Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mobbing-kriege ich ein Attest vom Hausarzt?

*Bienchen*

Mitglied
Theoretisch schon,aber ich habe die Alternative noch nicht sicher,heißt noch keine 100% Zusage.Von daher bin ich auf mein Gehalt definitiv angewiesen noch mindestens bis Mitte Juli...
Würde ich Arbeitslosengeld bekommen wenn ich gekündigt werde?

Naja aber auch das muss nicht sein,bisher ist mein Lebenslauf lückenlos und ich musste noch nie zum Amt....
 

Mauii

Aktives Mitglied
Hallo,

also erstmal, worum geht es denn hier für Dich bei der Kündigungsfrage? Um Anspruch auf ALG I oder ALG II? Oder kämst Du finanziell auch erstmal anders über die Runden, so dass die Absicherung Deiner Ansprüche bei Kündigung gar nicht Dein Problem ist?

Wurde zu Beginn Deines Arbeitsverhältnisses eine Probezeit festgelegt? Wenn ja, kann Dir der Arbeitgeber mit einer Frist von zwei Wochen kündigen - und umgekehrt. Einen Kündigungsschutz hast Du noch nicht, denn der gilt erst ab 6 Monaten Arbeitsverhältnis. Somit kann der AG Dir natürlich auch während Du krank bist kündigen. Dies muss er während der Probezeit auch nicht zum 15. oder zum Monatsende tun, sondern es kann quasi an jedem beliebigen Tag erfolgen. Beispiel: Kündigt Dir Dein Arbeitgeber morgen (06.06.), dann würde das Arbeitsverhältnis am 20.06. enden.

Falls Du selbst kündigen möchtest, ist Mobbing am Arbeitsplatz tatsächlich ein möglicher Grund den Du beim Arbeitsamt darlegen kannst, damit dies auf eine Sperre Deines Arbeitslosengeldes verzichtet. Hierbei wäre sicher ein Attest Deines Arztes über die psychischen Folgen unter denen Du jetzt leidest sinnvoll. Du solltest zudem so glaubwürdig und fundiert wie möglich aufzeichnen was Dir an Deinem Arbeitsplatz im einzelnen in Sachen Mobbing wiederfahren ist (Mobbing-Tagebuch), um dies als Beweis beim Arbeitsamt einreichen zu können. Ich würde Dir raten Dich JETZT direkt an das Arbeitsamt zu wenden, Dein Problem zu schildern und zu erfragen wie Du weiter vorgehen sollst, bzw. welche Unterlagen etc man von Dir dort benötigt. Bevor Du selbst die Kündigung beim Arbeitgeber einreichst! Es wäre vielleicht auch gut wenn Du versuchst die Kündigung wenigstens noch bis mitte diesen Monats hinaus zu zögern, damit Du inklusive der 14-Tage Kündigungsfrist dann zumindest das ganze Juni-Gehalt bekämst.

Viel Glück!
 
Zuletzt bearbeitet:

*Bienchen*

Mitglied
Hallo,

also erstmal, worum geht es denn hier für Dich bei der Kündigungsfrage? Um Anspruch auf ALG I oder ALG II? Oder kämst Du finanziell auch erstmal anders über die Runden, so dass die Absicherung Deiner Ansprüche bei Kündigung gar nicht Dein Problem ist?

Wurde zu Beginn Deines Arbeitsverhältnisses eine Probezeit festgelegt? Wenn ja, kann Dir der Arbeitgeber mit einer Frist von zwei Wochen kündigen - und umgekehrt. Einen Kündigungsschutz hast Du noch nicht, denn der gilt erst ab 6 Monaten Arbeitsverhältnis. Somit kann der AG Dir natürlich auch während Du krank bist kündigen. Dies muss er während der Probezeit auch nicht zum 15. oder zum Monatsende tun, sondern es kann quasi an jedem beliebigen Tag erfolgen. Beispiel: Kündigt Dir Dein Arbeitgeber morgen (06.06.), dann würde das Arbeitsverhältnis am 20.06. enden.

Falls Du selbst kündigen möchtest, ist Mobbing am Arbeitsplatz tatsächlich ein möglicher Grund den Du beim Arbeitsamt darlegen kannst, damit dies auf eine Sperre Deines Arbeitslosengeldes verzichtet. Hierbei wäre sicher ein Attest Deines Arztes über die psychischen Folgen unter denen Du jetzt leidest sinnvoll. Du solltest zudem so glaubwürdig und fundiert wie möglich aufzeichnen was Dir an Deinem Arbeitsplatz im einzelnen in Sachen Mobbing wiederfahren ist (Mobbing-Tagebuch), um dies als Beweis beim Arbeitsamt einreichen zu können. Ich würde Dir raten Dich JETZT direkt an das Arbeitsamt zu wenden, Dein Problem zu schildern und zu erfragen wie Du weiter vorgehen sollst, bzw. welche Unterlagen etc man von Dir dort benötigt. Bevor Du selbst die Kündigung beim Arbeitgeber einreichst! Es wäre vielleicht auch gut wenn Du versuchst die Kündigung wenigstens noch bis mitte diesen Monats hinaus zu zögern, damit Du inklusive der 14-Tage Kündigungsfrist dann zumindest das ganze Juni-Gehalt bekämst.

Viel Glück!
Hallo,also....ich habe keinerlei Rücklagen.Ich bin auf das Geld also mehr als angewiesen.Mein Arbeitgeber ost kein Unmensch und hat mir auch gesagt,dass er weiß was er an mir hat(er war seinerzeit mehr als bemüht mich zu bekommen als Arbeitskraft.)
Trotzdem vertrau ich nicht auf sowas.
Das mit dem Junigehalt sollte nicht das Problem sein...denke ich.Die neue Sache die ich in Aussicht habe wäre zum 15.7. realistisch...Plan B existiert auch,das wäre zurück zum alten Arbeitgeber.Aber das erst zum August.

Deshalb war meine Frage,wenn mich der jetzige AG kündigen sollte,ob ich dann vom Amt Geld bekomme bis spätestens zum August.Ich würde dann nämlich nen kompletten Monat kein Geld haben.Und das geht einfach nicht.

Wenn ich kündige,im besten Fall Ende Juni,sobald ich sicher hätte dass Plan A klappt-müsste sich der AG dann aber an die 2 Wochen auch halten?

Das Mobbing nachzuweisen wäre quasi unmöglich.Und fürs Amt ginge es ja wirklich nur um die Zeit bis August.Ich dachte Sperrzeit gibt es nur wenn man selber kündigt???
 

Mauii

Aktives Mitglied
Hallo,also....ich habe keinerlei Rücklagen.Ich bin auf das Geld also mehr als angewiesen.Mein Arbeitgeber ost kein Unmensch und hat mir auch gesagt,dass er weiß was er an mir hat(er war seinerzeit mehr als bemüht mich zu bekommen als Arbeitskraft.)
Trotzdem vertrau ich nicht auf sowas.
Das mit dem Junigehalt sollte nicht das Problem sein...denke ich.Die neue Sache die ich in Aussicht habe wäre zum 15.7. realistisch...Plan B existiert auch,das wäre zurück zum alten Arbeitgeber.Aber das erst zum August.

Deshalb war meine Frage,wenn mich der jetzige AG kündigen sollte,ob ich dann vom Amt Geld bekomme bis spätestens zum August.Ich würde dann nämlich nen kompletten Monat kein Geld haben.Und das geht einfach nicht.

Wenn ich kündige,im besten Fall Ende Juni,sobald ich sicher hätte dass Plan A klappt-müsste sich der AG dann aber an die 2 Wochen auch halten?

Das Mobbing nachzuweisen wäre quasi unmöglich.Und fürs Amt ginge es ja wirklich nur um die Zeit bis August.Ich dachte Sperrzeit gibt es nur wenn man selber kündigt???
Nicht ganz - wenn der AG Dir kündigt, dann muss das nachweislich ohne schweres Verschulden Deinerseits geschehen sein, damit Du nicht beim ALG gesperrt wirst. Ansonsten habe ich dir diese Regelungen mit der Sperre aber geschrieben, weil ich dachte, dass Du selbst evtl. erwägst zu kündigen. Klang so, als wenn Du nicht mehr an diesen Arbeitsplatz zurückkehren möchtest.

Wenn Du allerdings meinst, dass Dein AG Dich nicht von allein kündigen wird, dann lass es halt durch weitere Krankschreibung darauf ankommen... ich kann mir in der Probezeit nur schwer vorstellen, dass ein AG da wirklich nichts unternimmt.

Mobbing am Arbeitsplatz ist bei der Arbeitsagentur einer der offiziell anerkannten Gründe für eine eigene Kündigung ohne ALG-Sperre. Das "Mobbing kann ich ja eh nicht beweisen" stimmt hier also nicht. Wie gesagt, Du solltest nur möglichst alles Vorgefallene in einer Art Mobbing-Tagebuch dokumentieren, um Deine Aussage beim Arbeitsamt glaubhaft zu untermauern.

Wieso hast Du eigentlich nicht ein offenes Gespräch mit Deinem Chef gesucht und ihm offen von jener schlimmen Kollegin berichtet? Du schreibst doch, dass Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast. Vielleicht hätte er, so viele Arbeitskräfte wie ihm durch diese Frau schon verloren gingen, gleich etwas unternommen und Dich geschützt, so dass Du den Job behalten könntest.


"Wenn ich kündige,im besten Fall Ende Juni,sobald ich sicher hätte dass Plan A klappt-müsste sich der AG dann aber an die 2 Wochen auch halten?"
Wie meinst Du diese Frage?
 

*Bienchen*

Mitglied
Ob der AG sich dann an die 14 Tage halten muss oder sagen könnte“na wenn sie jetzt kündigt dann kündige ich sie fristlos von heute auf morgen“?

Ich habe mit meinem AG gesprochen,er weiß um die Situation.Er sagt aber dass er nicht sagen kann ich muss da nicht mehr hingehen.Ab nach den Sommerferien könnte ich evtl auch innerhalb dieses AG die Stelle wechseln.Vielleicht.Da das aber nur ein Vielleicht ist ist mir das Risiko zu hoch.In den Sommerferien fällt dort für mich an der Stelle eh keine Arbeit an.
Du hast fichtig verstanden dass ich dort nicht mehr hin will.Sind noch drei Wochen.Da für mich kein einziger Tag dort. mehrtragbar ist,ging es um die Frage der Krankmeldung...
 

Mauii

Aktives Mitglied
Ob der AG sich dann an die 14 Tage halten muss oder sagen könnte“na wenn sie jetzt kündigt dann kündige ich sie fristlos von heute auf morgen“?

Ich habe mit meinem AG gesprochen,er weiß um die Situation.Er sagt aber dass er nicht sagen kann ich muss da nicht mehr hingehen.Ab nach den Sommerferien könnte ich evtl auch innerhalb dieses AG die Stelle wechseln.Vielleicht.Da das aber nur ein Vielleicht ist ist mir das Risiko zu hoch.In den Sommerferien fällt dort für mich an der Stelle eh keine Arbeit an.
Du hast fichtig verstanden dass ich dort nicht mehr hin will.Sind noch drei Wochen.Da für mich kein einziger Tag dort. mehrtragbar ist,ging es um die Frage der Krankmeldung...
Na, er kann Dich ja wie erwähnt gar nicht fristlos kündigen (außer Du würdest einen besonders schweren Grund dafür liefern, z.B. gewalttätig werden, stehlen, jemanden wüst beschimpfen o.ä.). Es gelten die 14 Tage ab ausgesprochener Kündigung. Beidseitig.

Dass Dein Arbeitgeber in Bezug auf das Mobbing natürlich nicht sagen konnte Du bräuchtest dann einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, ist nur logisch. Ich meinte dass er gegen die mobbende Mitarbeiterin einschreiten müsste oder wenigstens versuchen eine Lösung zwischen Euch allen zu vermitteln. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet seinen Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen, er muss wenn er davon weiß also irgendwie handeln.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben