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annika38
Gast
Ich brauche bitte um euren Rat, wie ich mich jetzt verhalten soll/muss!
Ich bin seit Montag für zwei Wochen von meiner Psychiaterin krankgeschrieben. Die AU habe ich am selben Tag an der Rezeption des Jobcenters abgegeben.
Letzte Woche habe ich für zwei Tage zur Probe gearbeitet und erhielt am Freitag eine Absage.
Heute morgen dachte ich mir, ich sollte vielleicht meiner Sachbearbeiterin in der Reha-Abteilung über die Absage informieren. Das Unternehmen, wo ich zur Probe gearbeitet habe, muss zwar einen Fragebogen fürs Jobcenter ausfüllen, aber das kann sicher noch mehrere Tage dauern.
Da ich vermutete, dass meiner Sachbearbeiterin meine momentane Arbeitsunfähigkeit noch nicht bekannt ist, informierte ich sie im Telefonat auch darüber. Sie wollte wissen, was ich denn habe. Ich antworterte, dass ich um ihr Verständnis bitte, ich aber am Telefon nicht darüber reden wolle.
Sie fragte, ob ich denn trotzdem die Einladung zu einem Gespräch am nächsten Montag wahrnehmen könne. Diese habe sie gestern rausgeschickt.Dann könnten wir über alles reden.
Ich sagte erst einmal vage zu, weil ich nicht wusste, wie ich mich verhalten soll.
Ich habe also für den 20.07. einen Termin beim Jobcenter, bin aber bis einschließlich 27.07. krankgeschrieben.
Bin ich verpflichtet, den Termin wahrzunehmen?
Liebe Grüße,
Annika
Ich bin seit Montag für zwei Wochen von meiner Psychiaterin krankgeschrieben. Die AU habe ich am selben Tag an der Rezeption des Jobcenters abgegeben.
Letzte Woche habe ich für zwei Tage zur Probe gearbeitet und erhielt am Freitag eine Absage.
Heute morgen dachte ich mir, ich sollte vielleicht meiner Sachbearbeiterin in der Reha-Abteilung über die Absage informieren. Das Unternehmen, wo ich zur Probe gearbeitet habe, muss zwar einen Fragebogen fürs Jobcenter ausfüllen, aber das kann sicher noch mehrere Tage dauern.
Da ich vermutete, dass meiner Sachbearbeiterin meine momentane Arbeitsunfähigkeit noch nicht bekannt ist, informierte ich sie im Telefonat auch darüber. Sie wollte wissen, was ich denn habe. Ich antworterte, dass ich um ihr Verständnis bitte, ich aber am Telefon nicht darüber reden wolle.
Sie fragte, ob ich denn trotzdem die Einladung zu einem Gespräch am nächsten Montag wahrnehmen könne. Diese habe sie gestern rausgeschickt.Dann könnten wir über alles reden.
Ich sagte erst einmal vage zu, weil ich nicht wusste, wie ich mich verhalten soll.
Ich habe also für den 20.07. einen Termin beim Jobcenter, bin aber bis einschließlich 27.07. krankgeschrieben.
Bin ich verpflichtet, den Termin wahrzunehmen?
Liebe Grüße,
Annika