Treppenhaus, etc. Nun 30€ pro Monat für jeden da lange die Bauteockner liefen. Also statt pro Jahr 12x7=84€ nun 12x30=360€. Macht 276€ Differenz, für jede Partei im Haus.

Liebe TE, natürlich müsst ihr das nicht zahlen. Instandhaltung und Renovierung (=Werterhalt) gehen auf die Kappe des Eigentümers. Modernisierung (Bäder, Isolierung, etc. ) steigern den Wohnwert und dürfen auf die Mieter umgelegt werden.
Bei der Ablesung des Stromzählers hat wohl jemand die Abrechnung ohne die Info gemacht. Widerspruch einreichen, Korrektur verlangen.
 
B

Beinahemitternacht

Gast
Also wegen 23€ würde ich keinen Aufstand machen und die einfach selber bezahlen. Sofern ich sie überhaupt bemerkt hätte.

Mag sein das du die nicht zahlen musst, aber sind es dir die 23€ wirklich wert, ein eventuell gutes Verhältnis zum Vermieter zu belasten? Wenn du nicht fünfe gerade sein lassen kannst, braucht er das ja auch nicht zu tun und drückt dir dann zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt immer die maximale Mieterhöhung rein oder ist absolut unflexibel, falls du mal zu spät dran bist mit Zahlungen.
 
G

Gelöscht 55573

Gast
Den Strom für die Bautrocknung zahlt an sich der Gebäudeversicherer des Vermieters, nicht der Mieter.
Seid ihr sicher, dass die Erhöhung durch die Bautrockner entstanden ist?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hochwasserschäden sind oft in Versicherungen ausgenommen. Demnach müssten Folgeschäden auch ausgenommen sein, sonst macht die Ausnahme ja keinen Sinn.
Dem Mieter steht eine Minderung zu, wenn der vertragsgemäße Gebrauch nicht erfolgen kann. Vertragspartner ist nicht das Unwetter - sondern der Vermieter.

Immerhin könnte er die Mieter ja auch fragen, ob sie das Wasser nicht behalten wollen.

Der Schaden kann meiner Meinung nicht auseinandergepflückt werden.
Man stelle sich vor, im Sturm fliegt das Dach weg - und die Mieter sollen den Strom für den Kran bezahlen aber die Pfannen nicht? Macht keinen Sinn....
 

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