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Megan's Law

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Andreas, Du schreibst:

"Wer die Täter nach abgesessener Strafe brandtmarkt, bestraft sie doppelt. Doppelbestrafung ist im deutschen Rechtssystem ausdrücklich verboten.

Aber ihr zuckt ja nicht mal bei der Todesstrafe mit den Augen... "

Ja, kennen wir doch, Andreas. Das nennt man "gesundes Volksempfinden". Diejenigen, die das bedienen, halten sich gleichwohl selbst selten an die von ihnen gehuldigten Prinzipien, finden sie doch immer Opfer, die deren angeblich nicht würdig sind.

Burbacher
 

Hallo Burbacher,

schau mal hier: Megan's Law. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Erzählt mal einem Mißbrauchsopfer, das sein ganzes Leben lang an den Folgen leidet, daß mit ein paar Jährchen Gefängnis "doch alles abgegolten sein müßte". Ich bezweifle sehr, daß Ihr da eine positive Reaktion bekommt. Es stimmt schon, den Tätern wird jede Hilfe in den Allerwertesten geschoben, und die Opfer können selber sehen, wo sie bleiben, weil es halt im "allgemeinen Lebensrisiko" liegt, zum Opfer einer Gewalttat zu werden. Wie sieht es beispielsweise mit Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld für die Opfer aus, werden die automatisch von Gerichts/Staats wegen erhoben (und auch gegen den Täter durchgesetzt, ganz wichtig!), oder müssen das die Opfer selbst machen (auf eigene Kosten und mit der hohen Gefahr, dann auf einem wertlosen Vollstreckungstitel samt Rechtsanwaltskosten sitzenzubleiben)? Denn das wäre ja das mindeste, daß man einen Täter für seine Untaten auch finanziell bluten läßt. Von der Gefängnisstrafe hat das Opfer ja konkret nichts, außer irgendeiner diffusen "moralischen Genugtuung".
 
Warum wird hier immer wieder diese Rechnung Täter gegen Opfer aufgemacht?
Darum ging es hier doch garnicht :mad:
Ich wollte ausschließlich dieses Gesetz und die Anwendbarkeit auf Deutschland diskutieren. Dass es neben Programmen für Täter selbstverständlich auch Hilfe für die Opfer geben sollte, ist doch irgendwie klar, aber überhaupt nicht das Thema hier.
Wie ich schonmal schrieb, wenn jemand schwere Körperverletzung begangen hat, wird derjenige ohne Zucken wieder in die Gesellschaft eingegliedert. Begeht man aber eine Straftat, die auch nur entfernt sexuell ist, soll man sein Leben lang dafür büßen.
Ich finde es seltsam und irgendwie unlogisch.
Auch macht uns das Wissen wer jetzt welche Vorstrafen hat doch nicht geschützter, meiner Meinung nach. Was willst du denn machen, wenn jemand gegenüber wohnt, der eine Vorstrafe hat? Jedes Mal umziehen? Da ist man ja nur noch mit umziehen beschäftigt.
Und für manche Sachen kann man eben nicht lebenslang ins Gefängnis kommen, denn a) ist unser Rechtssystem auf restaurative Gerechtigkeit ausgelegt (in der Theorie!) und b) müsste man ja, wenn man schon für weniger schwerwiegende Vergehen lebenslänglich bekommt im Deutschen System auch das "mehrfach lebenslänglich" als Strafe einführen. Sonst gibt es ja keine Balance mehr zwischen Tat und Strafe.
 
Wie ich schonmal schrieb, wenn jemand schwere Körperverletzung begangen hat, wird derjenige ohne Zucken wieder in die Gesellschaft eingegliedert. Begeht man aber eine Straftat, die auch nur entfernt sexuell ist, soll man sein Leben lang dafür büßen.

Ich sehe es folgendermaßen: Schwere Körperverletzung ist auch etwas sehr schlimmes, aber es ist kein Trieb, ein Sexualdelikt hat aber schon etwas mit dem Sexualtrieb zu tun, der sehr mächtig ist.

Ist jemand so krank, dass er diesen Trieb nicht unter Kontrolle halten kann, ist er eine tickende Zeitbombe und deshalb finde ich es bei Sexualstraftätern viel wichtiger zu wissen, ob die in meiner Gegend wohnen als bei einem Gewaltverbrecher, obwohl ich das auch gut fände zu wissen.
Vor allen Dingen würde ich auch von Mördern wissen wollen, denn ich sage mir, wer einmal diese Schwelle überwunden hat einen Menschen zu töten, kann es leichter wieder tun als jemand, der sie nicht überschritten hat.

Auch macht uns das Wissen wer jetzt welche Vorstrafen hat doch nicht geschützter, meiner Meinung nach. Was willst du denn machen, wenn jemand gegenüber wohnt, der eine Vorstrafe hat? Jedes Mal umziehen? Da ist man ja nur noch mit umziehen beschäftigt.

Durch Wissen fühle ich mich schon geschützter, weil ich dann entscheiden kann, ob ich deshalb umziehen will oder nicht. Umziehen würde ich persönlich aber nur, wenn sehr viele solche Typen in der Gegend wohnen. Ausserdem würde ich einem solchen Menschen mit sehr viel größerer Vorsicht begegnen als anderen Leuten.
 
Erzählt mal einem Mißbrauchsopfer, das sein ganzes Leben lang an den Folgen leidet, daß mit ein paar Jährchen Gefängnis "doch alles abgegolten sein müßte". Ich bezweifle sehr, daß Ihr da eine positive Reaktion bekommt. Es stimmt schon, den Tätern wird jede Hilfe in den Allerwertesten geschoben, und die Opfer können selber sehen, wo sie bleiben, weil es halt im "allgemeinen Lebensrisiko" liegt, zum Opfer einer Gewalttat zu werden. Wie sieht es beispielsweise mit Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld für die Opfer aus, werden die automatisch von Gerichts/Staats wegen erhoben (und auch gegen den Täter durchgesetzt, ganz wichtig!), oder müssen das die Opfer selbst machen (auf eigene Kosten und mit der hohen Gefahr, dann auf einem wertlosen Vollstreckungstitel samt Rechtsanwaltskosten sitzenzubleiben)? Denn das wäre ja das mindeste, daß man einen Täter für seine Untaten auch finanziell bluten läßt. Von der Gefängnisstrafe hat das Opfer ja konkret nichts, außer irgendeiner diffusen "moralischen Genugtuung".


DANKE!!!


Was A. und B. vom Stabel lassen ist einfach nur ein Schlag in die Fresse. Ich werde trotz zahlreicher Therapien an den Folgen der Vergewaltigungen leiden und niemals ein ganz "normales" Leben führen können. Aber wenn interessiert das schon?

Wisst ihr was ihr mit euren Aussagen bei mir nun angerichtet habt?
 
@Sparkling Emerald

Das kann ich nicht beurteilen, ich hatte nie wissentlich Kontakt zu einem Sexualstraftäter. Die Zahlen sprechen allerdings gegen deine These (siehe z.B. Sexualstraftäter: 33 von knapp 1400 rückfällig oder auch die Zahlen aus den USA). Und auch diese Leute können sich trotz ihrer Störung verändern und bessern. Es gibt z.B. anonyme Hilfe für Pädophile, die sehr daran interessiert sind, ihrem Trieb niemals nachzugeben.
Das Problem bei der Idee alles öffentlich zu machen ist aber auch, dass Straftäter dann eher rückfällig werden, weil sie von der Gesellschaft ausgegrenzt werden. Klar, wer sich alleine und unverstanden fühlt, wird wütend und rückfällig. Daher finde ich es geschickter diesen Menschen Betreuungen an die Seite zu stellen mit dem Ziel sie irgendwann wieder ganz normal in die Gesellschaft eingliedern zu können.
Hier in den Niederlanden gab es vor einiger Zeit mal einen Fall genannt "Benno L". Er war im Gefängnis, dann in Therapie und sollte dann wieder in die Gesellschaft integriert werden. Irgendwer hat rausgefunden wer er war und wo er wohnte und dann ging eine Hexenverfolgung sondergleichen los.
Jetzt kann man natürlich sagen, dass man es nach dem Vorbild einiger amerikanischen Staaten machen kann und alle entlassenen Sexualstraftäter in speziell dafür gebaute Dörfer bringt, weit weg von allem und jedem. In den USA mag man ja Platz dafür haben, hier halte ich das für nicht machbar und daher muss man, meiner Meinung nach, einen Weg finden mit diesen Leuten umzugehen.

Aber nochmal, das alles schließt selbstverständlich nicht aus, dass den Opfern ebenso Hilfe zukommt. Das habe ich immer für selbstverständlich gehalten und deshalb steht das für mich garnicht zur Diskussion. Auch verstehe ich, dass wenn man so eine Erfahrung gemacht hat, man sehr sensibel auf solche Themen reagiert. Da muss ich aber jetzt beide Seiten kritisieren. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn manche explizit provozieren wollen ala "dann soll man alle erschießen, ja?", was soll ein Opfer denn da antworten? Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass ich es geschickter fände, wenn man dann auch nicht antwortet und darauf eingeht, wenn man so sensibel auf ein solches Thema reagiert.
 
Warum wird hier immer wieder diese Rechnung Täter gegen Opfer aufgemacht?
Darum ging es hier doch garnicht :mad:
Ich wollte ausschließlich dieses Gesetz und die Anwendbarkeit auf Deutschland diskutieren. Dass es neben Programmen für Täter selbstverständlich auch Hilfe für die Opfer geben sollte, ist doch irgendwie klar, aber überhaupt nicht das Thema hier.
Darum geht es indirekt durchaus, weil die ganze Gesetzeslage in den USA etwas anders ist als in Deutschland. In den USA kann jeder verklagt werden, der um eine potentielle Gefährdung (anderer) wußte, aber die anderen nicht davor warnte, wenn es daraus folgend zu einem Schadensfall kommt. Das kommt sehr oft vor bei fehlerhaften Produkten, deshalb die häufigen Rückrufaktionen, und die Rechtsanwälte sind dort erheblich schärfer in solchen Fragen und die erklagten Entschädigungswerte viel höher als bei uns. Das hängt mit dem höheren Stellenwert der Eigenverantwortung dort zu tun, jedem wird das Recht zugestanden, sich selbst über ein Gefahrenpotential zu informieren und dann (eigenverantwortlich!) zu entscheiden, ob man das Risiko eingehen will oder nicht, also auch z. B. das Risiko, mit Kindern in der Nähe eines verurteilten Kinderschänders zu leben. Bei Sexualverbrechern besteht nun mal eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, daß wieder etwas passiert, angesichts einer Rückfallquote von (zitierten) 25 %, und das Risiko, deswegen verklagt zu werden, weil die Menschen im Umkreis nicht über die Neigungen der betreffenden Person informiert wurden, will der Staat nicht eingehen, da ist die Bekanntmachung von Person und Wohnort der einfachere (und billigere) Weg. Gegen Gewaltverbrecher schützt in USA in vielen Fällen das "Dreifach-Gesetz", wonach jeder, der dreimal verurteilt wurde, als notorischer Gewohnheitskrimineller lebenslänglich hinter Gitter landen kann ("three-strikes law"), da Gewaltverbrecher eher selten aus dem heiteren Himmel fallen, sondern meist vorher schon wegen diverser Delikte amtsbekannt waren. Auch ein Grund, warum in USA die Gefängnisse so voll sind, die lassen eben nicht Gewohnheitstäter wieder und wieder und wieder mit Bewährungs- und kurzen Gefängnisstrafen davonkommen.
 
Es gibt viele dumme Leute, die nicht nachdenken, und alles befürworten was vorgeschwatzt wird. Finde das Gesetz auch unter aller Kanone.
 
Wenn man sich die Kriminalitätsrate in den USA anschaut, sollte man sich deren Gesetze eh nicht zum Vorbild nehmen. Die USA ist angesichts der vielen Mord- und Vergewaltigungsfällen recht hilflos und hat es lange Zeit nur mit immer härteren Strafen versucht.

Empirisch ist es aber nicht haltbar, dass harte Strafen abschrecken. Wenn es um Abschreckung geht, dürfte uns eher daran gelegen sein, eine nahezu 100% Aufklärungsquote zu erreichen. Das fände ich viel wichtiger!

Es spielt hier doch niemand den persönlichen Schaden der Opfer herunter. Und wenn ich selbst betroffen wäre, würde ich vielleicht auch nach Todesstrafen rufen, Ziel sollte aber nicht die Rache, sondern die Verhinderung weiterer Straftaten sowie nach Möglichkeit die Rehabilitation der Täter sein.

Ostergesetz hat es sehr passend geschildert. Wenn wir Täter nur brandmarken, erhöht das die Rückfallquoten und ist sogar eine Maßnahme GEGEN potenzielle Opfer. Ich will mir in den USA, wo viele Menschen Waffen besitzen, auch gar nicht vorstellen, welche Hexenjagten auf Vorbestrafte abgehen wenn alles bekannt ist.
 
Wenn wir Täter nur brandmarken, erhöht das die Rückfallquoten und ist sogar eine Maßnahme GEGEN potenzielle Opfer. Ich will mir in den USA, wo viele Menschen Waffen besitzen, auch gar nicht vorstellen, welche Hexenjagten auf Vorbestrafte abgehen wenn alles bekannt ist.
Das gleiche faule Argument wird zur Zeit in Indien benutzt, um V*** vor Anklagen zu schützen. Denn schon mit der Anzeige bei der Polizei, sprich der Bekanntmachung der begangenen Übeltat, beginnt die "Brandmarkung", nicht erst mit Gerichtsverfahren, Verurteilung oder einer Veröffentlichung des Wohnorts eines entlassenen Täters.
 
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