Das ist Unsinn. Du kannst eine Abmahnung auch mündlich verfassen. Keiner hat gesagt, dass durch eine Abmahnung gleich eine Kündigung folgt. Es ist sehr einfach, wenn vertretbare Gründe vorliegen und wenn ich lange genug suche, finde ich die bei jedem. Stichwort: Ständige Unpünktlichkeit, Arbeitszeitbetrug, keine Krankmeldung eingereicht etc pp.
Rede nicht so schnell von Unsinn!
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Ich habe nicht davon gesprochen, dass man eine Abmahnung nicht mündlich verfassen kann.
Im Übrigen bedarf diese auch der Schriftform, sonst ist sie ungültig.
Ferner müssen alle Abmahnungen, egal ob mündlich oder schriftlich in der Personalakte hinterlegt werden.
Auf die mündliche erfolgt die schriftliche Abmahnung, erst danach (3. Fall) kann die Kündigung erfolgen.
Je nach Schwere des Falles kann bei der 1. schriftlichen Abmahnung gekündigt werden (ist sehr selten der Fall).
Es kann aber auch vorkommen, dass eine 2. schriftliche Abmahnung vorliegen muss, bevor eine Kündigung bei neuem Fehlverhalten ausgesprochen werden kann.
Ferner können die von dir aufgeführten Gründe nicht so ohne Weiteres zu Abmahnung genutzt werden.
Sie müssen vorher angemahnt werden, im Regelfall auch per Schriftform, unter Umständen reicht es auch per Zeuge, das kann aber schwierig werden.
Ich habe in meinem Berufsleben einiges mit Abmahnungen zu tun gehabt, bis hin vor Gericht.
Wenn man als Experte auftreten möchte, sollte man wissen, wovon man spricht.