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mein Sohn wurde wegen Diebstahl mitten im Klassenraum festgenommen

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Habe gerade nachgegoogelt. Es handelt sich um einen besonders schweren Fall von Diebstahl, da das Geld besonders gesichert war in der Kassette und es auch nicht um geringwertige Dinge ging.
Wenn ich es richtig verstehe, ist sich die Rechtsprechung bisher nicht ganz einig, wie das bei einer Geldkassette o.Ä. zu bewerten ist, da diese als solche ja normalerweise nicht gegen eine Wegnahme besonders gesichert ist. Um beurteilen zu können, ob ein besonders schwerer Fall vorliegen könnte, bräuchte man also wohl erstmal noch weitere Informationen zur Tatbegehung.

@Winnetou
diese laienhaften Spekulationen zu rechtlichen Kontexten bringen doch nichts,
Ich hatte ja auch gleich angeraten, sich an einen Anwalt zu wenden. Allerdings finde ich es schon interessant, mich selbst mit dieser Fragestellung zu befassen. Und Aaron könnte es ggf. auch helfen, denke ich. Genau dieser Aspekt interessiert ihn ja in diesem Thread.

hier stand doch schon die Quelle, warum bei einer Festnahme das Anlegen von Handschellen abgesichert ist, so der Durchführende das entscheidet. Das Thema ist durch:
Polizisten dürfen.
Hö? Wie war das noch mit den laienhaften Spekulationen zu rechtlichen Kontexten, die nichts bringen? 😉

Ich denke mal, du beziehst dich damit auf den zweiten Satz dieses Zitats?:
Bei Festnahmen unter Zuhilfenahme von Handschellen ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. Der Einsatz von Handfesseln wird jedoch nach gängiger Rechtsprechung jedenfalls aufgrund der stets gebotenen Eigensicherung der die Maßnahme durchführenden Person als grundsätzlich verhältnismäßig angesehen.
Wie ich darauf bereits antwortete, war in dem von Aaron geschilderten Fall ja schon gar kein Grund für eine Festnahme ersichtlich.

Trotzdem beschäftige ich mich aber gerade auch noch mit Lennis Zitat. Daran irritiert mich nämlich zudem Folgendes:

1.
Das ist ein Artikel zum Thema Handschellen allgemein. Wenige Absätze weiter z.B. geht es um den Anwendungsbereich BDSM. 🙂 Der Artikel scheint mir also nicht unbedingt von speziell rechtskundigen Verfassern zu stammen.

2.
In dem Artikel wird keine Quelle für diese Aussage angegeben, was an dieser Stelle aber aus meiner Sicht sehr sinnvoll und auch nötig wäre.

3.
Auf der Suche nach weiteren Informationen dazu konnte ich bisher noch keine Quelle finden, die diesen Satz bestätigen würde. Keine Urteile. Nichts. Sondern vielmehr eher gegenteilige Aussagen - immer wieder Hinweise auf die Wichtigkeit der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen, der Vermeidung unnötiger einschränkender Maßnahmen etc..

Also... nach "gängiger Rechtsprechung" sieht mir das momentan überhaupt nicht aus. Falls jemand noch mehr dazu finden sollte - das würde mich wirklich interessieren.

Also ganz ehrlich, wenn mein Sohn der ganzen Klasse die Kohle klaut würde ich mir erstmal Gedanken über meine Erziehung machen
Da es hier dem Vater nur um die Polizei geht kannst Du schon lesen worum es geht.
Naja, ich finde, das Handeln des Jungen und das Handeln der Polizei sind einfach unterschiedliche Dinge. Dass Aaron hier speziell nach dem einen Aspekt fragt, sagt doch nichts darüber aus, ob und in welcher Weise er sich mit dem anderen Aspekt beschäftigt.

Der Täter muss nun irgendwie zum Opfer gemacht werden.
Der Vater bastelt fleißig daran aus einem Täter ein Opfer zu machen.
Tatsächlich kann ein Täter ja auch durchaus zum Opfer werden. Das schließt sich nicht gegenseitig aus. Da muss nicht unbedingt jemand anderer etwas basteln... 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit wann ist denn der Diebstahl in der Schule weniger schlimm als im Supermarkt? Rechtlich ist das umgekehrt, weil das Geld in einer (abgeschlossenen) Kassette war. Ja, vielleicht waren auch nur 500€ in der Kasse. Aber auch das sind Beträge, wo es nicht um Bagatellen geht.

Dieses Empfinden, der Diebstahl der Kasse sei ungefähr das Gleiche wie das Entwenden eines Fahrrades, stimmt nicht. Die Polizisten wissen das und darum reagieren sie so, wie sie es getan haben.
 
findest du es nicht verständlich, dass mein Sohn etwas demütigend fand vor der Klasse in Handschellen abgeführt zu werden ? meinst du die Polizei hat hier alles richtig gemacht ? hättest du das als Polizist genau so gemacht ?

Geht es hier um ein mögliches Fehlverhalten der Polizei, oder geht es um das gesicherte Fehlverhalten deines Sohnes?
 
Bei euch, Silan warst du als Mutter der Mitwisser, bei Aarons Sohn weiß es jetzt "die ganze Welt". Das war ganz was anderes, als das, was hier besprochen wird.
Das ist nicht ganz richtig. Bei meinem Sohn hat der betreffende Greschäftsführer schon dafür gesorgt, dass das die gesammelte Kundschaft mitbekommt (Kleinstadt, wo jeder jeden kennt...). Da ist der ''Anschiss'' von ihm im Verkaufsraum gelaufen. Ins Büro musste er erst, als dann noch die Polizei gerufen wurde.
Ich fand das richtig und bin auch heute noch davon überzeugt, dass er durch genau diese Konfrontation den ''Reiz des Verbotenen'' nicht mehr so erstrebenswert fand.
Übrigens würde ich meinen Sohn dennoch heute nicht mehr als ''Dieb'' bezeichnen. Fehler machen alle mal und irgendwann muss eben auch mal gut sein. Außerden sehe ich einen deutlichen Unterschied, ob ein Baby im Tragetuch nach was buntem greift oder ob ein 12jahriger durch die Geschäfte zieht und Dinge mitgehen lässt. Das hat schon eine andere Qualität.
12jährige sind keine Babys oder Kleinkinder und 15jährige sind nach dem Gesetz strafmündig... und wollen es ja auch sein. Und genau so sollte man sie dann auch behandeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
findest du es nicht verständlich, dass mein Sohn etwas demütigend fand vor der Klasse in Handschellen abgeführt zu werden ? meinst du die Polizei hat hier alles richtig gemacht ? hättest du das als Polizist genau so gemacht ?
Wir sind nicht die Polizei, Ich kenne nicht die Vorschriften, die es bei der Polizei bzgl. einer Festnahme gibt.
Habt Ihr Euch schon direkt bei der Polizei informiert?
Ich finde es sehr schade, dass die Polizei jetzt plötzlich als der Bösewicht dargestellt wird, während Dein Sohn das arme Opfer ist.
 
Dein Sohn ist selber Schuld, du solltest dich mit seinem Fehlverhalten beschäftigen und nicht mit angbelichen Fehlverhalten der Polizei. Irgendnwie muss er ja lernen, dass er nnicht klauen darf. Dazu sind auch mal drastische Maßnahmen nötig, er ist strafmündig.Ihn jetzt zum Opfer machen zu wollen ist erzieherisch grundverkehrt.Er muss lernen , das sein Verhalten unangenehme Konsequenzen hat. Hat er wohl zu Hause nicht gelernt. Von dir kommen nichts als Entschuldigungen für deinen Sohn, also muss er anderwo lernen, was nicht geht. Die Ausrede kein Geld für Klassenfahrt ist nicht überzeugend man kann dafür Zuschüsse beantragen.Als könnten Leute mit wenig Geld einfach andere bestehlen. Ich glaube, dass ihn die Verhaftung mitgenommen hat, hoffentlich lernt er mal draus. Mach diesen Lern effekt nicht zu nichte, indem du auf die Polizei schimpfst und ihn entschuldigst. Er älter er wird desto shlimmer werden die Strafen für kriminellles Verhalten, das sollte ihm und dir klar werden.Und das ist deine Aufgabe dies in Zukunft zu verhindern.
 
War die Klassenkasse frei zugänglich? In diesem Fall würde meiner Meinung nach die Lehrerin eine Teilverantwortung tragen: Gelegenheit macht Diebe. Aber Diebstahl sollte trotzdem bestraft werden.
 
Ich habe mit 16 mit einer Freundin im Kaufhaus geklaut, und wurde erwischt. Meine Eltern mussten mich bei der Polizei abholen und daheim wurde mein Zimmer durchsucht nach weiterem Diebesgut. Es gab eine Gerichtsverhandlung und ich musste 50 Sozialstunden leisten. Meine Eltern hatten Null Verständnis, und waren stocksauer. Seitdem habe ich nie wieder geklaut, es hat also was gebracht. Nein man darf auch keine freizugänglichen Sachen stehlen, sonst könnte er sich auch an den Schultaschen der mit Mitschüler bedienen , und anderes Schuleigentum an sich nehmen, hier die Schuld auf andere abzuwälzen ist kontraproduktiv.Er mnuss dafür gerade stehen, was er gemacht hat ohne wenn und aber.
 
Die Lehrerin kann nur dann in die Pflicht genommen werden, wenn in der Klasse schon vorher Diebstahl vorgefallen ist;
ist wie bei Eltern, die oben schlafen, während unten die kids + Freunde den Schnapsschrank plündern und ins Koma fallen.
"Kassette mit Geld in einer Schule" und "Alkoholvorräte in einer Privatwohnung" sind aber ziemlich unterschiedlich gelagerte Fälle.

Ob die Klassenkasse frei zugänglich war oder nicht, macht aus rechtlicher Sicht sicherlich einen Unterschied.
 
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