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Muss ich den Termin beim Jobcenter trotz Arbeitsunfähigkeit wahrnehmen?

A

annika38

Gast
Ich brauche bitte um euren Rat, wie ich mich jetzt verhalten soll/muss!
Ich bin seit Montag für zwei Wochen von meiner Psychiaterin krankgeschrieben. Die AU habe ich am selben Tag an der Rezeption des Jobcenters abgegeben.

Letzte Woche habe ich für zwei Tage zur Probe gearbeitet und erhielt am Freitag eine Absage.
Heute morgen dachte ich mir, ich sollte vielleicht meiner Sachbearbeiterin in der Reha-Abteilung über die Absage informieren. Das Unternehmen, wo ich zur Probe gearbeitet habe, muss zwar einen Fragebogen fürs Jobcenter ausfüllen, aber das kann sicher noch mehrere Tage dauern.
Da ich vermutete, dass meiner Sachbearbeiterin meine momentane Arbeitsunfähigkeit noch nicht bekannt ist, informierte ich sie im Telefonat auch darüber. Sie wollte wissen, was ich denn habe. Ich antworterte, dass ich um ihr Verständnis bitte, ich aber am Telefon nicht darüber reden wolle.

Sie fragte, ob ich denn trotzdem die Einladung zu einem Gespräch am nächsten Montag wahrnehmen könne. Diese habe sie gestern rausgeschickt.Dann könnten wir über alles reden.
Ich sagte erst einmal vage zu, weil ich nicht wusste, wie ich mich verhalten soll.

Ich habe also für den 20.07. einen Termin beim Jobcenter, bin aber bis einschließlich 27.07. krankgeschrieben.
Bin ich verpflichtet, den Termin wahrzunehmen?

Liebe Grüße,
Annika
 

Nastra

Mitglied
Da hat, _cloudy_ recht, rufe da an, u sage bis wann du Krank geschrieben bist. Aber musst die Krankmeldung so schnell wie möglich dahin schicken. Sonst sperren sie dir Geld zu einem Gewissen Prozentsatz.
Dann geben sie dir am Tele auch neuen Termin. Aber wenn dir es dann noch nicht besser geht u weiter Krank geschrieben wirst, sofort wieder bescheid sagen, u alles ok.
 
G

Gast

Gast
Mir geht schon wieder die Hutschnur hoch, wenn ich lese, dass die Sachbearbeiterin wissen möchte, warum Du krank geschrieben bist.
Das geht die null, nix, gar nichts an. Sie darf auch gar nicht darüber befinden, ob Du dann einen Termin wahrnehmen könntest oder nicht.

Wenn Du krank geschrieben bist, kann es sein, dass Du bestimmte Dinge machen darfst, wenn sie Deinen Heilungsprozess nicht beeinträchtigen.
Ob da ein Termin beim Amt wirklich nicht beeinträchtigend ist, gerade, wenn man psychisch angeschlagen ist: Ich glaube nicht.

Wenn Du wirklich sicher sein willst, frag' Deinen Arzt, ob er Dir zur Wahrnehmung solcher Termine raten würde.
Ansonsten meldest Du Dich korrekt beim Amt krank, Bescheinigung hast Du ja und dann kann Dich niemand zwingen zu kommen oder Dir etwas kürzen.
 
A

annika38

Gast
Da hat, _cloudy_ recht, rufe da an, u sage bis wann du Krank geschrieben bist. Aber musst die Krankmeldung so schnell wie möglich dahin schicken. Sonst sperren sie dir Geld zu einem Gewissen Prozentsatz.
Dann geben sie dir am Tele auch neuen Termin. Aber wenn dir es dann noch nicht besser geht u weiter Krank geschrieben wirst, sofort wieder bescheid sagen, u alles ok.
Ich habe die Krankmeldung schon am ersten Tag meiner Arbeitsunfähigkeit an der Rezeption des Jobcenters abgegeben.
Ist das ausreichend?
Dann müsste ich meine Sachbearbeiterin nur noch mal anrufen und den Termin für Montag absagen, oder?
 
G

Gelöscht 47471

Gast
Die AU habe ich am selben Tag an der Rezeption des Jobcenters abgegeben.

Sie fragte, ob ich denn trotzdem die Einladung zu einem Gespräch am nächsten Montag wahrnehmen könne. Diese habe sie gestern rausgeschickt.Dann könnten wir über alles reden.
Zunächst einmal ist es ratsam wirklich Nichts beim Jobcenter abzugeben, ohne sich dies von der annehmenden Stelle bestätigen zu lassen.
Es kann immer mal etwas verschwinden und der Dumme bist dann ausschließlich Du.

Zum Anderen ist die Einladung zum Gespräch eine Gelegenheit mit dem Sachbearbeiter Deine Situation zu besprechen und die solltest Du einfach wahrnehmen wenn es Dir nicht wirklich vollkommen unmöglich ist .... ob Du nun im konkreten Fall dazu verpflichtet bist oder nicht, das sollte Dich nicht weiter interessieren.... es wäre ja ohnehin nur eine kurze Verschiebung des anstehenden Termins.

In dem Verhältnis zwischen Dir und dem Jobcenter geht es lediglich darum alles erdenkliche in Bewegung zu setzen, um Deine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu vermindern.
Und für das Jobcenter ist es wichtig abzuklären, ob Du über kurz oder lang überhaupt einen Erwerbsarbeitsplatz annehmen können wirst ..... denn wenn Du absehbar auf längere Zeit nicht arbeitsfähig sein wirst, dann versucht das Jobcenter über den medizinischen Dienst dafür zu sorgen, dass es für Dich, also auch für die Zahlung von Leistungen, nicht mehr zuständig ist.

Nachdem Du nun schon zugesagt hast, würde ich die Chance einfach nutzen.
Vielleicht nimmst Du ja einen guten Freund mit, wenn Du Dich dann besser fühlst.
 

_cloudy_

Urgestein
Annika, ich rate dir auf jeden Fall ab, hinzugehen.

Ich nehme mal an, das es sich um eine psychische Erkrankung wie Depressionen handelt bei deiner Krankmeldung.

Würdest du hingehen, kann es heißen "na so krank kommen Sie mir aber nicht vor", es kann sein, dass die SB dich beäugt, wie denn so ein Depressiver sich benimmt.

Wenns ganz blöd läuft schickt sie dich vielleicht danach zu einem Vertrauensarzt, weil sie der Meinung ist, dir fehlt nichts.


Ich würde auf keinen Fall dahingehen.
 
G

Gast

Gast
Aus eigener Erfahrung rate ich Dir, nicht nur anzurufen, sondern sowas auch immer schriftlich zu machen und den Empfang bestätigen zu lassen. Dann hast Du auf jeden Fall was in der Hand.

Ja, und krankgeschrieben ist krankgeschrieben. Du bist arbeitsunfähig, der genaue Grund geht einen Arbeitgeber und auch das Jobcenter nichts an.

Ich würde von daher den Termin absagen.
 
A

annika38

Gast
Danke für eure Antworten.

Ich habe zwischenzeitlich mal im Internet recherchiert.

Es sieht wohl so aus, dass ich den Termin wahrnehmen muss. Ich müsste sonst eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" erbringen, die ich aber kaum bekommen werde, da ich nicht bettlägerig erkrankt bin oder eine ansteckende Erkrankung habe.

Könnt ihr mir denn sagen, ob ich während Arbeitsunfähigkeit Termine für Vorstellungsgespräche wahrnehmen muss?
Ich hätte gestern ein Vorstellungsgespräch gehabt, das ich aber am Montag wegen der AU abgesagt habe. Hätte ja auch wenig Sinn gemacht, wenn ich hingegangen wäre und sie ein zeitnahes Probearbeiten verlangt hätten. Hätte ich dann sagen sollen, dass ich erst mal wieder arbeitsfähig werden muss?

Im Moment geht es mir psychisch schlecht, weil ich von meiner Sachbearbeiterin mit unangemessenen Vermittlungsvorschlägen bombardiert werde.
Ich habe meine Weiterbildung zur Betreuungskraft gemacht, um demenzkranke sowie pflegebedürftige ältere Menschen zu betreuen.
Meine Sachbearbeiterin schickt mir aber ständig Stellenangebote für Einrichtungen für geistig und psychisch Behinderte. Das traue ich mir aber nicht zu, da ich selbt psychisch nicht so stabil bin.
Auch habe ich schon Stellenangebote bekommen, wo man für mobile Hilfsdienste Haushalte reinigen muss.

Ich hoffe, ich kann es dann im Gespräch mit ihr am Montag klären.
 
C

chrismas

Gast
Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung benötigst du nur, wenn explizit danach verlangt wird und dieses geht aus dem Schreiben des Amtes hervor, ob eine solche vorzulegen ist oder nicht! Dabei allerdings darauf achten, dass diese nur verlangt werden kann, wenn in aller Regelmäßigkeit es zu einer AU kommt, so bald du einen Termin hast.

Ansonsten gilt eine AU wie alles andere als Entschuldigung für das nicht wahrnehmen eines Termines, aber mal ehrlich, wenn du von deiner Psychiaterin krank geschrieben wurdest, wurde ich eher darauf achten, wie deine Tagesform an jenem Tage ist und dann entscheiden, ob du den Termin wahr nimmst oder nicht. Ich würde an deiner Stelle aber explizit darauf hinweisen, dass du nichts derzeit unterschreiben wirst, weil du es nicht verstehst, was da von dir verlangt wird.
 

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