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Mahnung wegen Gerichtsgebühren / Verjährung ??

AU-Rich

Mitglied
Hallo,

ich habe diese Tage diese Mahnung erhalten.
Kennt sich jemand aus mit Verjährung / Verfolgungsverjährung?
Ich weiß, dass es in Zivilsachen eine 3 jährige Verjährung gibt, d.h. man 3 Kalenderjahre Zeit hat, seine Ansprüche im Rahmen einer Zivilklage geltend zu machen.
Ich glaube, bei Gerichtsgebühren liegt die Verjährungsfrist bei 4 Jahren - bin mir da aber nicht sicher.
Immerhin sind ja einige der in der Rechnung aufgeführten Positionen schon jetzt über 10 Jahre alt,
bzw. 10 Jahre her.

Ich danke für alle hilfreichen Antworten und wünsche allen ein erholsames und vor allen Dingen sonniges Wochenende !!
 

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G

Gelöscht 77808

Gast
Au weia - böse...
Die Verjährung in Zivilsachen tritt m.E. nach nicht automatisch ein, sondern es handelt sich um eine Einrede. Also um sowas wie um eine Ausrede, die ein Schuldner geltend machen kann.
Wenn er davon nichts weiss, macht er es nicht geltend, also muss er zahlen.

Eigentlich trifft dies auch auf Deinen - besser: auf Deine Sachverhalte zu.
Mittels Akteneinsicht müsstest Du prüfen (lassen?) , ob eine Einrede fallweise Erfolg versprechend ist.
Dies natürlich unter wirtschaftlichen Aspekten, sodass Du am Ende keinen Pyrrhussieg erzielst.
 

AU-Rich

Mitglied
Naja, kommt ja noch dazu, dass ich sowieso unter der Pfändungsgrenze liege
(Verheiratet, meine Frau hat kein Einkommen, und ich beziehe Rente).

Aber meine Hauptfrage bezieht sich auf die Verjährung.

Bei Prozeßkostenhilfe z.B. weiß ich, dass nach Bewilligung diese binnen 4 Jahre im Falle eines Unterliegens zurückgezahlt werden muß - schafft der Schuldner das nicht binnen 48 Monaten, so ist das verjährt, und das erkennende Gericht kann keine (weiteren) Rückzahlungsforderungen mehr geltend machen!

P.S.: Den Ausdruck "Einrede" lese ich heute zum ersten Mal!
Ich kannte bislang das Wort nicht!
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Naja, kommt ja noch dazu, dass ich sowieso unter der Pfändungsgrenze liege
(Verheiratet, meine Frau hat kein Einkommen, und ich beziehe Rente)
Das ist das gleiche aber nicht dasselbe:
Man würde sagen, Du zahlst, kommt zu Dir - aber Du kannst nicht....
Also ein anderer Angriffspunkt.


Andere Gesichtspunkte ( Verjährung) ergeben sich halt aus den Verfahrensakten. Die kennt man aber nicht.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
verstehe ich jetzt nicht...

was "kommt zu mir" ??
Ich drück es anders aus: man kommt auf Dich zu.
Hier in Form einer Mahnung.
Kannst Du die nicht zahlen und einigst Dich auch nicht, so wird es in die Vollstreckung gehen.
Da es dann nichts zu holen gibt, da Freigrenzen ( die ggf auch erst mal aktenkundig gemacht werden müssen) , bleibt es bei Schulden.
 

AU-Rich

Mitglied
⏭⏭...... Leider ist meine Frage hinsichtlich VERJÄHRUNG nicht beantwortet worden....📆
....ist denn die Sache (oder Teile von der Forderung) bereits verjährt, weil es ja schon so viele Jahre zurückliegt??

Ich drück es anders aus: man kommt auf Dich zu.
Hier in Form einer Mahnung.
Kannst Du die nicht zahlen und einigst Dich auch nicht, so wird es in die Vollstreckung gehen.
Da es dann nichts zu holen gibt, da Freigrenzen ( die ggf auch erst mal aktenkundig gemacht werden müssen) , bleibt es bei Schulden.
Also wäre hier eine Insolvenz die Lösung?
 
Zuletzt bearbeitet:

AU-Rich

Mitglied
Da ist aber eine Staatsanwaltschaft involviert, also kann es sich ja nicht um Zivilrechtssachen gehen.
Ja,... eine Staatsanwaltschaft bzgl. Gerichtsgebühren und Verfahrensgebühren
(aber auch das zählt als Zivil-Forderung)

Es sind auch Gebühren hinsichtlich Verwaltungsgericht und Zivilgericht mit enthalten

Strafrechtsschulden verjähren nie.
Strafgelder wie "Strafbefehle" u. dergleichen gehen in die Vollstreckung entweder durch "absitzen" oder
bezahlen / sei es auch Ratenzahlung.

Am Beispiel "Strafbefehl":

angenommen: 90 Tagessätze a € 10,-- = € 900 Geldstrafe

+ plus sagen wir mal ca. € 80 Gebühr für den Strafbefehl

Zusammen = € 980

€ 900 sind strafrechtliche Forderungen, und € 80 Zivilrechtliche Forderungen.

Werden nur die € 900 voll bezahlt, so ist strafrechtlich die Sache "vom Tisch"
die verbleibenden € 80 sind zivilrechtlich
 

carrot

Aktives Mitglied
Ja,... eine Staatsanwaltschaft bzgl. Gerichtsgebühren und Verfahrensgebühren
(aber auch das zählt als Zivil-Forderung)

Es sind auch Gebühren hinsichtlich Verwaltungsgericht und Zivilgericht mit enthalten



Strafgelder wie "Strafbefehle" u. dergleichen gehen in die Vollstreckung entweder durch "absitzen" oder
bezahlen / sei es auch Ratenzahlung.

Am Beispiel "Strafbefehl":

angenommen: 90 Tagessätze a € 10,-- = € 900 Geldstrafe

+ plus sagen wir mal ca. € 80 Gebühr für den Strafbefehl

Zusammen = € 980

€ 900 sind strafrechtliche Forderungen, und € 80 Zivilrechtliche Forderungen.

Werden nur die € 900 voll bezahlt, so ist strafrechtlich die Sache "vom Tisch"
die verbleibenden € 80 sind zivilrechtlich
Geht es denn wirklich nur um die 80 € Gerichtsgebühren (die sind in der Tat bei so einem Strafverfahren nicht höher) oder geht es um die nicht bezahlten Tagessätze bzw. der Hauptforderung von hier im Beispiel 900 € ?

Ich glaube auch dass das nie verjährt wegen dem Strafverfahren. Es kann dann sogar zum Absitzen der Tagessätze im Vollzug kommen. Die Justiz lässt da nicht locker.
Bez. der Tagessätze bzw. der Summe kann man Ratenzahlung mit der Justizkasse vereinbaren.
 

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