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Mediendarstellung von Straftaten

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Joey_Silver

Gast
Einfach mal als Beispiel, wie eine 'Straftat' in den Medien dargestellt wird und wie die Sachverhaltsfeststellungen aus einem Urteil aussehen. Es wurden bewusst plakative Medien ausgewählt :)

I. Die Medienberichte



„Hells Angels“-Rocker handelte in Notwehr BGH lässt Polizisten-Killer laufen

03.11.2011 — 14:28 Uhr
Als im März 2010 ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei seine Haustür aufbrechen will, fackelt Karl-Heinz „Kalli“ B. (damals 43) nicht lange. Der Hells-Angels-Rocker feuert zweimal durch die geschlossene Tür, einer der Elite-Polizisten sackt tödlich getroffen zusammen.
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach den Rocker jetzt vom Vorwurf des Totschlags frei. Begründung: Karl-Heinz B. habe in „Putativnotwehr“ geschossen!
Das Landgericht Koblenz hatte den Hells Angel im Februar noch zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Kalli B. hätte zumindest einen Warnschuss abgeben müssen, meinten die Richter damals.
Falsch, entschied jetzt der BGH! Das Mitglied der „Hells Angels” habe auf den hinter einer Haustüre verdeckt stehenden Polizisten in irrtümlich angenommener Notwehr geschossen. Deshalb sei ein Warnschuss nicht nötig gewesen.
Dem Landgericht zufolge hatte ein Sondereinsatzkommando der Polizei am Tattag versucht, die Haustür des Rockers aufzubrechen. Der Mann sei aber nach entsprechenden Morddrohungen davon ausgegangen, dass es sich um Mitglieder der konkurrierenden Gruppe „Bandidos” handelte, die ihn und seine Verlobte töten wollten.
Da die Polizei auf seinen Zuruf „Verpisst Euch!” nicht reagiert habe, habe er mit seiner Pistole gezielt durch die Tür geschossen – ohne Warnschuss. Die Kugel war am Armausschnitt der Schutzweste des Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet.
Laut BGH handelte der Rocker in irrtümlicher Notwehr.
Da er von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm „nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position” so zu schwächen.
Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten, befanden die Karlsruher Richter.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert den Freispruch scharf!
Werner Kasel, Landesvorsitzender der Gewerkschaft in Rheinland-Pfalz: „Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt. Das ist entsetzlich.“
(Markierungen nicht von mir)

Quelle: http://www.bild.de/news/inland/hell...sschuss-auf-elite-polizist-20804084.bild.html


Polizistenmord: Empörung über Freispruch für Hells-Angels-Rocker
Der Freispruch des Bundesgerichtshofes (BGH) für ein Mitglied der Rockerbande Hells Angels, der im rheinland-pfälzischen Anhausen einen Polizisten getötet hat, hat bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.
Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz (SPD), kritisierte das Urteil scharf. Der Richterspruch sorge nicht für eine Befriedung und ermuntere Schwerstkriminelle zu ihrem "asozialen Tun", sagte der SPD-Politiker am Freitag. "Als Bürger und Dienstherr der Polizei fühle ich mich nicht imstande, dieses Urteil zu akzeptieren", sagte er.
Polizisten reagierten ebenfalls mit Unverständnis. "Unsere Polizistinnen und Polizisten fühlen sich einmal mehr zum Abschuss freigegeben", sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Der Bundesgerichtshof beschwöre "eine neue Spirale der Gewalt zwischen Rockerbanden und der Polizei herauf". Sein Kollege Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei nannte die Entscheidung ein "ebenso fatales wie falsches Signal".
Der 44 Jahre alte Rocker aus Anhausen hatte einen hinter der teilverglasten Haustür seines Hauses stehenden Polizisten erschossen, weil er annahm, es handele sich um ein Mitglied des rivalisierenden Rockerklubs Bandidos, von dem er sich bedroht fühlte. Tatsächlich versuchten SEK-Beamte bei einer Durchsuchungsaktion am frühen Morgen des 17. März 2010, die Haustür von außen aufzubrechen. Die Razzia war Teil groß angelegter Ermittlungen im Westerwälder Rotlichtmilieu. Als der Rocker die Aufbruchgeräusche gehört hatte, rief er noch "Verpisst euch!" und schaltete das Licht im Treppenhaus ein. Doch die SEK-Beamten reagierten darauf nicht und gaben sich nicht zu erkennen. Der Mann gab aus seiner Pistole zwei Schüsse ab, sie trafen einen 42 Jahre alten Polizisten und verletzten ihn tödlich.

Neun Jahre Gefängnis gekippt
Das Landgericht Koblenz hatte im Februar den Rocker wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Insgesamt erhielt er - auch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung - eine neunjährige Freiheitsstrafe.
Dem widersprach der 2. Strafsenat des BGH. Im Augenblick - irrtümlich angenommener - höchster Lebensgefahr sei dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampfposition" unter Umständen zu schwächen. Der Fachbegriff dafür ist Putativnotwehr. Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen - das ist die Kernaussage des Rechts auf Notwehr.
"Ein Hells Angel darf sich mit einer Schusswaffe gegen ein Mitglied einer rivalisierenden Rockerbande zur Wehr setzen? Das kann doch nicht die Botschaft des BGH-Urteils sein", sagte der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, dazu am Freitag. Hier klafft die Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit. Innenminister Lewentz in Mainz kommentierte, er müsse das Urteil "mit absolutem Unverständnis hinnehmen".
Quelle: BGH-Urteil: Polizistenmord: Empörung über Freispruch für Hells-Angels-Rocker - Aktuelle Nachrichten - Printarchiv - Panorama - Berliner Morgenpost - Berlin

Der Bericht geht mir wegen der enthaltenen Meinungen ernsthaft auf den Sack -.-'' Entweder sind sie populistisch, weil da nochmal kräftig die Empörungstrommel gerührt werden sollte oder die Kommentatoren verstehen nicht, wovon sie reden. Die können das Urteil nicht gelesen haben. Siehe unten Stellungnahme.

Erschossener Polizist: BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf - SPIEGEL ONLINE

*Und noch ein pointierter Artikel ;)
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bgh-urteil-straflose-notwehr-11521914.html

II. Die Urteilsfeststellungen

So und nun das Urteil des BGH (wenn ihr es euch anschaut, ab Seite 8 kommt es zu dieser Sache)

Urteil des 2.*Strafsenats vom*2.11.2011 -*2*StR*375/11*-

Zur "Lernzielkontrolle":

Habt ihr in den Medien folgende Infos gefunden:

1) Der Angeklagte ging davon aus, dass er Opfer eines Mordes werden sollte. Er und seine Verlobte wurden frühmorgens um 6:00 h aus dem Schlaf gerissen (durch das Aufbrechgeräusch der Tür).

2) Das LKA wusste, dass er (*mit Waffenschein!) Waffen hat und setzte deshalb ein SEK ein.

3) Es gab schon früher Einbrüche in das Haus des Angeklagten, darum hatte er Sicherheitsriegel in der Tür, die durch hydraulisches Gerät vom SEK aufgehebelt werden sollten.

4) Der Angeklagte knipste das Licht an. Die SEK-Beamten merkten das, bekamen das mitgeteilt, arbeiteten aber weiter an der Tür, ohne sich als Polizisten zu erkennen zu geben. Sie wissen also, dass der Kerl bewaffnet ist, deshalb rufen sie das SEK. Als dann das Licht angeht, bringen sie sich aber nicht in Sicherheit oder sagen, wer sie sind :confused: (und seine Nachtatreaktion deutet ja an, wie er sich eventuell verhalten hätte, siehe unten)
Der BGH stellt deswegen ausdrücklich die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes in Frage!! (Weil sie einen Durchsuchungsbefehl hatten und eine Durchsuchung eine offene Maßnahme ist)

5) Aus diesem Umstand schloss der Angeklagte, dass es keine normalen Einbrecher sein konnten - welcher Einbrecher bricht weiter die Tür auf, obwohl das Licht angeht? Er rief daher noch "Verpisst euch!"

6) Er feuerte zweimal auf die Tür, einmal in Höhe von 111,5 cm über dem Boden, das zweite Mal in Höhe von 121 cm über dem Boden. Der zweite Schuss traf den Beamten, der blöderweise in diesem Moment den Arm erhoben hatte (nochmal: auf Höhe von 1,20 m!), sodass die schusssichere Weste, die der Beamte trug, ihn nicht schützte.

7) Zitat Urteil: "Nun rief ein anderer Beamter: "Sofort aufhören zu schießen. Hier ist die Polizei." Der Angeklagte legte die Waffe sofort weg, lief zum Fenster und rief: "Wie könnt ihr so was machen? Warum habt ihr nicht geklingelt? Wieso gebt ihr euch nicht zu erkennen?"."

III. Stellungnahme und Bewertung der Kommentare in den Zeitungsartikeln

Mich nervt - mit Verlaub gesagt - das Stammtischniveau der Kommentare, vor allem, weil ich dann angesprochen werde: "Wie konnte der BGH sowas entscheiden und einen Mörder frei rumlaufen lassen?!" -,-

Fangen wir an:

Polizistenmord: Empörung über Freispruch für Hells-Angels-Rocker
(sic) Mord liegt hier nicht vor -,- "Mord" liest sich aber besser als "Tötung" und "Tötung" liest sich besser als "versehentliches Erschießen", wenn man Klicks generieren will...

Werner Kasel, Landesvorsitzender der Gewerkschaft in Rheinland-Pfalz: „Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt. Das ist entsetzlich.“
Falsch. Natürlich darf der nicht auf alles schießen, was er verdächtigt. Hier war die Situation aber anders: Er in seiner Wohnung, vorher Morddrohungen, vorher Einbrüche, "Einbrecher" arbeiten weiter trotz Licht, er schießt.

Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz (SPD), kritisierte das Urteil scharf. Der Richterspruch sorge nicht für eine Befriedung und ermuntere Schwerstkriminelle zu ihrem "asozialen Tun", sagte der SPD-Politiker am Freitag. "Als Bürger und Dienstherr der Polizei fühle ich mich nicht imstande, dieses Urteil zu akzeptieren", sagte er.
Bullshit, das ermuntert nicht dazu, asozial zu sein -,- was man von den Hells Angels halten mag, sei dahingestellt. Aber er hat nicht wie ein Cowboy auf offener Straße auf Polizisten geschossen, weil er dachte, die Bandidos verkleiden sich als Polizisten, sondern auf eine Tür, hinter der er nur Schatten gesehen hat.

Polizisten reagierten ebenfalls mit Unverständnis. "Unsere Polizistinnen und Polizisten fühlen sich einmal mehr zum Abschuss freigegeben", sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Der Bundesgerichtshof beschwöre "eine neue Spirale der Gewalt zwischen Rockerbanden und der Polizei herauf".
Bei aller (persönlicher) Sympathie für Polizisten und deren berechtigter Angst im Job: Hierbei wird der Fehler der Einsatzleitung unterschlagen. In keinem Bericht, den ich bisher gelesen habe, kam das zum Ausdruck, dass der Einsatz (wahrscheinlich) rechtswidrig war!
Ich werde nicht müde, das zu betonen: Sie schicken ein SEK, weil er gefährlich und bewaffnet ist und lassen trotz angeknipsten Lichts munter weiter an der Tür werkeln - was macht jemand, der gefährlich und bewaffnet ist, dann?! -,-
Natürlich ist das eine unangenehme Situation, dass die Polizei dabei einen Fehler gemacht hat. Das kommt in der Öffentlichkeit nicht gut an, immerhin will man ja "Polizei = gut" und "Hells Angels = schlecht" aufrechterhalten (nochmal zur Klarstellung: Ich mag Polizisten und finde sie grundsätzlich super :)).
Und was für ein Sche*ß, dass jetzt eine Gewaltspirale entsteht (interessanter Hinweis vielleicht: Bei der Festnahme wurde der 'Täter' verletzt). Der Typ wusste nicht, dass es Polizisten sind. Ihm zu unterstellen, er hätte auch geschossen, wenn er das gewusst hätte, entbehrt jeder Grundlage (siehe Nachtatverhalten).

Sein Kollege Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei nannte die Entscheidung ein "ebenso fatales wie falsches Signal".
Und der BGH ist fürs Recht zuständig, nicht für Signale an Hells Angels. Negative Generalprävention in allen Ehren, aber nicht an Leuten, die "unschuldig" (in dieser Hinsicht, wegen der anderen Sache blieb das Urteil ja bestehen) sind! Wieso sollte man hier ein Exempel statuieren?!

"Ein Hells Angel darf sich mit einer Schusswaffe gegen ein Mitglied einer rivalisierenden Rockerbande zur Wehr setzen? Das kann doch nicht die Botschaft des BGH-Urteils sein", sagte der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, dazu am Freitag. Hier klafft die Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit. Innenminister Lewentz in Mainz kommentierte, er müsse das Urteil "mit absolutem Unverständnis hinnehmen".
Nein, darf er auch nicht. Er darf nicht rausgehen und einfach mal auf den nächstbesten Bandido ballern. Hat der BGH auch nicht gesagt -,- "mit absolutem Unverständnis" finde ich übrigens sehr treffend. Wer das Urteil nicht liest, kann es nicht verstehen.

Und zu guter Letzt:
Tut mir echt leid um den Beamten :( So eine blöde Verkettung von Unvorsichtigkeit (nicht zu erkennen geben) und blödes Unglück (da hebt er ausgerechnet da den Arm und der Schuss geht durch die Tür und an der Weste vorbei) ist echt tragisch. RIP.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

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Gast
ich finde man hätte ihn ruhig wegen Totschlags verurteilen können

hätte er sich nicht entschieden ein Leben in Kriminalität zu führen, wäre er wohl nie in die Situation gekommen, sich seines Lebens vermeintlich mit Waffengewalt erwehren zu müssen

das Vorgehen der Polizei war aber anscheinend auch unglücklich
 
Er hätte verurteilt werden müssen. Weiß zwar nicht wie die genaue Rechtslage aussieht, aber verurteilt hätte er werden müssen.
Ich find es aber auch ehrlich gesagt nen Unding von der Polizei, so nen Einsatz durchzuführen. Ohne sich zu erkennen zu geben etc... Das ist nicht in Ordnung. Da kann ich auch verstehen, das man Panik bekommt und zum Angriff also Gegenangriffsmaßnahme übergeht.
 
J

Joey_Silver

Gast
ich finde man hätte ihn ruhig wegen Totschlags verurteilen können

hätte er sich nicht entschieden ein Leben in Kriminalität zu führen, wäre er wohl nie in die Situation gekommen, sich seines Lebens vermeintlich mit Waffengewalt erwehren zu müssen

das Vorgehen der Polizei war aber anscheinend auch unglücklich
Wieso sollten sich Leute, die "ein Leben in Kriminalität" führen, nicht auf Notwehr berufen können? (*Edit: verdammt, jetzt passiert es mir auch schon :D Hier muss man sogar noch unterscheiden, ob es Notwehr war (denkbar!) oder ob ein "Erlaubnistatbestandsirrtum" vorliegt. Unterschied: Notwehr: Er handelt gerechtfertigt; ET-Irrtum: Er stellt sich eine Notwehrsituation vor, die, wenn sie vorläge, dazu führen würde, dass er gerechtfertigt ist)

Und das zweite stimmt nicht, wie der Fall des Rentners Notwehr: Rentner erschießt Einbrecher - Fall eingestellt - Aktuelle Nachrichten - Vermischtes - Berliner Morgenpost - Berlin zeigt (lustig auch: "Rentner erschießt Einbrecher in Notwehr" - wäre der ein HA-Mitglied gewesen, wäre es gewesen: "Brutalo-Rocker tötet hinterrücks jugendlichen leichtsinnigen Einbrecher" - und diese ausgedachte Überschrift lässt noch außer Acht, dass "Labinot S." einen Migrationshintergrund hatte...
*ihr seht: Man kann Sachen drehen und wenden und jeweils die Facette (über-)betonen, die man darstellen will).
Das heißt also, wir wollen ihn ganz dringend verurteilen, nur weil er ein Hells Angels Mitglied ist? Wie gesagt: Antipathie außen vor, hier darfs nur darum gehen was genau hier passiert ist.

*Oh, der Rentnerfall wurde offenbar wieder aufgerollt: http://www.shz.de/nachrichten/schle...chiesst-raeuber-anklage-wegen-totschlags.html Die Verfahrenseinstellung mit der Begründung "Notwehr" hatte mich auch ehrlich gewundert angesichts der Tatsache, dass der einen Flüchtenden in den Rücken getroffen hatte...
Den Beitrag hier fand ich ganz interessant in Bezug auf die Sicht der Eltern http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,765294,00.html - die haben offenbar auch die Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt und darum wurde nun wohl Anklage wegen Totschlags erhoben.

Er hätte verurteilt werden müssen. Weiß zwar nicht wie die genaue Rechtslage aussieht, aber verurteilt hätte er werden müssen.
Ich find es aber auch ehrlich gesagt nen Unding von der Polizei, so nen Einsatz durchzuführen. Ohne sich zu erkennen zu geben etc... Das ist nicht in Ordnung. Da kann ich auch verstehen, das man Panik bekommt und zum Angriff also Gegenangriffsmaßnahme übergeht.
Ähm - man hätte ihn verurteilen sollen, obwohl du die Rechtslage nicht kennst, aber du verstehst, dass er in Panik auf die vermeintlichen Einbrecher schießt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Bandit

Moderator
Teammitglied
Hallo Joey_Silver,

gute Beiträge, gefällt mir! :daumen:

Leider wird immer mehr auf Sensation und Empörung gemacht.
Meistens ohne viel Substanz!
 

mikenull

Urgestein
Mir auch!
Leider lassen sich aber auch Politiker - diejenigen machen die Gesetze - oft von diesen Medienberichten beeinflussen.
 
K

Kassandrarufe

Gast
Das heißt also, wir wollen ihn ganz dringend verurteilen, nur weil er ein Hells Angels Mitglied ist?
Nein, weil er einen Polizisten erschoßen hat, hätte er einen Einbrecher oder ein Mitglied einer anderen Bande erschoßen (in tatsächlicher oder vermeintlicher Notwehr), wäre das mediale Echo auch sicherlich anders ausgefallen

Und das zweite stimmt nicht, wie der Fall des Rentners Notwehr: Rentner erschießt Einbrecher - Fall eingestellt - Aktuelle Nachrichten - Vermischtes - Berliner Morgenpost - Berlin zeigt (lustig auch: "Rentner erschießt Einbrecher in Notwehr"
Das kann man finde ich nicht vergleichen, der Rocker hat quasi blind auf Verdacht geschossen und dabei einen Polizisten getötet, in diese Situation wäre er als rechtschaffener Bürger kaum gekommen; der Rentner wurde von den Einbrechern erst malträtiert soweit ich weiß, bevor er sich seiner Haut erwehren konnte.
 
J

Joey_Silver

Gast
Nein, weil er einen Polizisten erschoßen hat
Also ist der Angeklagte immer zu verurteilen, wenn am Ende ein Polizist tot ist? Ich will dich ein bisschen aus der Reserve locken, nicht ärgern ;) ich will herauskristallisieren, was genau das strafwürdige Verhalten ist, was du darin siehst, also wie du über den Punkt der Notwehr bzw. des ETB rüberkommst.

hätte er einen Einbrecher oder ein Mitglied einer anderen Bande erschoßen (in tatsächlicher oder vermeintlicher Notwehr), wäre das mediale Echo auch sicherlich anders ausgefallen
Da bin ich mir sogar sehr sicher :)

Das kann man finde ich nicht vergleichen, der Rocker hat quasi blind auf Verdacht geschossen und dabei einen Polizisten getötet, in diese Situation wäre er als rechtschaffener Bürger kaum gekommen;
Nochmal: Das hat nichts mit Rechtschaffenheit zu tun!! Als ob nur Durchsuchungen bei nicht-rechtschaffenen Bürgern geschehen! Das ist ja gerade ein Ermittlungsinstrument, was nicht voraussetzt, dass tatsächlich eine Straftat begangen wurde (ist in meinem Bekanntenkreis wegen falscher Verdächtigungen auch schon mehrfach passiert).

*Edit: Und hier mal ein paar aktuelle Beispiele, wie schnell sowas gehen kann und was das mit Rechtschaffenheit zu tun hat:
Entscheidung vom 26.10.2011
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111026_2bvr177410.html
Bei einem Kampfsporttrainer wird wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Wohnung durchsucht.
Entscheidung vom 26.10.2011
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111026_2bvr001511.html
Verdacht der Unterhaltspflichtverletzung - durch die Wohnungsdurchsuchung sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse trotz eines laufenden Unterhaltsverfahrens festgestellt werden
Entscheidung vom 05.05.2011
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110505_2bvr101110.html
Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt wegen des Verdachts der Gebührenüberhöhung
 
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Tine

Sehr aktives Mitglied
Ich finde der Rocker hat vollkommen verständlich gehandelt ein Freispruch war das einzig richtige sind die Polizisten doch selber schuld wenn sie sich nicht zu erkennen geben.
 
K

Kassandrarufe

Gast
Also ist der Angeklagte immer zu verurteilen, wenn am Ende ein Polizist tot ist? Ich will dich ein bisschen aus der Reserve locken, nicht ärgern ;) ich will herauskristallisieren, was genau das strafwürdige Verhalten ist, was du darin siehst, also wie du über den Punkt der Notwehr bzw. des ETB rüberkommst.
Der Staat kann nicht hinnehmen, wenn Polizisten gewaltsam zu Tode gebracht werden, egal unter welchen Umständen, wir sind nicht im Wilden Westen, wo man einfach auf Verdacht wild um sich ballern darf, die Waffe hat er höchstwahrscheinlich illegal besessen, er hätte genauso gut in Deckung gehen und erst auf Sicht schießen können - so sich sein Verdacht bestätigt hätte - man kann einfach nicht actionfilm-like durch geschlossene Türen ballern, wenn man im Grunde keine Ahnung hat wer dahinter steht, nur weil man Paranoia schiebt, ob zu Recht oder Unrecht
 
Status
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