Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

marco

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
interview aus der FR vom 26. juni...

-> man muss sich nicht nach dem alter erkundigen.
wenn man vor gericht glaubwürdig machen kann, dass man das alter überschätzt hat wird man freigesprochen.
 

Hallo Geist,

schau mal hier: marco. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Wegen F-A-H-R-L-Ä-S-S-I-G-K-E-I-T beispielsweise, lieber Che... 🙄


Oh Mann.

Erstens: Etwas vorsätzlich zu tun ist sowieso nichts Strafbares... vorsätzlich etwas Gesetzwidriges zu tun, das ist strafbar. Also, ob du mit deinem Weibe bewusst oder irrtümlich verkehrst, interessiert die Justiz nur knapp die Hälfte...
Hier meinte ich vorsätzlich bezüglich einer Straftat, ich wußte nicht das ich das bei dem Thema extra erwähnen muß.

Zweitens: Wenn sie die sex. Handlung nicht möchte und du erkennst es nicht, weil sie es nicht zum Ausdruck bringt, ist es gar nichts. Selbst wenn sie sagt, sie möchte nicht, es aber doch über sich ergehen lässt. Es sei denn, sie ist an Widerstand in irgendeiner Weise gehindert, besoffen, behindert, geisteskrank oder was immer - und du weißt das und nutzt diese Lage bewusst aus - dann ist es Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person.
Moralisch finde ich Deine Aussage bedenklich, Winnipou

Wenn ich es nicht erkenne, das Sie keinen GF möchte, dann bin ich blöd, so einfach ist das! Sobald Sie es "nur"(???) über sich ergehen lässt, müßte es mir zu denken geben und ich müßte mir Gedanken machen, für mich wäre auch das Mißbrauch, ich sehe das so.

Drittens: Wenn sie nicht möchte, das klar zum Ausdruck bringt und versucht, das, was du vorhast, zu verhindern, du sie aber zwingst, ist es nicht Missbrauch, sondern sexuelle Nötigung.

Ist mein Handeln eine vorsätzliche Vergewaltigung!

Viertens: Mit minderjährig hat das Ganze nix zu tun. Wenn sie unter 14 ist, ist sie ein Kind, dann ist auch von ihr aus gewollter GV nicht erlaubt. Also: sex. Missbrauch eines Kindes. Wurde sie mit einem Nötigungsmittel zum GV gezwungen: zusätzlich sexuelle Nötigung. Je älter sie ist, desto mehr kommt es bei einvernehmlichen sex. Handlungen auf die individuellen Umstände an. Z.B. auch auf das Alter des Mannes. Aber eine 17jährige ist auch noch minderjährig, trotzdem darf ein erwachsener Mann mit ihr eine sexuelle Beziehung pflegen, ohne dass er sich strafbar macht. Gell? Außer sie stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis wie Lehrer-Schüler o.ä..

Ach ist man nur von 14 bis 18 Minderjährig, oder kann man auch sagen alles unter 18 ist minderjährig?
13 jährig ist sie ein Kind sieht aber aus wie eine minderjährige, Höö, vlt. bin ich wirklich zu blöd um das zu verstehen!?

Tja, auch eine 15 jährige kann dem Alter einer dreizehnjährigen entsprechen, wenn sie in der geistgen Entwicklung hinterher hinkt.

Dann ist er vermindert schuldfähig oder nicht schuldfähig... denk dir mal, an diese Möglichkeit haben die Damen und Herren Gesetzgeber auch schon gedacht und die entsprechenden Paragraphen dafür ausgetüftelt...

Der Junge muß beweisen, nicht das Mädchen, erst mal ist sie die Geschädigte, die Beweise sind doch klar und das Mädchen sagt, nein sie habe dies nicht gewollt, so wird es zumindestens von den Medien gesagt und so wird es der Staatsamwalt auch sehen. Aber der Staatsanwalt ermittelt ja auch, wegen eben des Delikts Sexueller Missbrauch.
der Che.G😎
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird aber eine ganze Menge völlig sinnfrei diskutiert. Schaut bei Wikipedia nach unter "sexuelle Mißbrauch". Ich habe den Link hier auch schon mal eingestellt.


Der Gesetzestext im deutschen Strafgesetzbuch (§ 176 StGB) lautet:
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt. (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Das ist der Gesetzestext dazu. ( Der ist in der Türkei auch so, da sie das deutsche Rechtssystem übernommen haben. Allerdings ist die angedrohte Strafe geringer. Deshalb darf der gute Marco wahrscheinlich auch froh sein, wenn er erst nach dem Urteil ausgeliefert wird.

Wenn man dann noch im deutschen Gesetz weiterliest, dann kommt man auch noch zu der Stelle wo es ( sinngemäß ) heißt: Es wird angenommen, daß ein Kind unter 14 Jahren automatisch keine Willensbildung dazu hat. Übersetzt heißt daß, das es eben völlig wurscht ist, ob das Kind will oder nicht. Der sexuelle Mißbrauch richtet sich nicht danach. Alles klar jetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Kulturabhängigkeit wird von Fürsprechern der Pädophilie häufig dazu verwendet, sexuellen Missbrauch von Kindern zu relativieren und als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen (wir wollen es beide und haben uns lieb) und lässt die spezifische Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht.

Das ist auch aus Wikipedia und beschreibt die Situation die hier Winnetou immer wieder zum besten gibt: Der Täter hat ja gar nicht gewußt, wie alt das Opfer ist.

Wenn dem Täter nachgewiesen werden kann, daß sich das Opfer "älter" gemacht hat, dann können das mildernde Umstände sein. Können deßhalb, weil es sich meiner Ansicht nach, um eine reine Schutzbehauptung handelt, die überhaupt jeder Täter vorbringen wird.

 
Wieso den Gesetzgeber? Der Abschnitt ist aus Wikipedia. Phädophile die ein Kind mißbraucht haben benutzen genau dieseselben Ausreden ( "ich habe gedacht, Sie wäre viel älter" oder "Sie hat sich älter gemacht als sie war" ) wie sie hier von mehrern Usern schon angeführt wurden. Mir ist ein Rätsel warum das hier gemacht wird - etwa um die schreckliche Tat eines jungen Deutschen an einer jungen Engländerin weniger drastisch darzustellen? Wissentlich oder unwissentlich?
Der Gesetzgeber hat mit Absicht das Alter von 14 Jahren für das Opfer festgesetzt - unabhängig davon, wie sich das Opfer vor der Tat gibt, ob es einwilligt oder nicht.

Die Strafandrohung in der Türkei ist nicht so hoch wie in der BRD. Und die Türkei muß niemandem was beweisen. Sie verfolgen eine Straftat - nicht mehr und nicht weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Abschnitt aus Wikipedia bezieht sich auf die Sichtweise, dass sexuelle Handlungen mit Kindern in anderen Kulturkreisen üblich(er) sind und nicht als falsch angesehen werden. Hat mit diesem speziellen Fall nichts zu tun, wie du ja selber sagst.

Erstens sage ich das nicht und zweitens, wenn man tatsächlich mal nachdenkt, dann sollte einem auffallen, daß die Türkei eben nicht nach Freilassing beginnt, sondern in einem anderen Kulturkreis liegt. In diesem Kulturkreis wird über die Strafe entschieden - und, auch schon mal drüber nachgedacht, warum die Strafanadrohung niederer ist wie in der BRD?

Dass du dieses Gesetz nicht gut findest und ignorierst, macht es ja nicht inexistent.

Ich ignoriere weder Gesetze noch sonst irgendwas - das sich das Mädchen älter gegeben habe, fiel als Aussage lediglich vom vermutlichen Täter - wie immer in solchen Fällen. Ich habe gesagt: Wenn sich sowas beweisen läßt, dann wäre das maximal ein Milderungsgrund.
Die Frage ist, wieweit er nachzuprüfen hat, wie alt sie war. Ich bin mir aber sicher, daß er, wenn er sich allein auf ihre Aussage z.B. 15, verlassen hat, keineswegs schon auf sichererem Boden der Fahrlässigkeit wäre. Ich denke schon, daß er verpflichtet ist, sich den Ausweis zeigen zu lassen - um im Zweifelsfalle "verzichten" müßte. Na gut, wenn sie dann einen gefälschten Ausweis hätte.....

Ansonsten bestätigst Du eigentlich alles, was ich in mehrern Beiträgen dazu zusammengetragen habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, es könnte schon sein, daß die Türkei gerade deswegen eine mildere Strafe vorsieht. Richtig ist, daß es kein spezielels Jugendstrafrecht gibt.
Aber die Verurteilung wird auf jeden Fall eien sein, die sich an türkischen Gepflogenheiten mißt. Das Delikt ist auf türkischem Boden passiert.

PS: Ich habe an keiner Stelle behauptet das der Angeklagte was beweisen muß. Ich schrieb: Wenn sich sowas beweisen läßt.
Und wen anderes als das Gericht/Staatsanwalt sollte ich meinen?

Allein durch die Tatsache, daß er nicht gewußt hat, wie alt das Kind ist läßt sich doch nicht konstruieren, daß ein Vorsatz nicht vorhanden war.
( und es deshalb straffrei bliebe ) Es wird mit Sicherheit sehr strenge Regeln geben ( ich deutete es an ) nach denen ein Beschuldigter zu verfahren hat, um das Alter festzustellen. Und im Zweifelsfalle darf er halt nicht.
 
Soviel ich gehört/gelesen habe, ist die Altersgrenze in der Türkei allerdings 15 und nicht 14, und es gibt kein Jugendstrafrecht wie in Deutschland.

Hmm, also würde der junge in Deutschland behaupten, das sie 14 Jahre alt war, und in der Türkei wird ihm eingebleut, er solle sagen, sie hätte gesagt das sie 15 jahre alt ist?!
Das ist nun Spekulativ, aber doch schon seltsam?!
der Che.G😎
 
Und warum soll er das nicht behaupten? Wir wissen ja nicht, wann er sich dazu geäußert hat. Ob er er das gleich nach der Tat was gesagt hat, oder erst als ihm ein Anwalt beistand. Sein gutes Recht ist es aber sicherlich.
Ich glaube, das dieser Sache ( dem vorgegebenen Alter des Mädchens ) zuviel Bedeutung beigemessen wird.

Hier stelle ich noch einen Antrag ein, der von sehr vielen Bundestagsabgeordneten gestellt worden ist ( weiß leider nicht das Datum - es könnte aber sein, daß dies so schon Gesetz ist ) Ich denke mal, daß der Gesetzgeber eben auf diese ewigen Ausreden der Phädopilen auf diese Weise reagiert hat.

Man weiß natürlich nach wie vor nicht, inwiefern dies auf diesen Marco zutrifft, aber die Vorstellung daß jemand der sich auf das angenommene Alter des Opfers beruft, nicht bestraft wird, ist sicher eine Illusion.


f) Dem §176 ist ein Abs.7 anzufügen, nachdem mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer eine Tat nach den
Absätzen 1 bis 5 begeht, bei der er in bezug auf das Alter des Kindes
fahrlässig gehandelt hat. Dies ist im Hinblick auf Sextouristen
erforderlich, da diese sich häufig darauf berufen, sie seien davon
ausgegangen, das Opfer sei mindestens 14 Jahre alt gewesen;
 
Zuletzt bearbeitet:
Und warum soll er das nicht behaupten? Wir wissen ja nicht, wann er sich dazu geäußert hat. Ob er er das gleich nach der Tat was gesagt hat, oder erst als ihm ein Anwalt beistand. Sein gutes Recht ist es aber sicherlich.
Ich glaube, das dieser Sache ( dem vorgegebenen Alter des Mädchens ) zuviel Bedeutung beigemessen wird.

Ich denke schon das man es Ihn eingebleut hat!

Ich sehe hier im Prinzip auch einen Mißbrauch, der junge ist 17 Jahre alt und sollte des denkens mächtig sein, auch ist er nicht das erste mal in der Türkei, da sollte er wissen, wo der Hase lang läuft.
der Che.G😎
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben