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Nachbarkrieg

Täglich Lärmprotokoll führen - wann, welche Art von Lärm, wie lange
Möglichst Zeugen unterschreiben lassen, die bei Dir zu Besuch sind und einzelne Lärmsituationen bestätigen können.
wöchentlich oder 14tägig das Lärmprotokoll dem Vermieter schicken mit der Aufforderung, Abhilfe zu schaffen

Selbst keinen Lärm verursachen. Auch sonst Dir nichts zu Schulden kommen lassen. Vor allem nicht zu Beleidigungen hinreißen lassen. Balkon so reinigen, daß darunter nichts nass wird. Das geht.

Du kannst außerdem das Schiedsamt einschalten. Das kümmert sich um Nachbarstreitogkeiten.. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau lädt beide Parteien zu sich ein. Beide Parteien müssen erscheinen, sonst droht ein Bußgeld. Und dann erfolgt eine moderierte Aussprache in der jede Seite sich äußern kann und es wird versucht eine Einigung zu erzielen und Veränderungen zu treffen, welche Regeln einzuhalten sind. Die für Dich zuständige Schiedsperson des Schiedamtes kannst Du beim Amtsgericht erfragen.
 

Hallo bird on the wire,

schau mal hier: Nachbarkrieg. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Problem ist ich habe die Wohnung neu bezogen mit ausnahme..Kann da erstmal nicht weg ..fange August sn zu arbeiten aber brauche noch bis die Umschulubg fertig ist soziale hilfe
Aber schön zu hören das ich nicht ganz alleine bin

Warum machen die das ? Was war der Grund deines Freundes

Die Tipps von bird on the wire halte ich für sehr wertvoll. Ich wusste nicht, dass es öffentliche Schiedsgerichte gibt. Du solltest in der Tat nichts Vorwerfbares machen. Wir verstehe deine Situation.

Kontaktpolizisten machen übrigens keine normale Polizei-Arbeit, sie sind bei uns beauftragt, um in den Stadtteilen selbst präventiv zu handeln und Menschen zu schützen, und reden mit den Verletzern, und warnen diese, bevor etwas passiert oder sich etwas wiederholt.

Du bekommst jetzt und auch während der Umschulung öffentliche Leistungen und die Miete wird vom Staat bezahlt, richtig?

Sollte das zutreffen, dann Nochmal:
Auch wenn du die Wohnung mit Ausnahmeregelung von einem öffentlichen Sozialträger bekommen hast
, ich vermute Jobcenter,
kannst du die Wohnung wechseln, ohne öffentliche Leistungen wie Mietzahlung auch in der Höhe zu verlieren! Auch nicht als Ausnahmefall.

Übrigens: Gibt es bei euch eine öffentliche Rechtsberatung, die gibt es bei uns. Gleichzeitig zahlt der Staat Rechtsberatung je nach Ort, wenn jemand das selbst nicht kann.viekkeicht ist Schiedsgerichte die Bessere Lösung.

Denn:Bei einer solch m. E. der Beschreibung nach heftigen gravierenden Störung durch Nachbarn vor allem mit eigenem Kind, kannst du mit einem ausführlichen Attest trotz Ausnahmeregelung die Wohnung sehr wohl wechseln, wenn es nicht mehr auszuhalten ist, und die Miete wird dir auch weiterhin gezahlt.

Mein Kumpel bekam auch öffentliche Leistungen und wurde damals von einem Verein, die auf Sozialleistungen spezialisiert und kostenfrei waren , unterdtützt, wie er die Wohnung wechseln kann. Er blieb dann in der Wohnung.

So, ob Vermieter, Kontaktpolizist, öffentliche Rechtsberatung, Schiedsgerichte oder Wohnungswechsel etc. , du hast viele Möglichkeiten, und kannst schrittweise vorgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Täglich Lärmprotokoll führen - wann, welche Art von Lärm, wie lange
Möglichst Zeugen unterschreiben lassen, die bei Dir zu Besuch sind und einzelne Lärmsituationen bestätigen können.
wöchentlich oder 14tägig das Lärmprotokoll dem Vermieter schicken mit der Aufforderung, Abhilfe zu schaffen

Selbst keinen Lärm verursachen. Auch sonst Dir nichts zu Schulden kommen lassen. Vor allem nicht zu Beleidigungen hinreißen lassen. Balkon so reinigen, daß darunter nichts nass wird. Das geht.

Du kannst außerdem das Schiedsamt einschalten. Das kümmert sich um Nachbarstreitogkeiten.. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau lädt beide Parteien zu sich ein. Beide Parteien müssen erscheinen, sonst droht ein Bußgeld. Und dann erfolgt eine moderierte Aussprache in der jede Seite sich äußern kann und es wird versucht eine Einigung zu erzielen und Veränderungen zu treffen, welche Regeln einzuhalten sind. Die für Dich zuständige Schiedsperson des Schiedamtes kannst Du beim Amtsgericht erfragen.
Super danke
 
Die Tipps von bird on the wire halte ich für sehr wertvoll. Ich wusste nicht, dass es öffentliche Schiedsgerichte gibt. Du solltest in der Tat nichts Vorwerfbares machen. Wir verstehe deine Situation.

Kontaktpolizisten machen übrigens keine normale Polizei-Arbeit, sie sind bei uns beauftragt, um in den Stadtteilen selbst präventiv zu handeln und Menschen zu schützen, und reden mit den Verletzern, und warnen diese, bevor etwas passiert oder sich etwas wiederholt.

Du bekommst jetzt und auch während der Umschulung öffentliche Leistungen und die Miete wird vom Staat bezahlt, richtig?

Sollte das zutreffen, dann Nochmal:
Auch wenn du die Wohnung mit Ausnahmeregelung von einem öffentlichen Sozialträger bekommen hast
, ich vermute Jobcenter,
kannst du die Wohnung wechseln, ohne öffentliche Leistungen wie Mietzahlung auch in der Höhe zu verlieren! Auch nicht als Ausnahmefall.

Übrigens: Gibt es bei euch eine öffentliche Rechtsberatung, die gibt es bei uns. Gleichzeitig zahlt der Staat Rechtsberatung je nach Ort, wenn jemand das selbst nicht kann.viekkeicht ist Schiedsgerichte die Bessere Lösung.

Denn:Bei einer solch m. E. der Beschreibung nach heftigen gravierenden Störung durch Nachbarn vor allem mit eigenem Kind, kannst du mit einem ausführlichen Attest trotz Ausnahmeregelung die Wohnung sehr wohl wechseln, wenn es nicht mehr auszuhalten ist, und die Miete wird dir auch weiterhin gezahlt.

Mein Kumpel bekam auch öffentliche Leistungen und wurde damals von einem Verein, die auf Sozialleistungen spezialisiert und kostenfrei waren , unterdtützt, wie er die Wohnung wechseln kann. Er blieb dann in der Wohnung.

So, ob Vermieter, Kontaktpolizist, öffentliche Rechtsberatung, Schiedsgerichte oder Wohnungswechsel etc. , du hast viele Möglichkeiten, und kannst schrittweise vorgehen.
Das freut mich sehr zu hören .Danke vielmals.Werde mich schnell informieren.
 
Ohjee das hört dich wirklich schlimm an:/ vielleicht kann der Mieter Schutzverein da helfen oder schiedsmann.
 

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