S
Santino
Gast
Juristisch wird Musizieren definitiv nicht wie ein Baby behandelt. Ein Baby muss man ertragen, ja. Ein Haustier aber nicht. Und Musizieren vermutlich auch nicht uneingeschränkt.
Na ja, du solltest dich fragen: Wenn ein Nachbar sich derart störend verhält, dass es dich so belastet, dass du weinen musst, und wenn der dann nicht kompromissbereit ist, wie würdest du dich fühlen? Man ist halt nicht allein auf der Welt.
Letztlich steht dir der juristische Weg offen, wenn du dich durch die Beschwerden der Dame belästigt fühlst. Dann entscheidet ein Richter, wann und wie die Dame sich beschweren darf. Du darfst aber nicht vergessen, dass auch die Dame sich juristisch wehren kann. Dann entscheidet ein Richter, wann und wie oft du musizieren darfst. Das kann zu deinen Gunsten ausfallen, muss es aber nicht.
Je nach Bauweise, wenn das Musizieren bei der Dame derart laut hörbar ist (und offenbar auch andere Geräusche, wo auch immer sie herkommen mögen), sollte vielleicht auch der Vermieter von der Dame aufgefordert werden, eine bauliche Abhilfe zu schaffen (Lärmschutz). Vielleicht könntet ihr euch dahingehend sogar zusammentun. Dafür muss man aber halt kompromissbereit sein und zumindest etwas auf die andere Person zugehen.
Eine weitere Idee wäre, der Dame für die Stunde, die du am Tag musizierst, noise-cancelling-Kopfhörer zu spendieren, wenn du dich nicht zeitlich auf sie abstimmen kannst. Aber auch dafür muss man kompromissbereit sein.
Liebe Grüsse
Santino
Na ja, du solltest dich fragen: Wenn ein Nachbar sich derart störend verhält, dass es dich so belastet, dass du weinen musst, und wenn der dann nicht kompromissbereit ist, wie würdest du dich fühlen? Man ist halt nicht allein auf der Welt.
Letztlich steht dir der juristische Weg offen, wenn du dich durch die Beschwerden der Dame belästigt fühlst. Dann entscheidet ein Richter, wann und wie die Dame sich beschweren darf. Du darfst aber nicht vergessen, dass auch die Dame sich juristisch wehren kann. Dann entscheidet ein Richter, wann und wie oft du musizieren darfst. Das kann zu deinen Gunsten ausfallen, muss es aber nicht.
Je nach Bauweise, wenn das Musizieren bei der Dame derart laut hörbar ist (und offenbar auch andere Geräusche, wo auch immer sie herkommen mögen), sollte vielleicht auch der Vermieter von der Dame aufgefordert werden, eine bauliche Abhilfe zu schaffen (Lärmschutz). Vielleicht könntet ihr euch dahingehend sogar zusammentun. Dafür muss man aber halt kompromissbereit sein und zumindest etwas auf die andere Person zugehen.
Eine weitere Idee wäre, der Dame für die Stunde, die du am Tag musizierst, noise-cancelling-Kopfhörer zu spendieren, wenn du dich nicht zeitlich auf sie abstimmen kannst. Aber auch dafür muss man kompromissbereit sein.
Liebe Grüsse
Santino
Zuletzt bearbeitet: