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marco

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Sehr nah an der Realität dran, ist noch ganicht lange her, da war meine Tochter auch in dem Alter und ich kann Dir sagen, manche Mädels gehen in dem Alter auf Jagd und wie, aus Neugier und sie wollen halt wissen wie es ist - ohne zu bedenken, was sein könnte.

ja und du findest das in ordnung oder ? wenn sie sich billig macht und hergibt, um es zu "testen" ?

find ich nich gut wenn ne mutter so denkt
 

Hallo Sorrow,

schau mal hier: marco. Hier findest du vielleicht was du suchst.

mal ein richtig dummer artikel dazu:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25607/1.html

(wahrscheinlich wird ihn der eine oder andere auf den ersten blick gut finden. ist er aber nicht 😉 . an entscheidender stelle ist ein zirkelschluß versteckt).

telepolis is schon ne wundertüte.

denYo

Dumme Frage, an Dich Supernaut? Warum ist der Artikel Dumm?
Wo finde ich den Zirkelschluß?

Gut das es keine Dummen Fragen gibt, sondern nur dumme Antworten.

der Che.G😎
 
Kopie aus dem entsprechenden Artikel :

Es reicht, wenn der Täter oder die Täterin geduldet hat, dass diese Handlungen vollzogen wurden. Im Widerspruch zum Justizministerium, das erklärte, der junge Mann könne eine enventuelle Strafe nicht in Deutschland verbüßen, weil es sich bei seinen Handlungen in Deutschland nicht um eine Straftat handelt, hätte Marco W also auch nach deutschem Recht eine Straftat begangen und könnte dafür nach der eigens für Missbrauchsfälle geschaffenen Ziffer 8b des Paragraphen Fünf im Strafgesetzbuch in Deutschland vor Gericht gestellt werden, selbst wenn diese Tat im Ausland begangen wurde.

?????????????????

Gruß Karin
 
Kopie aus dem entsprechenden Artikel :

Es reicht, wenn der Täter oder die Täterin geduldet hat, dass diese Handlungen vollzogen wurden. Im Widerspruch zum Justizministerium, das erklärte, der junge Mann könne eine enventuelle Strafe nicht in Deutschland verbüßen, weil es sich bei seinen Handlungen in Deutschland nicht um eine Straftat handelt, hätte Marco W also auch nach deutschem Recht eine Straftat begangen und könnte dafür nach der eigens für Missbrauchsfälle geschaffenen Ziffer 8b des Paragraphen Fünf im Strafgesetzbuch in Deutschland vor Gericht gestellt werden, selbst wenn diese Tat im Ausland begangen wurde.

?????????????????

Gruß Karin

Karin,
aber in Deutschland ist es doch auch eine Straftat?
Es könnte natürlich ein Präzedenzfall sein.
Also ich weiß immer noch nicht warum der Artikel dumm ist? Unlogisch fand ich,höchstens Befragung eines Isrelischen Polizisten.
Vielleicht sollte ich den Rest meines Hirnes mal wecken.🙂
der Che.G😎
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Che ,

genau das war mir in diesem Artikel aufgefallen.
Die angebliche Erklärung von Seiten des Justizministeriums, ist auch
mir unverständlich.

Ich schätze mal supernaut wird uns aufklären.🙂

Gruß Karin
 
Karin,
aber in Deutschland ist es doch auch eine Straftat?
Es könnte natürlich ein Präzedenzfall sein.
Also ich weiß immer noch nicht warum der Artikel dumm ist? Unlogisch fand ich,höchstens Befragung eines Isrelischen Polizisten.
Vielleicht sollte ich den Rest meines Hirnes mal wecken.🙂
der Che.G😎


Viele Artikel sind dumm, da sich die betreffenden Redakteure bzw. Schreiberlinge nicht mit der Materie auskennen.

Ein Artikel stellt nur die Meinung eines Schreiberlinges dar, sonst nichts. Eigentlich wie hier.

Zur Rechtslage, wozu ich bereits weiter oben etwas ausgeführt habe einfach noch mal ein Zitat von mir:

und weil es kein Rechtsfall ist in Deutschland, ermittelt ja auch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft, denn das deutsche Strafrecht gilt auch für Deutsche im Ausland, wenn ein Deutscher gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verstößt.

Der erste Halbsatz, den darf man nicht so ernst nehmen, da es eine ironische Antwort auf eine Feststellung war.

Fakt ist, nach § 176 ff. StGB ist dies auch hier strafbar.
 
Viele Artikel sind dumm, da sich die betreffenden Redakteure bzw. Schreiberlinge nicht mit der Materie auskennen.

Ein Artikel stellt nur die Meinung eines Schreiberlinges dar, sonst nichts. Eigentlich wie hier.

Zur Rechtslage, wozu ich bereits weiter oben etwas ausgeführt habe einfach noch mal ein Zitat von mir:



Der erste Halbsatz, den darf man nicht so ernst nehmen, da es eine ironische Antwort auf eine Feststellung war.

Fakt ist, nach § 176 ff. StGB ist dies auch hier strafbar.

Hmm, mein Hirn dampft nun, selbst in Frankfurt sollten die Wolken zu sehen sein. Ja, es ist hier Strafbar und ich sehe es auch so das der junge Mann dort sein Urteil bekommen sollte, immerhin ist er 17 Jahre alt. Ja und auch das ist bekannt, das die Deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt, machen die doch immer auch wenn im Ausland das verbrechen geschah.
Dann müßte hier in den Fall Supernaut dumm sein, oder wie? Ist er natürlich nicht, Gott bewahre!
Natürlich könnte Che.G auch zu dumm sein?!
der Che.G😎
 
Im Fall Marco heißt das also, ihm muss nachgewiesen werden, dass er wusste, dass die Kleene erst 13 ist - dann kann er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt werden. Wenn Zweifel an diesem Wissen bestehen und zu seinen Gunsten angenommen werden muss, er hielt sie für 15, hat er in dieser Hinsicht auch nichts Strafbares getan.


Und wie kommst Du darauf? Unwissenheit schützt garantiert nicht vor Strafe! Das Delikt ist längst passiert und von ihm auch eingeräumt worden.
Es hat auch nichts damit zu tun, ob sich das Kind ( ein Mädchen mit 13 ist ein Kind! ) wehrt oder nicht wehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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