Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

marco

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
es geht doch um den vorsatz..... und angenommen, das mädchen hat wirklich gelogen - wieso hätte marco dann an ihrer behauptung, sie sei 15, zweifeln sollen? in dem fall wäre sein vorsatz ganz legaler sex bzw. legales petting gewesen.... nur weiß man leider nicht, ob sie wirklich gelogen hat, oder nicht.... und gerade in die richtung kann man ja viel spekulieren. jungspunde, lernt daraus: vor dem sex zeigt man sich gegenseitig am besten den perso 😀
 

Hallo hablo,

schau mal hier: marco. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Es geht nicht um den Vorsatz.
Es geht um die Tat. Ich habs schon mal hier geschrieben: Der Gesetzgeber ( auch der türkische ) setzt das Alter fest auf 14 Jahre. Alles was darunter ist, fällt unter den Straftabestand. ( mit Recht übrigens ) Sonst wäre der Opa, der sich mühsam von der Enkelin quält und sagt: Was die ist erst 6 Monate alt. Ich habe gedacht, die wäre 16.......schreckliche Wirklichkeit.
( extrem sicher, aber deshalb ist es so )

http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Kindern

Hier oben steht alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann auch keinen Zirkelschluss in diesem Artikel finden. Überhaupt keinen Schluss bzw. Schlüssigkeit... der ist einfach ziemlich konzeptlos, deshalb finde ich ihn dumm. Das einzig Gescheite daran scheint mir dies: "...diejenigen, die es wissentlich tun, müssen dafür bestraft werden...", denn darauf kommt es meiner Meinung nach entscheidend an. Der VORSATZ ist ja ausschlaggebend. Jedenfalls im deutschen Strafrecht. Beispiel:

Er hat doch vorsätzlich Sex mit ihr gehabt, oder nicht? War er nicht bei Sinnen?
Was soll an dem Text ohne Konzept sein? Was soll an dem Text dumm sein?
Ich kann nichts dummes finden, dumm höchstens für Phädophile, die darob angezeigt werden.




1.
Person A schüttet Person B Rattengift in den Kaffee, in der Meinung, es sei Zucker. Person B stirbt. Die Handlung ist nicht strafbar, da der Vorsatz fehlt! Bzw. es kann höchstens Fahrlässigkeit oder sowas vorliegen.
Der Vergleich hinkt, Rattengift ist Rot, Zucker nicht!

2.
Person A schüttet Person B Zucker in den Kaffee, in der Meinung, es sei Rattengift. Person B erfreut sich weiterhin bester Gesundheit, niemand wird geschädigt. Person A hat damit aber einen Mordversuch begangen und kann zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden... vorausgesetzt, dass die Tötungsabsicht bewiesen werden kann.

Siehe oben, zucker ist weiß!


Im Fall Marco heißt das also, ihm muss nachgewiesen werden, dass er wusste, dass die Kleene erst 13 ist - dann kann er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt werden. Wenn Zweifel an diesem Wissen bestehen und zu seinen Gunsten angenommen werden muss, er hielt sie für 15, hat er in dieser Hinsicht auch nichts Strafbares getan.

Unabhängig davon, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Handlungen vollzog, ohne dass das Mädchen sich dagegen wehren konnte (weil sie schlief) - dann kann er wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verurteilt werden, denke ich. Ob ihm das nachgewiesen werden kann, hängt allein von den Zeugenaussagen ab, von denen so gut wie nichts bekannt ist... darüber kann man hier also lange spekulieren, oder auch es bleiben lassen.

Was nun wenn er sich eingebildet hat, das Sie auch wollte? Und er hatte mit Ihr Sex und sie wehrte sich nicht, war es dann ein stilles Einverständnis? Nein

Es ist und Bleibt Sex mit einer Minderjährigen! Und das ist nun mal Strafbar!
der Che.G😎
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig. Aber anchdem was ich so alles hier lese, werden wir nach der Verurteilung dieses Marco ( und die ist so sicher wie das Amen in der Kirche ) hier sicherlich Beiträge von Leuten haben, die es nicht wahrhaben wollen.
 
es mag juristisch ein missbrauch gewesen sein - aber falls das mädel gelogen hat, war es ja kein vorsätzlicher missbrauch..... stellt sich die frage, wie man einen 'fahrlässigen missbrauch' - besseres wort fällt mir nicht ein - bestrafen soll....
 
es geht doch um den vorsatz..... und angenommen, das mädchen hat wirklich gelogen - wieso hätte marco dann an ihrer behauptung, sie sei 15, zweifeln sollen? in dem fall wäre sein vorsatz ganz legaler sex bzw. legales petting gewesen.... nur weiß man leider nicht, ob sie wirklich gelogen hat, oder nicht.... und gerade in die richtung kann man ja viel spekulieren. jungspunde, lernt daraus: vor dem sex zeigt man sich gegenseitig am besten den perso 😀

Tja, man kann sich absichern, indem man sich den Ausweiß zeigen lässt, ist zwar keine Garantie, aber eine etwas erhöhte sicherheit ist dann doch gegeben! Ich muß im Urlaub ja auch nicht wild rumbumsen, mache ich Zuhause ja auch nicht, oder ist der Urlaub ein Freibrief?
der Che.G😎
 
Es gibt keinen vorsätzlichen oder fahrlässigen Mißbrauch. Wenn einer vor einem Kind wichst, ( und da fragt man sich wie das "fahrlässig" überhaupt gehen soll???? )dann ist der Mißbrauch gegeben. Darum geht es.
Natürlich: Wenn das Kind gelogen hat. Aber woher kamen dann seine Spermaspuren auf dem Bett oder ihrer Kleidung.
Hat die der Wind hingeweht?
 
Mikenull,
es gibt Samen der vom Winde verweht wird.😀

Es gibt fahrlässige Körperverletzung, aber keinen fahrlässigen Kindesmißbrauch!

Mißbrauch ist eine vorsätzliche Tat.
der Che.G😎
 
Zuletzt bearbeitet:
Guckst du hier:

§ 15 StGB
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

§ 16 StGB
Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

Dann erkläre mir bitte, wenn ich auf der Autobahn einen Unfall verursache, den ich ja nicht vorsätzlich begehe, warum gegen mich ermittelt wird?
Vorsatz hin oder her.
Ich gehe mit einer Frau vorsätzlich ins Bett, wenn ich GF mit ihr haben möchte und wenn Sie das nicht möchte ist es Mißbrauch. Wenn sie Minderjährig ist, dann ist es auch Mißbrauch.

Bei deinem Beispiel mit dem Opa und dem Baby ist es ja ganz klar, der Alte wird niemandem glaubhaft machen können, dass er das Kind für eine junge Frau gehalten hat... damit ist ihm das Wissen um die strafbare Handlung nachgewiesen.
Wenn er was an den Augen und Fühlorganen hat?

Dumm deshalb, weil er die im Strafgesetzbuch klar formulierten Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der Handlung nicht auf den Punkt bringt. Stattdessen nur schwammiges Herumgeschwafel. Ständig werden andere Aspekte beleuchtet, es fehlt der rote Faden. Und dann zitiert dieser Autor auch noch sich selbst???
Den roten Faden habe ich aber gefunden und ich fand den Artikel auch nicht dumm, dafür aber fast durchweg schlüssig.

Entschuldige meine Unwissenheit. Bin halt ein Tierfreund und käme nie auf die Idee, so ein possierliches Tierchen mittels Gift loswerden zu wollen...
Aber das Prinzip, das ich meine, hast du nichtsdestotrotz ja wohl verstanden, nehme ich an 🙂 ?!
Verzeih, ich könnte fast behaupten das dies wissen zur Allgemeinbildung gehört, määt aber nix.
Ob ich das Prinzip verstanden habe weiß ich noch nicht, muß ich mal überlegen.


Wenn’s der Täter weiß, ja, sonst nicht... siehe oben.


Doch, unter Umständen... fahrlässig könnte z.B. sein, dass Marco sich nicht rückversichert hat, ob die Altersangabe des Mädchens stimmt.

Der Personalausweiß sagt es Dir.

der Che.G😎
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag bloß. Aber: wäre es von dem jungen Mann in dieser speziellen Situation zu erwarten gewesen, dass er sich den Ausweis zeigen lässt? Das ist wohl entscheidend bei der Frage nach der Fahrlässigkeit. Ich könnte mir vorstellen, dass es darum in der Verhandlung auch gehen wird.

Tja, deshalb ist er im Knast! Zu dem Rest evtl. später mehr.
der Che.G😎
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben