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Meine Mutter droht mit Polizei jnd Jugendamt nach No Contact

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es dir wirklich hoch anzurechnen ist, dass dein Kind Kontakt zu jemandem haben soll, der seine Mama eine Prostituierte und seinen Papa einen Dealer nennt...
Das will sie der Polizei und dem Jugendamt melden, weil Frau Mutter ihren Willen, nach dem du tanzen sollst, nicht bekommt.

Verzeih meine undiplomatische Wortwahl aber im Oberstübchen deiner Mutter läuft wohl so manches nicht ganz rund. Manipulativ und kriminell mit falschen Behauptungen.
Sichere dich bloß gut ab, dokumentiere ihr Verhalten, lass dich beraten.

noch hinzugefügt:
Ans Kind würde ich sie nicht ranlassen. Ich finde die Vorstellung absurd, dass jemand der mich als Prostituierte beim Jugendamt melden will, eine Woche später mein Kind küsst. Wie wird das denn genannt, wenn es dann mal nicht spurt?


Ich hardere mit mir auch innerlich, das ist eines der Themen die ich mit dem Jugendamt besprechen will. Denn rein rechtlich gesehen, könnte meine Mutter den Umgang mit meiner Tochtwr einklagen.
 
Das wäre die Theorie des Karma. Aber in der Praxis sieht es nicht selten anders aus. Aber wem schreibe ich das. Du hast natürlich recht. 🙂

PS: Das kam jetzt etwas verworren von mir rüber. Ich meine wirklich, dass Du damit Recht hast.
Es ist ja oft so, dass solche Menschen, nicht nur Krach mit den Kindern, sondern mit fast allen in ihrer Umgebung haben und dann wissen die anderen im Umfeld schon, was sie von solchen Beschuldigungen zu halten haben.
 
Ich hatte daran gedacht sich z.B. an öffentlichen Plätzen oder zum spazieren gehen fest treffen zu können. Jeden 2. Sonntag beispielsweise.
Klar irgendwo habe ich dann ja trotzdem noch Kontakt zu meiner Mutter, aber eben so beschränkt das es nur um Verabredung geht. Nichts weiter.
Wenn das so schwierig ist, weshalb willst du,
daß deine Mutter Kontakt zum Enkel hat ?

Hast du keine Angst, daß deine Mutter ihn negativ beeinflusst ?
 
Wenn das so schwierig ist, weshalb willst du,
daß deine Mutter Kontakt zum Enkel hat ?

Hast du keine Angst, daß deine Mutter ihn negativ beeinflusst ?


Weil sie wie gesagt, den Kontakt einklagen kann. Man kann nicht "einfach so" den Kontakt zu den Großeltern verbieten. Ich habe schon erwähnt das ich dies mit dem Jugendamt besprechen werde.
 
Alle vierzehn Tage einen Besuch ist schon weit mehr, als viele Großeltern haben. Aber so kommst ja auch Du zu dem Kontakt, der Dir wichtig ist: Deine Oma.

Es mag vielleicht dämlich klingen, aber Du hast einen Schuss vor den Bug bekommen und den solltest Du ernst nehmen. Nein, ich will Dich nicht gegen Deine Mutter aufhetzen. Aber schon in der Bibel steht: "Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch, wie die Tauben." Ich mag die Vielschichtigkeit dieses Satzes, denn er spiegelt ja auch die Vielschichtigkeit eurer Beziehung wieder.

Da im Alter selten etwas besser wird und vorhandene Scheuklappen eher noch "wachsen", würde ich eine Liste eurer Vereinbarungen erstellen. Ja, keine Gummibärchen, kein "Leckerli" ohne Absprache mit Dir und was Dir sonst noch wichtig ist. Wenn Sie doch einmal der "Hafer sticht", dann musst nicht erst Sicherungen aufbauen, dann hast Du welche.

Ich halte auch nichts davon, immer das Gegenüber als Ausrede für die eigenen Entscheidungen heranzuziehen, aber ihr ebenso wenig zuzuhören, wie sie das vorlebt, ist nicht klug.
 
Traust du deiner Mutter zu,daß sie den Kontakt einklagen wird ?

Wie ist sonst das Verhältnis in deiner Familie ?


Ob ich ihr das zutraue ist eine 50/50 Sache. Ich habe es ehrlicherweise bis jetzt nie drauf ankommen lassen, um den zusätzlichen Stress aus dem Weg zu gehen.

Aber muss ich es denn auch unbedingt riskieren das sie mich anklagt? Wenn sie dem Vorschlag nicht zustimmt kann mir zumindest keiner vorhalten ich wäre nicht Kompromiss bereit oder würde ihr mein Kind vorenthalten. Sie darf meine Tochter sehen unter bestimmten Bedingungen. Wenn sie diese nicht annimmt hat sie halt Pech gehabt.

Unser bisheriges Verhältnis war immer eine Achterbahn der Gefühle. Ich habe oft das Gefühl gehabt das sie sich selbst auf ein Podest stellt, nur weil sie meine Mitter ist. Als müsste ich ihre Füße küssen weil sie dafür gesorgt hat das ich ein Zuhause und Lebensmittel zur Verfügung hatte.

Gerade jetzt wo ich selber Mutter geworden bin, sind manche Erinnerungen noch schmerzhafter, weil ich nicht nachvollziehen kann, wie man so mit seinem Kind umgehen kann.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Familiengericht einem Großelternteil Umgangsrecht zuspricht, wenn dieses Falschaussagen bei Polizei und Jugendamt tätigt und üble Verleumdungen vom Stapel lässt. Ich hoffe einfach mal nicht.
Vor allem wenn es sich um ein Kleinkind handelt, dass noch keinen großen Verlust spürt, weil Omi noch keine Bezugsperson ist.
 
Weil sie wie gesagt, den Kontakt einklagen kann. Man kann nicht "einfach so" den Kontakt zu den Großeltern verbieten. Ich habe schon erwähnt das ich dies mit dem Jugendamt besprechen werde.
Großeltern haben, wie alle nahen Bezugspersonen des Kindes, ein Recht auf Umgang. Und zwar dann, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Klingt simpel, bedeutet aber:

Nahe Bezugsperson muss man erst mal werden. Auf deine Mutter trifft das vermutlich gar nicht zu. Und dann muss es dem Kindeswohl dienen, dieser Kontakt. Das könnte sie schon eher belegen, aber ob es ein Gericht dann auch so sieht, ist offen.

Praktisch werden solche Fälle sehr selten beim Familiengericht verhandelt. Und wenn, wird das Interesse der Eltern stets mehr gewichtet als das der Großeltern. Vor so einer Klage brauchst du wirklich keine Angst haben. So ein Antrag wird erst gar nicht gestellt, unf falls doch hat deine Mutter da schlechte Karten. Lass dir nicht solches Zeug erzählen.
 
@Dalmatiner hat recht. Das Umgangsrecht für Enkelkinder ist nur einklagbar, wenn eine feste Bindung besteht. Das heißt im Klartext, wenn deine Mutter deine Tochter die letzten 10 Monate nicht mehrmals die Woche mehrere Stunden betreut hat, ihr bislang zusammen gelebt habt oder deine Tochter durch andere Kontakte eine so feste Bindung zu deiner Mutter aufgebaut hat, dass sie (deine Tochter, nicht deine Mutter) unter dem Kontaktabbruch leidet, dann gäbe es eine Chance für deine Mutter. Aber das setzt ebenfalls voraus, dass sie sich an Vorgaben der tatsächlich Erziehungsberechtigten hält, in Bezug suf Erziehung und auch Ernährung oder was ihr sonst noch richtig findet. Denn da habt ihr nunmal das Hoheitsrecht.

Wo du vorsichtig sein solltest ist, deiner Mutter regelmäßiges Besuchsrecht einzuräumen. Sobald du da eine Regelung ''amtlich'' machst, kann die schnell bindend werden. Wir haben das mit dem Exfreund meiner Tochter durch. Er ist nicht der Vater ihrer Tochter, hat sie aber die ersten 3 Jahre mit aufgezogen. Er hatte also eine Bindung zu ihr. Meine Tochter hat ihm dann ein regelmäßiges Besuchsrecht eingeräumt. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass er sich um die dreijährige nicht kümmerte, wenn sie bei ihm war. Sie bekam nicht einmal was zu essen. Dennoch hat er nachdem er das Besuchsrecht eingeklagt hat, dieses alle 2 Wochen zugesprochen bekommen. Und meine Tochter musste sogar Strafe zahlen, als sie sich weigerte, sie ihm mitzugeben. Alles nur, weil sie ihm schriftlich (WhatsApp) ein Besuchsrecht eingeräumt hatte.
Mittlerweile ist sie 11 und will von sich aus nicht mehr zu ihm, aber mit 7 Jahren musste sie dort noch hin, obwohl sie nicht wollte und es immer Tränen gab.
 
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