Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mein Arbeitszeugnis bereitet mir große Sorgen !

Rhenus

Urgestein
Hallo Blue.eyes,
das ist deine Anlaufstelle!

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ~ Vor Ort


Juka,

[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif][FONT=Arial,Helvetica,sans-serif][FONT=Arial,Helvetica,sans-serif][FONT=Arial,Helvetica,sans-serif][FONT=Arial,Helvetica,sans-serif][FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]sehr gut: ............. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
gut: .................. stets zu unserer vollen Zufriedenheit
befriedigend: ......... zu unserer vollsten Zufriedenheit
ausreichend: .......... zu unserer vollen Zufriedenheit
knapp ausreichend: .... zu unserer Zufriedenheit
mangelhaft: ... im allgemeinen zu unserer Zufriedenheit.
[/FONT]
[/FONT]
[/FONT]
[/FONT]
[/FONT]
[/FONT]

du kannst ja nichts dafür, doch die so etwas schreiben, wie sollte man die beurteilen???:)
Voller als voll geht nicht, höchstens besoffen...:)
 

kaia

Mitglied
Das Zeugnis klingt wirklich nicht gut, und wenn du deine Leistung dort anders einschätzt, dann sprich mit deinem Ex-Arbeitgeber.

Aber auch wenn hier viele Formulierungen drin vorkommen, die erst mal gut klingen, aber in der Zeugnissprache dann doch eine eher schlechte Bewertung ergeben, so muss das nicht unbedingt böse Absicht des Ex-Arbeitgebers sein. Es gibt auch immer noch Arbeitgeber, die sich damit nicht befassen (wollen) und einfach so weg schreiben, und vielleicht es gar nicht so schlecht meinen.

Ich weiß nicht, wie das bei dir ist. In was für einen Betrieb du gearbeitet hast, was dein Chef für jemand war, ob das vielleicht in deinem Fall zutreffen kann.

Aber wenn du wegen deinem Zeugnis Kontakt aufnimmst, würde ich vielleicht erst mal davon ausgehen, dass es eben sein kann, so dass vielleicht ein ruhiges Gespräch möglich ist.

Hier kam ja jetzt schon durch, wo hast du dir Feinde gemacht etc. Wenn es da in der Richtung nichts gab, dann würde ich wirklich erst mal ruhig das Gespräch suchen und mal fragen, warum du so schlecht bewertest wurdest. Ich würde die Sache mit dem Gericht (irgendwo kam der Vorschlag, das als Druckmittel einzubringen) erst mal komplett weglassen.
Vielleict kommt dann sogar die Rückfrage, "wieso, das ist doch nicht schlecht", dann zeig ihnen die Passagen, die nicht so dolle sind.
Vielleicht kannst du dir zu dem Termin ja schon selbst das Zeugnis so überarbeiten, wie du es gerne hättest, so wie du meinst, wie es deinen Leistungen entspricht. Viele Arbeitgeber übernehmen das dann sogar 1:1. Wenn eben keine Gründe dagegen sprechen (der AN war wirklich extrem schlecht, glaub, dann muss auch ien AG schreiben "stets zu unseren vollsten Zufriedenheit", oder aber eben was Persönliche).

Und wenn der AG meint, das Zeugnis wäre so wie es ist korrekt, dann würde ich Satz für Satz mit ihm durchgehen und mir das mit Beispielen aus deinem Arbeitsalltag begründen lassen. Und dann eben deine Sichtweise dagegen setzen, wenn sie anders ist. Und dann nach dem Gespräch, trotzdem ein neues Zeugnis fordern. Vielleicht findet ihr dann auch den oder oder anderen Kompromiss (Beispiel statt "stets zu unserer vollsten zufriedenheit" wird es eben ein "stets zu unserer vollen Zugfriedenheit")

(Wobei ich die Formulierung ziemlich schräg finde... "mein Glas ist voll", "mein Glas ist voller - läuft aber über", "mein Glas ist am vollsten.... und läuft die ganze Zeit schon über...wenn man bedenkt, dass doch eigentlich intelligente Menschen diese Zeugnissprache entwickelt habe, beißt sich das irgendwie...)

Naja, wenn sich dein Ex-AG aber komplett weigert, da etwas zu tun und du auch mit der begründung, (falls du eine bekommst) nichts anfangen kannst, dann würde ich erst sagen, dass du dann in dem Fall zum Gericht gehen wirst und ein vernünftiges Zeugnis einklagen wirst.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben