Dalmatiner
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Großeltern haben, wie alle nahen Bezugspersonen des Kindes, ein Recht auf Umgang. Und zwar dann, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Klingt simpel, bedeutet aber:Weil sie wie gesagt, den Kontakt einklagen kann. Man kann nicht "einfach so" den Kontakt zu den Großeltern verbieten. Ich habe schon erwähnt das ich dies mit dem Jugendamt besprechen werde.
Nahe Bezugsperson muss man erst mal werden. Auf deine Mutter trifft das vermutlich gar nicht zu. Und dann muss es dem Kindeswohl dienen, dieser Kontakt. Das könnte sie schon eher belegen, aber ob es ein Gericht dann auch so sieht, ist offen.
Praktisch werden solche Fälle sehr selten beim Familiengericht verhandelt. Und wenn, wird das Interesse der Eltern stets mehr gewichtet als das der Großeltern. Vor so einer Klage brauchst du wirklich keine Angst haben. So ein Antrag wird erst gar nicht gestellt, unf falls doch hat deine Mutter da schlechte Karten. Lass dir nicht solches Zeug erzählen.