Das tut mir echt leid.. hast du die Möglichkeit Revision einzulegen? Kannst du mit deinem Anwalt nochmal reden?
viel Glück
Um überhaupt als Opfer etwas bewirken zu können, bedarf es natürlich der Strafanzeige.
Man beteiligt Behörden "durch eine Schilderung" der Sache und sagt aus, dass sich jemand strafbar gemacht hat, worauf hin die Staatsanwaltschaft prüft, und ein Gericht ggf eine Strafe verhängt.
Bestrafen - sprich einsperren, Geld wegnehmen etc darf nur der Staat.
Das Opfer hat zunächst nichts davon und ist lediglich ein Zeuge, welcher aussagt, was passiert ist.
Damit Opfer nicht noch einen zweiten Prozess in Gang setzen müssen ( " ich habe aber einen Schaden erlitten") kann man als Opfer ein Adhäsionsverfahren betreiben. Adhäsion bedeutet so etwas wie drankleben.
So wird in dem Strafprozess, der zur Verurteilung von Strafe führt, gleichzeitig ein weiterer Prozess geführt, der mit Bestrafung nichts zu tun hat aber dem Opfer eine Leistung durch den Täter zuspricht.
Also kommt der Täter zB ins Gefängnis, muss ausserdem aus seinem Privatvermögen Geld an das Opfer zahlen.
So etwas ist immer dann üblich, wenn das Opfer Geld an einen Arzt gezahlt hat um gesund zu werden, oder wenn der Täter ein Opfer schubst und es hinfällt und ein Loch in der Hose hat und eine neue Hose braucht.
Gerichtsverfahren haben immer dann, wenn die nächst höhere Instanz angerufen wird, höhere Hürden.
Daher muss im ersten Verfahren bereits alles vorgebracht werden, was möglich ist.
Später können nur noch neue Erkenntnisse vorgebracht werden, die zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung nicht vorliegen konnten und: nicht erwartet werden konnten.
Noch später kann man nur noch gegen die Verletzung oder falsche Anwendung von Rechtsvorschriften vorgehen, was aber mit den Vorfällen selbst eher nichts zu tun hat.
Danach nur noch gegen Vorschriften, die der Staat zwar für sich als gültig erklärt, die aber von internationalem Recht, dem sich der Staat unterworfen hat, anders gesehen werden.
So ungefähr könnte man sich es vorstellen.