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Mutter verstorben

G

Gast

Gast
Hallo, im Juni ist meine Mutter verstorben. Wir haben alles gut geregelt doch nun gehts los. Von 5 Kindern wollen 3 nicht bezahlen. Begründung *kein Geld* Ich habe mit meiner Schwester zusammen alles geregelt und schon ein Teil der Beisetzung bezahlt, nun muss noch ein Teil bezahlt werden.
Meine Mutter hatte keinerlei Rücklagen ,war in Insolvenz hat trotzallem weiter Schulden gemacht,wir haben darauf hin alle auf das Erbe verzichtet. Der eine Bruder begründet sein nicht zahlen wollen damit das er Jahre kein Kontakt hatte und die anderen sagen sie hätten kein Geld. Ich habe schon über 800 euro bezahlt und bin jetzt auch am Limit . Was kann ich machen , denn ich möchte nicht das das Beerdigunsinstitut sein Geld nicht bekommt.

Gruß ein Sohn
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Gast,
auch wenn es vielleicht hart klingt: Ich würde mich schlau machen, wie die rechtliche Lage ist und notfalls einen Anwalt einschalten. Manche Leute verstehen offenbar in Gelddingen nur diese Sprache.
Gruß, Werner
 

Indianerin

Mitglied
Hallo, im Juni ist meine Mutter verstorben. Wir haben alles gut geregelt doch nun gehts los. Von 5 Kindern wollen 3 nicht bezahlen. Begründung *kein Geld* Ich habe mit meiner Schwester zusammen alles geregelt und schon ein Teil der Beisetzung bezahlt, nun muss noch ein Teil bezahlt werden.
Meine Mutter hatte keinerlei Rücklagen ,war in Insolvenz hat trotzallem weiter Schulden gemacht,wir haben darauf hin alle auf das Erbe verzichtet. Der eine Bruder begründet sein nicht zahlen wollen damit das er Jahre kein Kontakt hatte und die anderen sagen sie hätten kein Geld. Ich habe schon über 800 euro bezahlt und bin jetzt auch am Limit . Was kann ich machen , denn ich möchte nicht das das Beerdigunsinstitut sein Geld nicht bekommt.

Gruß ein Sohn

Lieber Sohn!
Erstmal tut es mir sehr leid, daß Du Deine Mutter verloren hast! Wobei bei Euch Eure Trauer ja von den Streitigkeiten ums Geld aufgesogen wird. So passiert es in vielen Familien. Statt um die Mutter zu trauern, wird ums Geld gestritten. Dabei entzweien sich alle, weil gemeinsames Trauern sehr viel Nähe erzeugt, die für viele schwer auszuhalten ist.
Naja, meine Frage ist, habt ihr denn das Begräbnis den finanziellen Möglichkeiten Eurer Mutter angepaßt? Also ein Armenbegräbnis? Wer es dann anders will, wer ein Grab zum Trauern haben will, muß sich zusammentun und dies organisieren (und es bezahlen). Denn das Grab hilft den Hinterbliebenen - den Toten kann es ziemlich wurscht sein.
So seh ich das jedenfalls.
Ich wünsche Euch, daß Ihr nicht nur streitet, sondern auch trauert.
 
G

Gast

Gast
Das Gemeine an der Sache war ja das alle sich um die Beisetzung gekümmert haben , ich war mit der Auflösung der Wohnung und mit dem Papierkram der ganzen Inkasso - Büros beschäftigt und mit der Bank meiner Mutter. Meine Mutter hatte immer bestimmt Wünsche was ihre Beisetzung betraf. Die alle Kinder genau erfüllen wollten. Da meine Mutter es mit dem bezahlen nie so genau nahm habe ich verschiedene Sachen schon zu Lebzeiten auf mein Namen laufen lassen damit sie nicht noch mehr in ihre Schulden schlitterte .Dazu gehörte zum Beispiel die Miete der wohnung ,die GEZ und Telefon. Mir flatterte jetzt die Rechnung der Stadt für die Grabstätte ins Haus und die vom Bestatter. Meine Auslagen belaufen sich auf 2900 euro ca.. Insgesamt müsste jeder 560,00 € bezahlen. Ich bin über das Verhalten meiner Geschwister sehr erschüttert ,hatten ansonsten immer ein gutes Verhältnis, ausser die eine Ausnahme. Mir fehlen einfach die Worte.

Gruß ein Sohn
 
D

Dilloh

Gast
Um deine Frage zu beantworten:

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Summa summarum, ihr habt das Erbe fristgerecht ausgeschlagen und könnt nicht dafür zur Kasse gebeten werden.

ABER:
Fraglich ist nur wie es aussieht wenn ihr die Bestattung (nach den Vorstellungen der Mutter) selbst in Auftrag gegeben habt. Denn mit dem Ausschlagen des Erbes habt ihr möglicherweise auch das "Recht" verwirkt, die Bestattung nach euren Vorstellungen zu gestalten. Dann wärt ihr juristisch gesehen Auftraggeber. Habt ihr den Staat / die Gemeinde im Vorfeld über euer Vorhaben informiert oder steht diese Form der Bestattung im Testament der Mutter festgeschrieben, stehen die Chancen vielleicht etwas besser.

Eine Antwort auf diese Fragen kann dir wohl wirklich nur ein Anwalt geben.

Wenn alle potentiellen Kandidaten das Erbe fristgerecht ausgeschlagen haben, so wird der Staat zum Erben und zahlt auch die Bestattung.


Jetzt kommt der Knackpunkt: Wenn DU die Bestattung in Auftrag gegeben hast, bezahlst du sie auch. Dann hast du ja bestimmte Sonderwünsche (zwar im Namen deiner Mutter, aber letztendlich von dir) hinzugefügt.

Wenn der Staat die Bestattung in Auftrag gegeben hat, zahlt er.
 
G

Gast

Gast
Meine Mutter ist im Urlaub bei meinen Bruder verstorben. Wir haben nur ein Beerdigungsistitut beauftragt sie da abzuholen.

Wir konnten sie ja da nun nicht liegen lassen weil es an einem Freitag war und warten bis die Gemeinde am Montag wieder auf macht.

Das war dann allerdings auch das Teuerste, Überführung, Sarg, Urne, Einäscherung. Ein Grab gab es, die Bestattung hat dann ein anderes Bestattungsistitut gemacht. Allerdings musste an die Stadt dann auch noch wieder bezahlt werden .

eine Woche nach dem Tod meiner Mutter kamen meine Geschwister und haben die Wohnung ausgeräumt allerdings nur das was sie brauchen konnten, den Rest musste ich dann entsorgen.

Tja, und nun sitz ich hier und keiner will sich beteidigen .

Wenn das meine Mutter wüsste was hier passiert ,kopfschüttel.
 
D

Dilloh

Gast
Deine Geschwister hatten keinerlei rechtliche Handhabe die Wohnung auszuräumen, sie haben das Erbe ja abgelehnt. Erbmasse sind ja nicht nur Geld-, sondern auch Sachwerte.

Theoretisch, wenn du "frustriert genug" bist, könntest jetzt deine zahlungsunwilligen Geschwister damit bedrohen, sie an die Gemeinde zu verpfeifen, denn das was sie da in der Wohnung deiner Mutter betrieben haben ist nach Verzicht auf alle Erbansprüche nichts anderes als Einbruch + Diebstahl.

Ich kann mir nicht vorstellen dass irgendeine Gemeinde eine überschuldete Erbmasse fröhlich annimmt und dann auch noch zusieht wie die Nicht-Erben sich die Sahnestückchen noch rausnehmen.

Je nach dem wie viel das Zeug Wert ist sind deine Geschwister vielleicht mehr oder weniger bereit, sich an den entstandenen Kosten zu beteiligen...
 

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