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Hier meinte ich vorsätzlich bezüglich einer Straftat, ich wußte nicht das ich das bei dem Thema extra erwähnen muß.Wegen F-A-H-R-L-Ä-S-S-I-G-K-E-I-T beispielsweise, lieber Che... 🙄
Oh Mann.
Erstens: Etwas vorsätzlich zu tun ist sowieso nichts Strafbares... vorsätzlich etwas Gesetzwidriges zu tun, das ist strafbar. Also, ob du mit deinem Weibe bewusst oder irrtümlich verkehrst, interessiert die Justiz nur knapp die Hälfte...
Moralisch finde ich Deine Aussage bedenklich, WinnipouZweitens: Wenn sie die sex. Handlung nicht möchte und du erkennst es nicht, weil sie es nicht zum Ausdruck bringt, ist es gar nichts. Selbst wenn sie sagt, sie möchte nicht, es aber doch über sich ergehen lässt. Es sei denn, sie ist an Widerstand in irgendeiner Weise gehindert, besoffen, behindert, geisteskrank oder was immer - und du weißt das und nutzt diese Lage bewusst aus - dann ist es Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person.
Drittens: Wenn sie nicht möchte, das klar zum Ausdruck bringt und versucht, das, was du vorhast, zu verhindern, du sie aber zwingst, ist es nicht Missbrauch, sondern sexuelle Nötigung.
Viertens: Mit minderjährig hat das Ganze nix zu tun. Wenn sie unter 14 ist, ist sie ein Kind, dann ist auch von ihr aus gewollter GV nicht erlaubt. Also: sex. Missbrauch eines Kindes. Wurde sie mit einem Nötigungsmittel zum GV gezwungen: zusätzlich sexuelle Nötigung. Je älter sie ist, desto mehr kommt es bei einvernehmlichen sex. Handlungen auf die individuellen Umstände an. Z.B. auch auf das Alter des Mannes. Aber eine 17jährige ist auch noch minderjährig, trotzdem darf ein erwachsener Mann mit ihr eine sexuelle Beziehung pflegen, ohne dass er sich strafbar macht. Gell? Außer sie stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis wie Lehrer-Schüler o.ä..
Dann ist er vermindert schuldfähig oder nicht schuldfähig... denk dir mal, an diese Möglichkeit haben die Damen und Herren Gesetzgeber auch schon gedacht und die entsprechenden Paragraphen dafür ausgetüftelt...
Soviel ich gehört/gelesen habe, ist die Altersgrenze in der Türkei allerdings 15 und nicht 14, und es gibt kein Jugendstrafrecht wie in Deutschland.
Und warum soll er das nicht behaupten? Wir wissen ja nicht, wann er sich dazu geäußert hat. Ob er er das gleich nach der Tat was gesagt hat, oder erst als ihm ein Anwalt beistand. Sein gutes Recht ist es aber sicherlich.
Ich glaube, das dieser Sache ( dem vorgegebenen Alter des Mädchens ) zuviel Bedeutung beigemessen wird.
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