J
Joey_Silver
Gast
Einfach mal als Beispiel, wie eine 'Straftat' in den Medien dargestellt wird und wie die Sachverhaltsfeststellungen aus einem Urteil aussehen. Es wurden bewusst plakative Medien ausgewählt
I. Die Medienberichte
Quelle: http://www.bild.de/news/inland/hell...sschuss-auf-elite-polizist-20804084.bild.html
Der Bericht geht mir wegen der enthaltenen Meinungen ernsthaft auf den Sack -.-'' Entweder sind sie populistisch, weil da nochmal kräftig die Empörungstrommel gerührt werden sollte oder die Kommentatoren verstehen nicht, wovon sie reden. Die können das Urteil nicht gelesen haben. Siehe unten Stellungnahme.
Erschossener Polizist: BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf - SPIEGEL ONLINE
*Und noch ein pointierter Artikel
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bgh-urteil-straflose-notwehr-11521914.html
II. Die Urteilsfeststellungen
So und nun das Urteil des BGH (wenn ihr es euch anschaut, ab Seite 8 kommt es zu dieser Sache)
Urteil des 2.*Strafsenats vom*2.11.2011 -*2*StR*375/11*-
Zur "Lernzielkontrolle":
Habt ihr in den Medien folgende Infos gefunden:
1) Der Angeklagte ging davon aus, dass er Opfer eines Mordes werden sollte. Er und seine Verlobte wurden frühmorgens um 6:00 h aus dem Schlaf gerissen (durch das Aufbrechgeräusch der Tür).
2) Das LKA wusste, dass er (*mit Waffenschein!) Waffen hat und setzte deshalb ein SEK ein.
3) Es gab schon früher Einbrüche in das Haus des Angeklagten, darum hatte er Sicherheitsriegel in der Tür, die durch hydraulisches Gerät vom SEK aufgehebelt werden sollten.
4) Der Angeklagte knipste das Licht an. Die SEK-Beamten merkten das, bekamen das mitgeteilt, arbeiteten aber weiter an der Tür, ohne sich als Polizisten zu erkennen zu geben. Sie wissen also, dass der Kerl bewaffnet ist, deshalb rufen sie das SEK. Als dann das Licht angeht, bringen sie sich aber nicht in Sicherheit oder sagen, wer sie sind (und seine Nachtatreaktion deutet ja an, wie er sich eventuell verhalten hätte, siehe unten)
Der BGH stellt deswegen ausdrücklich die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes in Frage!! (Weil sie einen Durchsuchungsbefehl hatten und eine Durchsuchung eine offene Maßnahme ist)
5) Aus diesem Umstand schloss der Angeklagte, dass es keine normalen Einbrecher sein konnten - welcher Einbrecher bricht weiter die Tür auf, obwohl das Licht angeht? Er rief daher noch "Verpisst euch!"
6) Er feuerte zweimal auf die Tür, einmal in Höhe von 111,5 cm über dem Boden, das zweite Mal in Höhe von 121 cm über dem Boden. Der zweite Schuss traf den Beamten, der blöderweise in diesem Moment den Arm erhoben hatte (nochmal: auf Höhe von 1,20 m!), sodass die schusssichere Weste, die der Beamte trug, ihn nicht schützte.
7) Zitat Urteil: "Nun rief ein anderer Beamter: "Sofort aufhören zu schießen. Hier ist die Polizei." Der Angeklagte legte die Waffe sofort weg, lief zum Fenster und rief: "Wie könnt ihr so was machen? Warum habt ihr nicht geklingelt? Wieso gebt ihr euch nicht zu erkennen?"."
III. Stellungnahme und Bewertung der Kommentare in den Zeitungsartikeln
Mich nervt - mit Verlaub gesagt - das Stammtischniveau der Kommentare, vor allem, weil ich dann angesprochen werde: "Wie konnte der BGH sowas entscheiden und einen Mörder frei rumlaufen lassen?!" -,-
Fangen wir an:
Ich werde nicht müde, das zu betonen: Sie schicken ein SEK, weil er gefährlich und bewaffnet ist und lassen trotz angeknipsten Lichts munter weiter an der Tür werkeln - was macht jemand, der gefährlich und bewaffnet ist, dann?! -,-
Natürlich ist das eine unangenehme Situation, dass die Polizei dabei einen Fehler gemacht hat. Das kommt in der Öffentlichkeit nicht gut an, immerhin will man ja "Polizei = gut" und "Hells Angels = schlecht" aufrechterhalten (nochmal zur Klarstellung: Ich mag Polizisten und finde sie grundsätzlich super ).
Und was für ein Sche*ß, dass jetzt eine Gewaltspirale entsteht (interessanter Hinweis vielleicht: Bei der Festnahme wurde der 'Täter' verletzt). Der Typ wusste nicht, dass es Polizisten sind. Ihm zu unterstellen, er hätte auch geschossen, wenn er das gewusst hätte, entbehrt jeder Grundlage (siehe Nachtatverhalten).
Und zu guter Letzt:
Tut mir echt leid um den Beamten So eine blöde Verkettung von Unvorsichtigkeit (nicht zu erkennen geben) und blödes Unglück (da hebt er ausgerechnet da den Arm und der Schuss geht durch die Tür und an der Weste vorbei) ist echt tragisch. RIP.
I. Die Medienberichte
(Markierungen nicht von mir)
„Hells Angels“-Rocker handelte in Notwehr BGH lässt Polizisten-Killer laufen
03.11.2011 — 14:28 Uhr
Als im März 2010 ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei seine Haustür aufbrechen will, fackelt Karl-Heinz „Kalli“ B. (damals 43) nicht lange. Der Hells-Angels-Rocker feuert zweimal durch die geschlossene Tür, einer der Elite-Polizisten sackt tödlich getroffen zusammen.
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach den Rocker jetzt vom Vorwurf des Totschlags frei. Begründung: Karl-Heinz B. habe in „Putativnotwehr“ geschossen!
Das Landgericht Koblenz hatte den Hells Angel im Februar noch zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Kalli B. hätte zumindest einen Warnschuss abgeben müssen, meinten die Richter damals.
Falsch, entschied jetzt der BGH! Das Mitglied der „Hells Angels” habe auf den hinter einer Haustüre verdeckt stehenden Polizisten in irrtümlich angenommener Notwehr geschossen. Deshalb sei ein Warnschuss nicht nötig gewesen.
Dem Landgericht zufolge hatte ein Sondereinsatzkommando der Polizei am Tattag versucht, die Haustür des Rockers aufzubrechen. Der Mann sei aber nach entsprechenden Morddrohungen davon ausgegangen, dass es sich um Mitglieder der konkurrierenden Gruppe „Bandidos” handelte, die ihn und seine Verlobte töten wollten.
Da die Polizei auf seinen Zuruf „Verpisst Euch!” nicht reagiert habe, habe er mit seiner Pistole gezielt durch die Tür geschossen – ohne Warnschuss. Die Kugel war am Armausschnitt der Schutzweste des Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet.
Laut BGH handelte der Rocker in irrtümlicher Notwehr.
Da er von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm „nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position” so zu schwächen.
Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten, befanden die Karlsruher Richter.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert den Freispruch scharf!
Werner Kasel, Landesvorsitzender der Gewerkschaft in Rheinland-Pfalz: „Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt. Das ist entsetzlich.“
Quelle: http://www.bild.de/news/inland/hell...sschuss-auf-elite-polizist-20804084.bild.html
Quelle: BGH-Urteil: Polizistenmord: Empörung über Freispruch für Hells-Angels-Rocker - Aktuelle Nachrichten - Printarchiv - Panorama - Berliner Morgenpost - Berlin
Polizistenmord: Empörung über Freispruch für Hells-Angels-Rocker Der Freispruch des Bundesgerichtshofes (BGH) für ein Mitglied der Rockerbande Hells Angels, der im rheinland-pfälzischen Anhausen einen Polizisten getötet hat, hat bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.
Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz (SPD), kritisierte das Urteil scharf. Der Richterspruch sorge nicht für eine Befriedung und ermuntere Schwerstkriminelle zu ihrem "asozialen Tun", sagte der SPD-Politiker am Freitag. "Als Bürger und Dienstherr der Polizei fühle ich mich nicht imstande, dieses Urteil zu akzeptieren", sagte er.
Polizisten reagierten ebenfalls mit Unverständnis. "Unsere Polizistinnen und Polizisten fühlen sich einmal mehr zum Abschuss freigegeben", sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Der Bundesgerichtshof beschwöre "eine neue Spirale der Gewalt zwischen Rockerbanden und der Polizei herauf". Sein Kollege Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei nannte die Entscheidung ein "ebenso fatales wie falsches Signal".
Der 44 Jahre alte Rocker aus Anhausen hatte einen hinter der teilverglasten Haustür seines Hauses stehenden Polizisten erschossen, weil er annahm, es handele sich um ein Mitglied des rivalisierenden Rockerklubs Bandidos, von dem er sich bedroht fühlte. Tatsächlich versuchten SEK-Beamte bei einer Durchsuchungsaktion am frühen Morgen des 17. März 2010, die Haustür von außen aufzubrechen. Die Razzia war Teil groß angelegter Ermittlungen im Westerwälder Rotlichtmilieu. Als der Rocker die Aufbruchgeräusche gehört hatte, rief er noch "Verpisst euch!" und schaltete das Licht im Treppenhaus ein. Doch die SEK-Beamten reagierten darauf nicht und gaben sich nicht zu erkennen. Der Mann gab aus seiner Pistole zwei Schüsse ab, sie trafen einen 42 Jahre alten Polizisten und verletzten ihn tödlich.
Neun Jahre Gefängnis gekippt
Das Landgericht Koblenz hatte im Februar den Rocker wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Insgesamt erhielt er - auch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung - eine neunjährige Freiheitsstrafe.
Dem widersprach der 2. Strafsenat des BGH. Im Augenblick - irrtümlich angenommener - höchster Lebensgefahr sei dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampfposition" unter Umständen zu schwächen. Der Fachbegriff dafür ist Putativnotwehr. Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen - das ist die Kernaussage des Rechts auf Notwehr.
"Ein Hells Angel darf sich mit einer Schusswaffe gegen ein Mitglied einer rivalisierenden Rockerbande zur Wehr setzen? Das kann doch nicht die Botschaft des BGH-Urteils sein", sagte der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, dazu am Freitag. Hier klafft die Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit. Innenminister Lewentz in Mainz kommentierte, er müsse das Urteil "mit absolutem Unverständnis hinnehmen".
Der Bericht geht mir wegen der enthaltenen Meinungen ernsthaft auf den Sack -.-'' Entweder sind sie populistisch, weil da nochmal kräftig die Empörungstrommel gerührt werden sollte oder die Kommentatoren verstehen nicht, wovon sie reden. Die können das Urteil nicht gelesen haben. Siehe unten Stellungnahme.
Erschossener Polizist: BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf - SPIEGEL ONLINE
*Und noch ein pointierter Artikel
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bgh-urteil-straflose-notwehr-11521914.html
II. Die Urteilsfeststellungen
So und nun das Urteil des BGH (wenn ihr es euch anschaut, ab Seite 8 kommt es zu dieser Sache)
Urteil des 2.*Strafsenats vom*2.11.2011 -*2*StR*375/11*-
Zur "Lernzielkontrolle":
Habt ihr in den Medien folgende Infos gefunden:
1) Der Angeklagte ging davon aus, dass er Opfer eines Mordes werden sollte. Er und seine Verlobte wurden frühmorgens um 6:00 h aus dem Schlaf gerissen (durch das Aufbrechgeräusch der Tür).
2) Das LKA wusste, dass er (*mit Waffenschein!) Waffen hat und setzte deshalb ein SEK ein.
3) Es gab schon früher Einbrüche in das Haus des Angeklagten, darum hatte er Sicherheitsriegel in der Tür, die durch hydraulisches Gerät vom SEK aufgehebelt werden sollten.
4) Der Angeklagte knipste das Licht an. Die SEK-Beamten merkten das, bekamen das mitgeteilt, arbeiteten aber weiter an der Tür, ohne sich als Polizisten zu erkennen zu geben. Sie wissen also, dass der Kerl bewaffnet ist, deshalb rufen sie das SEK. Als dann das Licht angeht, bringen sie sich aber nicht in Sicherheit oder sagen, wer sie sind (und seine Nachtatreaktion deutet ja an, wie er sich eventuell verhalten hätte, siehe unten)
Der BGH stellt deswegen ausdrücklich die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes in Frage!! (Weil sie einen Durchsuchungsbefehl hatten und eine Durchsuchung eine offene Maßnahme ist)
5) Aus diesem Umstand schloss der Angeklagte, dass es keine normalen Einbrecher sein konnten - welcher Einbrecher bricht weiter die Tür auf, obwohl das Licht angeht? Er rief daher noch "Verpisst euch!"
6) Er feuerte zweimal auf die Tür, einmal in Höhe von 111,5 cm über dem Boden, das zweite Mal in Höhe von 121 cm über dem Boden. Der zweite Schuss traf den Beamten, der blöderweise in diesem Moment den Arm erhoben hatte (nochmal: auf Höhe von 1,20 m!), sodass die schusssichere Weste, die der Beamte trug, ihn nicht schützte.
7) Zitat Urteil: "Nun rief ein anderer Beamter: "Sofort aufhören zu schießen. Hier ist die Polizei." Der Angeklagte legte die Waffe sofort weg, lief zum Fenster und rief: "Wie könnt ihr so was machen? Warum habt ihr nicht geklingelt? Wieso gebt ihr euch nicht zu erkennen?"."
III. Stellungnahme und Bewertung der Kommentare in den Zeitungsartikeln
Mich nervt - mit Verlaub gesagt - das Stammtischniveau der Kommentare, vor allem, weil ich dann angesprochen werde: "Wie konnte der BGH sowas entscheiden und einen Mörder frei rumlaufen lassen?!" -,-
Fangen wir an:
(sic) Mord liegt hier nicht vor -,- "Mord" liest sich aber besser als "Tötung" und "Tötung" liest sich besser als "versehentliches Erschießen", wenn man Klicks generieren will...Polizistenmord: Empörung über Freispruch für Hells-Angels-Rocker
Falsch. Natürlich darf der nicht auf alles schießen, was er verdächtigt. Hier war die Situation aber anders: Er in seiner Wohnung, vorher Morddrohungen, vorher Einbrüche, "Einbrecher" arbeiten weiter trotz Licht, er schießt.Werner Kasel, Landesvorsitzender der Gewerkschaft in Rheinland-Pfalz: „Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt. Das ist entsetzlich.“
Bullshit, das ermuntert nicht dazu, asozial zu sein -,- was man von den Hells Angels halten mag, sei dahingestellt. Aber er hat nicht wie ein Cowboy auf offener Straße auf Polizisten geschossen, weil er dachte, die Bandidos verkleiden sich als Polizisten, sondern auf eine Tür, hinter der er nur Schatten gesehen hat.Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz (SPD), kritisierte das Urteil scharf. Der Richterspruch sorge nicht für eine Befriedung und ermuntere Schwerstkriminelle zu ihrem "asozialen Tun", sagte der SPD-Politiker am Freitag. "Als Bürger und Dienstherr der Polizei fühle ich mich nicht imstande, dieses Urteil zu akzeptieren", sagte er.
Bei aller (persönlicher) Sympathie für Polizisten und deren berechtigter Angst im Job: Hierbei wird der Fehler der Einsatzleitung unterschlagen. In keinem Bericht, den ich bisher gelesen habe, kam das zum Ausdruck, dass der Einsatz (wahrscheinlich) rechtswidrig war!Polizisten reagierten ebenfalls mit Unverständnis. "Unsere Polizistinnen und Polizisten fühlen sich einmal mehr zum Abschuss freigegeben", sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Der Bundesgerichtshof beschwöre "eine neue Spirale der Gewalt zwischen Rockerbanden und der Polizei herauf".
Ich werde nicht müde, das zu betonen: Sie schicken ein SEK, weil er gefährlich und bewaffnet ist und lassen trotz angeknipsten Lichts munter weiter an der Tür werkeln - was macht jemand, der gefährlich und bewaffnet ist, dann?! -,-
Natürlich ist das eine unangenehme Situation, dass die Polizei dabei einen Fehler gemacht hat. Das kommt in der Öffentlichkeit nicht gut an, immerhin will man ja "Polizei = gut" und "Hells Angels = schlecht" aufrechterhalten (nochmal zur Klarstellung: Ich mag Polizisten und finde sie grundsätzlich super ).
Und was für ein Sche*ß, dass jetzt eine Gewaltspirale entsteht (interessanter Hinweis vielleicht: Bei der Festnahme wurde der 'Täter' verletzt). Der Typ wusste nicht, dass es Polizisten sind. Ihm zu unterstellen, er hätte auch geschossen, wenn er das gewusst hätte, entbehrt jeder Grundlage (siehe Nachtatverhalten).
Und der BGH ist fürs Recht zuständig, nicht für Signale an Hells Angels. Negative Generalprävention in allen Ehren, aber nicht an Leuten, die "unschuldig" (in dieser Hinsicht, wegen der anderen Sache blieb das Urteil ja bestehen) sind! Wieso sollte man hier ein Exempel statuieren?!Sein Kollege Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei nannte die Entscheidung ein "ebenso fatales wie falsches Signal".
Nein, darf er auch nicht. Er darf nicht rausgehen und einfach mal auf den nächstbesten Bandido ballern. Hat der BGH auch nicht gesagt -,- "mit absolutem Unverständnis" finde ich übrigens sehr treffend. Wer das Urteil nicht liest, kann es nicht verstehen."Ein Hells Angel darf sich mit einer Schusswaffe gegen ein Mitglied einer rivalisierenden Rockerbande zur Wehr setzen? Das kann doch nicht die Botschaft des BGH-Urteils sein", sagte der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, dazu am Freitag. Hier klafft die Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit. Innenminister Lewentz in Mainz kommentierte, er müsse das Urteil "mit absolutem Unverständnis hinnehmen".
Und zu guter Letzt:
Tut mir echt leid um den Beamten So eine blöde Verkettung von Unvorsichtigkeit (nicht zu erkennen geben) und blödes Unglück (da hebt er ausgerechnet da den Arm und der Schuss geht durch die Tür und an der Weste vorbei) ist echt tragisch. RIP.
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