Puhhh, was war hier los seit gestern, hab mich grad mal durchgewühlt.
Jetzt lese ich in Wikipedia "Minaraett" und komme zu dem Schluss, dass dieses Minarett überhaupt nichts mit Religionsausübung zu tun hat. Ein Verbot beschränkt wohl dies und das, aber nicht die Religionsfreiheit. Natürlich gehört es zur Moschee, aber nicht zu deren religiösen Zweck, denn das Rufen der Gläubigen ist selbst in solchen Ländern nicht mehr dadurch üblich.
Wenn man das einschränkt, schränkt man also nicht die Freiheit der Religionsausübung ein, sondern andere Dinge. Dass es als Leuchtfeuerturm gilt? Nein, sowas spielt hier und heute keine Rolle (siehe Wikipediabeitrag). Hier und heute wird es als Platzhalter gesehen. Nach dem Motto: "Hier sind wir und wir werden größer!"
Ist das nicht wirklich ein Grund für einen Volksentscheid? Nein, es hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun, außer ich übersehe was wichtiges. Es hindert auch nicht an der Ausbreitung, der Größe der Versammlungsräume ect. ect. Es ist nur ein Protzsymbol, genauso wie der Kirchturm auch, nur dass sich die Leute daran gewöhnt haben und darin heute keine Gefahr mehr sehen, sondern ein niedliches Kulturgut. Also, was tun? Abstimmen, ist doch klar, oder?
Immerhin bietet so eine Abstimmung eine faire Chance, auch für die andere Seite.
Sigi